Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Zenn durch Verordnung (ZennÜV)
Vorlage
OA/229/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

1.
Das Prüfungsergebnis der Verwaltung zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird gebilligt.

2.
Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung der Stadt Fürth über das Überschwemmungsgebiet an der Zenn im Stadtgebiet Fürth (Überschwemmungsgebietsverordnung Zenn – ZennÜV) und der 4. Verordnung der Stadt Fürth zur Änderung der „Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -“.

 


Hintergrund:

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren. Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.

 

Bei diesen Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

 

Die bestehende Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Zenn im Stadtgebiet Fürth sowie den Gemeinden Obermichelbach und Veitsbronn –Landkreis Fürth- ist derzeit in der Überschwemmungsgebietsverordnung - ÜVO - vom 02.07.1986, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 23. August 2016, festgeschrieben.

 

Aufgrund der gesetzlichen Fortschreibungspflicht (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG) wurde das Überschwemmungsgebiet durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg überrechnet und muss nun durch die Stadt Fürth durch Rechtsverordnung festgesetzt werden (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).

 

Für das Stadtgebiet Fürth hat die Stadt Fürth das überrechnete Überschwemmungsgebiet der Zenn mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.12.2009 für fünf Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde am 17.12.2014 um zwei Jahre verlängert. Zur weiteren Sicherung des fortgeschriebenen Überschwemmungsgebietes ist nun die amtliche Festsetzung durch Rechtsverordnung vorgesehen.

 

Aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen und Bestimmungen ist beabsichtigt, für alle neu überrechneten Überschwemmungsgebiete jeweils eigene Verordnungen zu erlassen (hier: ZennÜV) und die alte Festsetzung gleichzeitig aus der bisherigen ÜVO zu streichen.

 

Das Verordnungsverfahren erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt Fürth. Das Landratsamt führt derzeit ebenfalls ein Verordnungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet der Zenn im Landkreisgebiet (einschl. Gemeinden Obermichelbach und Veitsbronn). Aufgrund der derzeitigen Sicherung als Vorranggebiet (Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayWG) entsteht durch die Streichung der Zenn aus der ÜVO auch im Landkreis Fürth keinen rechtsfreier Zeitraum.

 

Verordnungsverfahren:

Am 04.10.2016 gingen bei der Stadt Fürth die vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellten Unterlagen für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Zenn ein.

 

Aufgrund des Beschlusses des Umweltausschusses in der Sitzung am 13.10.2016 wurde das Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 16.11.2016 an die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand vom 21.11. – 20.12.2016 statt. Der Erörterungstermin wurde am 27.03.2017 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Verbände sowie die Einwendungen der Betroffenen sind in der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zusammengefasst.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bewertung Stellungnahmen und Einwendungen

ZennÜV

5. Änderungsverordnung der ÜVO

Übersichtskarte Ü1

Detailkarte K1

Detailkarte K2

Detailkarte K3