Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 22.03.2017 - Streusalz auf Gehwegen
Vorlage
OA/233/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da nur Kenntnisnahme  


Die Gruppe Die Linke hat mit Schreiben vom 22.03.2017 eine Anfrage zur Verwendung von Streusalz gestellt.

 

Die Verwendung von Streusalz ist nach § 10 Abs. 1 der Reinhaltungsverordnung der Stadt Fürth grundsätzlich verboten (http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/31_1_reinhaltungsverordnung_der_stadt_fuerth.pdf). Lediglich bei besonderer Wetterlage (Eisregen), an steilen Treppenanlagen oder starken Steigungen ist die Verwendung von Streusalz zulässig, jedoch auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken.

 

Der Vollzug der Reinhaltungsverordnung obliegt dem Tiefbauamt. Zur Anfrage der Gruppe Die Linke teilte das Tiefbauamt Folgendes mit:

 

„Vom städtischen Bauhof wird im Rahmen des Winterdienstes Salz nur auf Fahrbahnen ausgebracht. In Ausnahmefällen (bei markanten Wettersituationen, z.B. Eisregen) wird auf zu bestreuende Treppenanlagen ein Gemisch aus Salz und Splitt gestreut. Ansonsten erfolgt auf allen Geh- und Radwegen die Glättebekämpfung mit abstumpfenden Mitteln (Splitt oder Blähton).

 

In regelmäßigen Abständen veranlasst das TfA Informationen in der Presse und der Stadtzeitung bzgl. der Winterdienstverpflichtungen der Bürger. Hierbei wird auch auf das grundsätzliche Verbot der Verwendung von Streusalz hingewiesen.

 

Häufig wird dieses Verbot leider nicht beachtet. Es ist davon auszugehen, dass die betreffenden Anlieger / Firmen kein Informationsdefizit haben sondern der Grund vielmehr in der Bequemlichkeit liegt, Gehwege auf einfache Weise und ohne viel Aufwand zu Räumen.

 

Werden Verstöße festgestellt oder angezeigt, werden die verantwortlichen Eigentümer bzw. beauftragten Firmen in geeigneter Weise angeschrieben. Für die Zukunft ist beabsichtigt, im Wiederholungsfall Bußgeldverfahren einzuleiten.“

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: