Die Verwaltung wird beauftragt für beide Bauvorhaben die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (Vorplanungen, Kostenermittlungen etc.) durchzuführen.
Im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses erfolgt eine Entwicklung und Abstimmung der erforderlichen Raumprogramme im Zusammenwirken mit der Regierung von Mittelfranken (grundsätzlich kommt bei Sanierung/Errichtung von Sporthallen eine FAG-Förderung in Betracht).
Für die beiden Dreifachturnhallen (geplanter Neubau der Turnhalle in Stadeln und Neubau einer Turnhalle an der Seeackerschule, die dann auch durch die Pestalozzischule mitgenutzt werden könnte) sind Planungsmittel bei der städtischen Gebäudewirtschaft vorhanden.
Der Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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