Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 14.02.2017 - Luftverschmutzung
Vorlage
OA/232/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt, da Kenntnisnahme


Die Stadtratsgruppe Die Linke hat beantragt,

 

1. zwei bis drei weitere Luftmessstationen im Stadtgebiet aufzubauen,

2. bei Überschreitung der CO2-Werte den ÖPNV kostenfrei zur Verfügung zu stellen sowie

3. dass die Verwaltung im Winter das Heizmaterial von Kaminöfen kontrollieren solle.

 

Hierzu kann Folgendes berichtet werden:

 

zu 1.:

Als Teil des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern betreibt das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) in der Theresienstraße eine Messstation für Feinstaub (PM10). Auf Grund des Antrags der Stadtratsgruppe Die Linke wurde das LfU um Äußerung gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung weiterer Messstationen im Stadtgebiet Fürth denkbar erscheint. Das LfU hat mit Schreiben vom 28.03.2017 dem Ansinnen der Stadt Fürth eine Absage erteilt. Zur Begründung hat das LfU ausgeführt:

 

„Die Errichtung von Luftmessstationen richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV. Grundlagen dafür sind u.a. die Bevölkerungsanzahl sowie die Höhe der Schadstoffbelastung in den Gebieten (Ballungsräumen München, Augsburg, Nürnberg/Fürth/Erlangen und in den sieben Regierungsbezirken jeweils ohne Ballungsraum). Dabei sind sowohl die Bereiche mit der höchsten Belastung als auch Bereiche mit einer durchschnittlichen Belastung der Bevölkerung und ländliche Bereiche zu berücksichtigen. Aufgrund der LÜB-Messungen, der örtlichen Lageverhältnisse, der Auswertungen von Sondermessungen und von Ausbreitungsrechnungen lassen sich über die lokalen Messergebnisse des LÜB hinaus auch Aussagen zu den Immissionen an anderen Stellen Bayerns ableiten. So kann die Schadstoffbelastung EU-konform und repräsentativ für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern ermittelt werden. Damit entspricht das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit 54 Messstationen den gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der Lage im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen befindet sich Fürth neben München und Augsburg in einem Gebiet mit den bereits höchsten Messstationsdichten in Bayern.

Daneben weisen wir darauf hin, dass wir in Fürth zur Überprüfung lokaler Unterschiede von Februar 2012 bis Januar 2013 Messungen an 8 Standorten, verteilt über das Stadtgebiet, durchgeführt haben. Der Bericht der Luftgütemessung wurde der Stadt Fürth überstellt. Es hat sich gezeigt, dass die lufthygienische Situation im Stadtbereich hinreichend durch die LÜB-Messstation Fürth/Theresienstraße und durch die drei benachbarten LÜB-Messstationen Nürn-berg/Von-der-Tann-Straße, Nürnberg/Bahnhof und Nürnberg/Muggenhof repräsentiert wird. Dass die Messungen bereits vor über 4 Jahren durchgeführt wurden, ändert nichts an der Aus-sage der Vergleichbarkeit der Grundsituation.

Zudem bringen zusätzliche Messstationen in Fürth keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn bei witterungsbedingt außergewöhnlich hohen Feinstaubbelastungen, wie z.B. bei der von Ihnen erwähnten Periode in der zweiten Januarhälfte 2017, weil es sich dabei um ein flächendecken-des Ereignis handelte, von dem nahezu die komplette Landesfläche Bayerns mit ähnlich hohen Tagesmittelwertkonzentrationen betroffen war.

Aus fachlicher Sicht des LfU sind daher keine weiteren, über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehende, Luftmessstationen im Bereich der Stadt Fürth erforderlich.“

 

 

zu 2.:

Die Stadtratsgruppe Die Linke nimmt bei dem Antrag, den ÖPNV kostenlos zur Verfügung zu stellen, Bezug auf eine Überschreitung beim Parameter CO2. CO2 ist ein klimaschädliches Gas, welches im Straßenverkehr insbes. von Benzin-PKW emittiert wird. CO2 wird jedoch von den Luftmessstationen des LfU nicht gemessen. Möglicherweise stellt Stadtratsgruppe Die Linke auf die im Rahmen des „Diesel-Skandals“ relevanten Emissionen von Stickoxiden (NO und NO2) ab. Eine ermittelte Überschreitung dieser Parameter in der Stadt Nürnberg ist beispielsweise Ursache dafür, dass die Stadt Nürnberg für ihr Stadtgebiet eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes vornehmen muss. Da diese Parameter in Fürth nicht gemessen werden, könnte für den Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke hilfsweise nur auf die Ergebnisse der Messstationen in der Stadt Nürnberg zurückgegriffen werden.

 

Zur Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des ÖPNV wurde die infra fürth gmbh um Äußerung gebeten. Eine Stellungnahme ist bislang noch nicht erfolgt und wird nachgereicht.

 

 

zu 3.:

Die Anforderungen an Brennstoffe für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (z.B. auch für die angesprochenen Kaminöfen) werden in § 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) formuliert. Dort werden die verschiedenen zugelassenen Brennstoffe, z.B. naturbelassenes, stückiges Holz mit einem max. Feuchtegehalt von 25 %, enumerativ genannt. Die Einhaltung dieser Anforderungen an die Brennstoffe wird durch die Schornsteinfeger im Rahmen der wiederkehrenden Überwachung nach § 15 der 1. BImSchV kontrolliert, dies ist keine originäre Aufgabe einer Stadtverwaltung.

 

Selbstverständlich werden jedoch durch den technischen Außendienstes des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz anlassbezogene Kontrollen des Brennmaterials durchgeführt. Im Fall von Beschwerden über Rauch- oder Geruchsbelästigungen durch Feuerungsanlagen gehört die Kontrolle der Brennstoffe ebenso zu den Tätigkeiten des Amts, wie auch eine Beratung der Betreiber der Feuerungsanlage zum richtigen Heizverhalten. Die häufigste Ursache solcher Beschwerden ist in der Fehlbedienung von Feuerungsanlagen zu sehen (zu geringe Sauerstoffzufuhr während des Brandes), weniger hingegen in der Verwendung ungeeigneter Brennstoffe.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: