1. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung gem.
Anlage 1 für den Beitritt des Zweckverbands Informationstechnik Franken
als weiterer Träger von KommunalBIT zu unterzeichnen. Diese Ermächtigung
schließt Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung ein, soweit die Grundlagen
des Entwurfs beibehalten werden.
2. Dem Beitritt
des Zweckverbands Informationstechnik Franken zu KommunalBIT und der Erhöhung
des Stammkapitals um 10.000 € wird zugestimmt.
3. Die in der
KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 03.04.2017 seitens der Verwaltungsratsmitglieder
der Stadt Fürth vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien beschlossene
Neufassung der KommunalBIT-Unternehmenssatzung (Anlage 2) wird genehmigt.
KommunalBIT ist bereits mit
seiner geltenden Unternehmenssatzung für die Zusammenarbeit mit anderen JPöRs
geöffnet und kann somit nicht nur für seine bisherigen Trägerstädte (Erlangen,
Fürth und Schwabach) tätig werden. Der Zweckverband Informationstechnik Franken
(ZV IT Franken), der im Dezember 2016 vom Markt Igensdorf und dem Zweckverband
Abfallwirtschaft Erlangen – Erlangen-Höchstadt gegründet wurde, soll
KommunalBIT nun als weiterer Träger beitreten.
Das
Vertragsverhältnis wird dann später zwischen den Mitgliedern des ZV IT Franken
und KommunalBIT mit öffentlich-rechtlichem Vertrag begründet, der die
vertragliche Klammer für den Servicekatalog (Rahmenbedingungen, Bestellkatalog
mit Verrechnungsätzen, Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Agreements)
bildet.
In der
KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 03.04.2017 wurde der Beschluss zur Satzungsänderung
für den ZV IT Franken-Beitritt unter Vorbehalt der entsprechenden gleichlautenden
zustimmenden Weisung der Gremien der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach an
die Verwaltungsratsmitglieder gefasst.
Die
steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wurden vom Steuerberater von KommunalBIT geprüft.
Die rechtliche Konstruktion und die entsprechenden Dokumente wurden zusammen
mit einem beauftragten Rechtsanwalt entwickelt und mit dem Rechtsamt der Stadt
Erlangen sowie den Trägerstädten abgesprochen. Die Regierung von Mittelfranken
als zuständige Aufsichtsbehörde hat nach Vorlage der Dokumente informell eine
positive Beurteilung in Aussicht gestellt.
Einigung
über den Beitritt und die Erhöhung des Stammkapitals
Die
Antrag des Zweckverbands und die Einigung über den Beitritt erfolgt über eine
Verwaltungsvereinbarung (Ziff. 1 des Beschlussvorschlags), die von den
Oberbürgermeistern der Trägerstädte und dem Verbandsvorsitzenden des ZV IT
Franken abgeschlossen wird. In dieser Verwaltungsvereinbarung sind auch die
Rahmenbedingungen des Beitritts und das weitere Vorgehen genannt. Da der ZV IT
Franken bisher nur 2 Mitglieder hat, werden die (bisherigen) Träger in der
Verwaltungsvereinbarung darauf verzichten, die Stammeinlage des ZV IT Franken
in Höhe von 10.000 € vollständig einzufordern, da sonst die Umlage für die
ZV-Mitglieder unverhältnismäßig hoch ausfiele. Der ZV IT Franken geht davon
aus, dass pro Mitglied 1.000 € für die Stammeinlage bei KommunalBIT
gezahlt werden; weitere Mitglieder erlauben es dem ZV dann, die Stammeinlage
sukzessive aufzufüllen.
Der
Beitritt des Zweckverbands zu KommunalBIT und die Erhöhung seines Stammkapitals
um 10.000 € (auf dann 60.000 €) erfordern gem. Art. 50
Abs. 6 Satz 2 KommZG die Zustimmung aller Träger; die Ziff. 2
des Beschlussvorschlags beinhaltet die diesbezügliche Zustimmung der Stadt
Fürth.
Neufassung
der Unternehmenssatzung
Die
Satzung von KommunalBIT wird neu gefasst. Dabei wurde eine interne Freistellung
des ZV IT Franken von der Haftung für Gewährsträger bei KommunalBIT vorgesehen,
die den Zweckverband dann vor allem für seine „kleineren“ Mitglieder attraktiv
macht. Das wird durch entsprechende Regelungen bei der internen
Gewinnverteilung und Verteilung der restlichen Werte bei Auflösung des
Unternehmens für die Träger Erlangen, Fürth und Schwabach aufgefangen (vgl.
§ 15a der neuen Unternehmenssatzung). Die Anlage 3 enthält eine
Synopse zur geltenden Unternehmenssatzung.
Über
die Satzungsänderung entscheidet der Verwaltungsrat (§ 6 Abs. 1
Satz 3 Nr. 12 der geltenden Unternehmenssatzung), wobei – wie
vorstehend erläutert – der darin enthaltene Beitritt des ZV IT Franken sowie
die damit verbundene Stammkapital-Erhöhung der Zustimmung aller Träger
bedürfen. Für die von dieser Zustimmung nicht erfassten Satzungsänderungen
können die Städte ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen (§ 6
Abs. 3 Satz 1). Hierauf ist die Ziff. 3 des Beschlussvorschlags
im Sinne einer Genehmigung des Vorbehaltsbeschlusses (des
KommunalBIT-Verwaltungsrats am 03.04.2017) ausgerichtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
1.000 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die Veröffentlichungskosten für die Bekanntgabe der
Neufassung der Unternehmenssatzung trägt KommunalBIT. |
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