Entfällt, da nur Kenntnisnahme
Bündnis90/Die Grünen haben beantragt, die Fläche im östlichen Teil des Stadtparkes als möglichen Standort eines weiteren Grillplatzes zu untersuchen. Der Vorschlag wird damit begründet, dass in der Oststadt ein entsprechender Bedarf bestehe, die vorhandenen Bäume für ausreichenden Schallschutz zur nächstgelegenen Wohnbebauung sorgen und der betreffende Bereich aus Sicht des Naturschutzes unbedenklich erscheine.
Zu dem Antrag wurde eine Stellungnahme des Grünflächenamtes eingeholt. Das Grünflächenamt hat sich wie folgt geäußert:
„Aus Sicht des
GrfA ist ein Standort im östlichen Stadtpark für einen neuen Grillplatz
abzulehnen.
Der Stadtpark ist
die hochwertigste, am meisten geschätzte und genutzte Grünanlage Fürths. Der
Nutzungsschwerpunkt im unteren Stadtpark liegt bereits im Bereich Freizeit. Ein
Grillplatz an diesem Standort würde zu einem weiteren Intensivierungsschub
führen. Aus h. S. wäre ein Substanzverlust des gesamten Parks nicht abzuwenden.
(Beispiel: Das Pokemon-Go-Phänomen des letzten Sommers hat vor allem im
Rosengarten zu einer massiven Nutzung und Vermüllung geführt, die praktisch
nicht mehr zu bewältigen war. In der Folge wurden zudem die Stammbesucher des
Rosengartens verdrängt.)
Analog zum
Waldmannsweiher würde ein Grillplatz zu einer massiven, großflächigen
Vermüllung führen. An den Wochenenden findet zudem keine Reinigung durch das
GrfA statt.
Der angedachte
Grillplatz wäre Bestandteil der beschilderten Grünanlage und läge im
Landschaftsschutzgebiet, womit das Grillen lt. Grünanlagensatzung und der
Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen verboten ist. Es wäre also
zwei auf den Grillplatz begrenzte Satzungsänderungen notwendig.
Der angedachte
Grillplatz läge innerhalb des Gartendenkmals Stadtpark (Plan des Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege aus dem Bayerischen Denkmal-Atlas anbei).
Im östlichen
Stadtpark befindet sich erhaltungswürdiger und das Parkbild prägender
Altbaumbestand. Eine Intensivierung der Nutzung wird in jedem Fall zu einer
Bodenverdichtung und damit Schädigung der Baumvitalität führen. Am Grillplatz
Waldmannsweiher gab es in der Vergangenheit Schäden an den Wurzelanläufen durch
glühende Grillkohle.
Die Ausweitung
der Grill- und Feiertätigkeiten in den westlich anschließenden Stadtpark und in
die östlich bzw. nördlich anschließende Pegnitzaue wäre praktisch nicht zu
verhindern.
Aufgrund der Nähe
zu Wohnbebauung in der Dr.-Mack-Straße sind Klagen über Lärm und Müll analog
zum Umfeld des Grillplatzes am Waldmannsweiher zu erwarten.
Der Stadtpark Ost
liegt 150 m von der Wohnbebauung entfernt. Betroffene Anwohner in der Badstraße
leben in gleicher Entfernung zum Grillplatz am Waldmannsweiher. Bäume stellen
allenfalls einen psychologischen Schallschutz dar.
Die Parksituation
in der Dr.-Mack-Straße würde sich verschärfen, die nächtliche Lärmbelästigung
durch an- und abfahrende Fahrzeuge würde zunehmen.
Die Anwohner der
Badstraße kritisieren auch die Belastung durch Badende in der Rednitz. Wildes
Baden ist in den letzten Jahren auch im Bereich zwischen Röllingersteg und
Uferstadt zu beobachten. Mit einem Grillplatz als Attraktion kann von einer
Zunahme ausgegangen werden.“
Auf Grund dieser ablehnenden Einschätzung des Grünflächenamtes wurde von hier nur eine grob-überschlägige Einschätzung aus immissionsschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht vorgenommen.
Zum Lärmschutz ist festzustellen, dass die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung ausreichen sollte, um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte bei normalem Betrieb, auch zur Nachtzeit, zu gewährleisten. Eine Überschreitung der zulässigen Werte bei besonderen Umständen oder auch beim Zu- und Abmarsch des Publikums aus oder in Richtung Süden (unmittelbar vorbei an den nächstgelegenen Wohngebäuden) kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wird die Einschätzung des Grünflächenamtes geteilt, dass Bäume allenfalls eine psychologische Verminderung der Immissionen bewirken können. Eine messbare Reduzierung der Immissionen kann vorliegend alleine durch den Abstand zur Lärmquelle erreicht werden, einzelne Bäume, wie hier, tragen nicht zur Lärmminderung bei.
Aus naturschutzfachlicher Sicht
kann der Einschätzung von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Bereich aus Sicht des
Naturschutzes unbedenklich sei, nicht gefolgt werden. Neben den bereits durch
das Grünflächenamt vorgetragenen Punkten darf darauf hingewiesen werden, dass
nach der aktuellen Artenschutzkartierung der Stadtpark immense
artenschutzrechtliche Bedeutung für die Tiergruppen der Vögel und Fledermäuse
hat. Die unterschiedliche Altersstruktur der Bäume bietet dabei die Grundlage
für ein variables Lebensraumangebot, das in dieser Art und Weise im Stadtgebiet
kaum mehr zu finden ist.
Auch aus naturschutzfachlicher Sicht wird deshalb eine weitere Nutzungsintensivierung, welche erfahrungsgemäß auch zu Schädigungen des Baumbestandes führen kann, nicht befürwortet.
Fazit:
Der östliche Teil des Stadtparks ist für die Errichtung eines weiteren Grillplatzes nicht geeignet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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