1.
Das Prüfungsergebnis der Verwaltung zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten
Stellungnahmen der beteiligten Behörden wird gebilligt.
2.
Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung der Stadt Fürth über
das Überschwemmungsgebiet an der Farrnbach im Stadtgebiet Fürth
(Überschwemmungsgebietsverordnung Farrnbach – FarrnbachÜV)
und der 5. Verordnung der Stadt Fürth zur
Änderung der „Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -“.
Hintergrund:
Die
Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass
es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu
minimieren. Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser
Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften
Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche
Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer
ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren
abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (sog.
Bemessungshochwasser – HQ100)
ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein
solches Ereignis sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.
Bei
diesen Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine
behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Ermittlung, Darstellung und
rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.
Die
bestehende Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Farrnbach im Stadtgebiet Fürth ist derzeit in der
Überschwemmungsgebietsverordnung - ÜVO - vom 02.07.1986, zuletzt geändert durch
Änderungsverordnung vom 23. August 2016, festgeschrieben.
Aufgrund
der gesetzlichen Fortschreibungspflicht (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG) wurde das
Überschwemmungsgebiet durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg überrechnet und
muss nun durch die Stadt Fürth durch Rechtsverordnung festgesetzt werden (Art.
46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).
Für
das Stadtgebiet Fürth hat die Stadt Fürth das überrechnete
Überschwemmungsgebiet der Farrnbach mit Bekanntmachung im Amtsblatt am
23.12.2009 für fünf Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde
am 17.12.2014 um zwei Jahre verlängert. Zur weiteren Sicherung des
fortgeschriebenen Überschwemmungsgebietes ist nun die amtliche Festsetzung
durch Rechtsverordnung vorgesehen.
Aufgrund
veränderter Rechtsgrundlagen und Bestimmungen ist beabsichtigt, für alle neu
überrechneten Überschwemmungsgebiete jeweils eigene Verordnungen zu erlassen
(hier: FarrnbachÜV) und die alte Festsetzung gleichzeitig aus der bisherigen
ÜVO zu streichen.
Verordnungsverfahren:
Am
04.10.2016 gingen bei der Stadt Fürth die vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
erstellten Unterlagen für die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets
der Zenn ein.
Aufgrund
des Beschlusses des Umweltausschusses in der Sitzung am 13.10.2016 wurde das
Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 16.11.2016 an die Träger öffentlicher
Belange und die anerkannten Naturschutzverbände mit der Möglichkeit zur
Stellungnahme eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand vom 21.11. –
20.12.2016 statt. Der Erörterungstermin wurde am 27.03.2017 durchgeführt.
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange und der Verbände sowie die Einwendungen
der Betroffenen sind in der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer
Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zusammengefasst.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bewertung Stellungnahmen und Einwendungen
FarrnbachÜV
6. Änderungsverordnung der ÜVO
Übersichtskarte Ü1
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3