Entfällt, da Kenntnisnahme
Die Stadtratsgruppe Die Linke hat beantragt,
1. zwei bis drei weitere Luftmessstationen im Stadtgebiet aufzubauen,
2. bei Überschreitung der CO2-Werte den ÖPNV kostenfrei zur Verfügung zu stellen sowie
3. dass die Verwaltung im Winter das Heizmaterial von Kaminöfen kontrollieren solle.
Hierzu kann Folgendes berichtet werden:
zu 1.:
Als Teil des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern betreibt das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) in der Theresienstraße eine Messstation für Feinstaub (PM10). Auf Grund des Antrags der Stadtratsgruppe Die Linke wurde das LfU um Äußerung gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung weiterer Messstationen im Stadtgebiet Fürth denkbar erscheint. Das LfU hat mit Schreiben vom 28.03.2017 dem Ansinnen der Stadt Fürth eine Absage erteilt. Zur Begründung hat das LfU ausgeführt:
„Die Errichtung von
Luftmessstationen richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV. Grundlagen
dafür sind u.a. die Bevölkerungsanzahl sowie die Höhe der Schadstoffbelastung
in den Gebieten (Ballungsräumen München, Augsburg, Nürnberg/Fürth/Erlangen und
in den sieben Regierungsbezirken jeweils ohne Ballungsraum). Dabei sind sowohl
die Bereiche mit der höchsten Belastung als auch Bereiche mit einer
durchschnittlichen Belastung der Bevölkerung und ländliche Bereiche zu
berücksichtigen. Aufgrund der LÜB-Messungen, der örtlichen Lageverhältnisse,
der Auswertungen von Sondermessungen und von Ausbreitungsrechnungen lassen sich
über die lokalen Messergebnisse des LÜB hinaus auch Aussagen zu den Immissionen
an anderen Stellen Bayerns ableiten. So kann die Schadstoffbelastung EU-konform
und repräsentativ für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern ermittelt
werden. Damit entspricht das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) mit derzeit 54 Messstationen den gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der
Lage im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen befindet sich Fürth neben München
und Augsburg in einem Gebiet mit den bereits höchsten Messstationsdichten in
Bayern.
Daneben weisen wir
darauf hin, dass wir in Fürth zur Überprüfung lokaler Unterschiede von Februar
2012 bis Januar 2013 Messungen an 8 Standorten, verteilt über das Stadtgebiet,
durchgeführt haben. Der Bericht der Luftgütemessung wurde der Stadt Fürth
überstellt. Es hat sich gezeigt, dass die lufthygienische Situation im
Stadtbereich hinreichend durch die LÜB-Messstation Fürth/Theresienstraße und
durch die drei benachbarten LÜB-Messstationen Nürn-berg/Von-der-Tann-Straße,
Nürnberg/Bahnhof und Nürnberg/Muggenhof repräsentiert wird. Dass die Messungen
bereits vor über 4 Jahren durchgeführt wurden, ändert nichts an der Aus-sage
der Vergleichbarkeit der Grundsituation.
Zudem bringen
zusätzliche Messstationen in Fürth keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn bei
witterungsbedingt außergewöhnlich hohen Feinstaubbelastungen, wie z.B. bei der
von Ihnen erwähnten Periode in der zweiten Januarhälfte 2017, weil es sich
dabei um ein flächendecken-des Ereignis handelte, von dem nahezu die komplette
Landesfläche Bayerns mit ähnlich hohen Tagesmittelwertkonzentrationen betroffen
war.
Aus fachlicher Sicht
des LfU sind daher keine weiteren, über das gesetzlich geforderte Maß
hinausgehende, Luftmessstationen im Bereich der Stadt Fürth erforderlich.“
zu 2.:
Die Stadtratsgruppe Die Linke nimmt bei dem Antrag, den ÖPNV kostenlos zur Verfügung zu stellen, Bezug auf eine Überschreitung beim Parameter CO2. CO2 ist ein klimaschädliches Gas, welches im Straßenverkehr insbes. von Benzin-PKW emittiert wird. CO2 wird jedoch von den Luftmessstationen des LfU nicht gemessen. Möglicherweise stellt Stadtratsgruppe Die Linke auf die im Rahmen des „Diesel-Skandals“ relevanten Emissionen von Stickoxiden (NO und NO2) ab. Eine ermittelte Überschreitung dieser Parameter in der Stadt Nürnberg ist beispielsweise Ursache dafür, dass die Stadt Nürnberg für ihr Stadtgebiet eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes vornehmen muss. Da diese Parameter in Fürth nicht gemessen werden, könnte für den Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke hilfsweise nur auf die Ergebnisse der Messstationen in der Stadt Nürnberg zurückgegriffen werden.
Zur Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des ÖPNV wurde die infra fürth gmbh um Äußerung gebeten. Eine Stellungnahme ist bislang noch nicht erfolgt und wird nachgereicht.
zu 3.:
Die Anforderungen an Brennstoffe für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (z.B. auch für die angesprochenen Kaminöfen) werden in § 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) formuliert. Dort werden die verschiedenen zugelassenen Brennstoffe, z.B. naturbelassenes, stückiges Holz mit einem max. Feuchtegehalt von 25 %, enumerativ genannt. Die Einhaltung dieser Anforderungen an die Brennstoffe wird durch die Schornsteinfeger im Rahmen der wiederkehrenden Überwachung nach § 15 der 1. BImSchV kontrolliert, dies ist keine originäre Aufgabe einer Stadtverwaltung.
Selbstverständlich werden jedoch durch den technischen Außendienstes des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz anlassbezogene Kontrollen des Brennmaterials durchgeführt. Im Fall von Beschwerden über Rauch- oder Geruchsbelästigungen durch Feuerungsanlagen gehört die Kontrolle der Brennstoffe ebenso zu den Tätigkeiten des Amts, wie auch eine Beratung der Betreiber der Feuerungsanlage zum richtigen Heizverhalten. Die häufigste Ursache solcher Beschwerden ist in der Fehlbedienung von Feuerungsanlagen zu sehen (zu geringe Sauerstoffzufuhr während des Brandes), weniger hingegen in der Verwendung ungeeigneter Brennstoffe.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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