Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Gründlach durch Verordnung (GründlachÜV)
Vorlage
OA/228/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

1.
Das Prüfungsergebnis der Verwaltung zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird gebilligt.

2.
Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Gründlach im Stadtgebiet Fürth (Überschwemmungsgebietsverordnung Gründlach – GründlachÜV).

 


Hintergrund:

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren. Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.

 

Bei diesen Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

 

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG), und die Stadt Fürth, die Überschwemmungsgebiete mit Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).

 

In der Stadt Fürth wurde mit der Ermittlung und vorläufigen Sicherung bzw. Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach, Zenn und dem Bucher Landgraben bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.

 

Aktuell soll das Überschwemmungsgebiet der Gründlach, welches das Stadtgebiet Fürth nur in einem sehr geringen Umgriff (Wald-, Wiesen- und Landwirtschaftsflächen) tangiert, festgesetzt werden.

 

Die Gründlach liegt im Stadtgebiet Fürth innerhalb eines Hochwasserrisikogebietes (§ 73 Abs. 1 und 5 Satz 2 Nr. 1 WHG). Für dieses Gewässer ist daher verpflichtend ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen (§ 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG).

 

Das Überschwemmungsgebiet der Gründlach war bisher im verbindlich erklärten Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (7) als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gesichert (Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayWG). Da die Regionalpläne nach dem Entwurf einer Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (Bayerischer Landtag, Drucksache 16/15555) zukünftig keine Vorranggebiete für Hochwasserschutz mehr ausweisen müssen, ist das Überschwemmungsgebiet gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.06.2013 zur weiteren Sicherung nun mit Verordnung festzusetzen.

 

Verordnungsverfahren:

Am 21.11.2016 gingen bei der Stadt Fürth die vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellten Unterlagen für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Gründlach ein.

 

Aufgrund des Beschlusses des Umweltausschusses in der Sitzung am 15.12.2016 wurde das Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 18.01.2017 an die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand vom 30.01. bis zum 28.02.2017 statt. Der Erörterungstermin wurde am 27.03.2017 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zusammengefasst.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Einwendungen eingegangen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bewertung Stellungnahmen und Einwendungen

GründlachÜV

Übersichtskarte Ü1

Detailkarte K1