Vorlage
SVA/123/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung begrüßt den Auftrag zur Ermittlung potenzieller Standorte für Carsharingfahrzeuge.
Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren sollte das parlamentarische Verfahren noch abgewartet werden. Das Carsharing-Gesetz soll im Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.

Entsprechend der Gesetzesinitiative sollen Privilegien für

- stationsgebundenes Carsharing und

- nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge

eröffnet werden. Für stationsgebundenes Carsharing soll es künftig möglich sein, Abhol- und Rückgabestellen im öffentlichen Verkehrsraum vorzuhalten, um insbesondere  eine Vernetzung mit dem ÖPNV und dem Rad- und Fußgängerverkehr zu gewährleisten. Während Privilegien für nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge durch verkehrsrechtliche Maßnahmen im Einzelfall zu regeln sind, sieht der Gesetzesentwurf bei stationsgebundenen Angeboten im öffentlichen Verkehrsraum ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vor, welchem sich die Anbieter stellen müssen.

Für den zentralen Innenstadtbereich (z.B. Bahnhof, Rathaus-Umfeld, Stadtteile) wären stationsgebundene Lösungen vorstellbar, in den Wohngebieten (z.B. Kalb-Siedlung, Hardhöhe, Eigenes Heim etc.) kämen Privilegien für Carsharingfahrzeuge ohne Stationsbindung in Betracht.

Die Einführung von Carsharing erfordert eine enge Abstimmung mit den Grundsätzen der (Verkehrs-) Planung. Die Verwaltung schlägt vor, die Projektierung von Carsharing federführend dem Stadt-planungsamt, Abteilung Verkehrsplanung, zu übertragen und an die Aufstellung des Verkehrs-entwicklungsplanes (VEP) anzuschließen. Die Umsetzung erfolgt im Benehmen mit der Straßen-verkehrsbehörde.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: