Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 14.03.2017 - Zusätzlicher öffentlicher Grillplatz in der Oststadt - östlicher Teil des Stadtparks
Vorlage
OA/237/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da nur Kenntnisnahme


Bündnis90/Die Grünen haben beantragt, die Fläche im östlichen Teil des Stadtparkes als möglichen Standort eines weiteren Grillplatzes zu untersuchen. Der Vorschlag wird damit begründet, dass in der Oststadt ein entsprechender Bedarf bestehe, die vorhandenen Bäume für ausreichenden Schallschutz zur nächstgelegenen Wohnbebauung sorgen und der betreffende Bereich aus Sicht des Naturschutzes unbedenklich erscheine.

 

Zu dem Antrag wurde eine Stellungnahme des Grünflächenamtes eingeholt. Das Grünflächenamt hat sich wie folgt geäußert:

 

„Aus Sicht des GrfA ist ein Standort im östlichen Stadtpark für einen neuen Grillplatz abzulehnen.

 

Der Stadtpark ist die hochwertigste, am meisten geschätzte und genutzte Grünanlage Fürths. Der Nutzungsschwerpunkt im unteren Stadtpark liegt bereits im Bereich Freizeit. Ein Grillplatz an diesem Standort würde zu einem weiteren Intensivierungsschub führen. Aus h. S. wäre ein Substanzverlust des gesamten Parks nicht abzuwenden. (Beispiel: Das Pokemon-Go-Phänomen des letzten Sommers hat vor allem im Rosengarten zu einer massiven Nutzung und Vermüllung geführt, die praktisch nicht mehr zu bewältigen war. In der Folge wurden zudem die Stammbesucher des Rosengartens verdrängt.)

 

Analog zum Waldmannsweiher würde ein Grillplatz zu einer massiven, großflächigen Vermüllung führen. An den Wochenenden findet zudem keine Reinigung durch das GrfA statt.

 

Der angedachte Grillplatz wäre Bestandteil der beschilderten Grünanlage und läge im Landschaftsschutzgebiet, womit das Grillen lt. Grünanlagensatzung und der Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen verboten ist. Es wäre also zwei auf den Grillplatz begrenzte Satzungsänderungen notwendig.

 

Der angedachte Grillplatz läge innerhalb des Gartendenkmals Stadtpark (Plan des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege aus dem Bayerischen Denkmal-Atlas anbei).

 

Im östlichen Stadtpark befindet sich erhaltungswürdiger und das Parkbild prägender Altbaumbestand. Eine Intensivierung der Nutzung wird in jedem Fall zu einer Bodenverdichtung und damit Schädigung der Baumvitalität führen. Am Grillplatz Waldmannsweiher gab es in der Vergangenheit Schäden an den Wurzelanläufen durch glühende Grillkohle.

 

Die Ausweitung der Grill- und Feiertätigkeiten in den westlich anschließenden Stadtpark und in die östlich bzw. nördlich anschließende Pegnitzaue wäre praktisch nicht zu verhindern.

 

Aufgrund der Nähe zu Wohnbebauung in der Dr.-Mack-Straße sind Klagen über Lärm und Müll analog zum Umfeld des Grillplatzes am Waldmannsweiher zu erwarten.

Der Stadtpark Ost liegt 150 m von der Wohnbebauung entfernt. Betroffene Anwohner in der Badstraße leben in gleicher Entfernung zum Grillplatz am Waldmannsweiher. Bäume stellen allenfalls einen psychologischen Schallschutz dar.

 

Die Parksituation in der Dr.-Mack-Straße würde sich verschärfen, die nächtliche Lärmbelästigung durch an- und abfahrende Fahrzeuge würde zunehmen.

 

Die Anwohner der Badstraße kritisieren auch die Belastung durch Badende in der Rednitz. Wildes Baden ist in den letzten Jahren auch im Bereich zwischen Röllingersteg und Uferstadt zu beobachten. Mit einem Grillplatz als Attraktion kann von einer Zunahme ausgegangen werden.“

 

Auf Grund dieser ablehnenden Einschätzung des Grünflächenamtes wurde von hier nur eine grob-überschlägige Einschätzung aus immissionsschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht vorgenommen.

 

Zum Lärmschutz ist festzustellen, dass die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung ausreichen sollte, um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte bei normalem Betrieb, auch zur Nachtzeit, zu gewährleisten. Eine Überschreitung der zulässigen Werte bei besonderen Umständen oder auch beim Zu- und Abmarsch des Publikums aus oder in Richtung Süden (unmittelbar vorbei an den nächstgelegenen Wohngebäuden) kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wird die Einschätzung des Grünflächenamtes geteilt, dass Bäume allenfalls eine psychologische Verminderung der Immissionen bewirken können. Eine messbare Reduzierung der Immissionen kann vorliegend alleine durch den Abstand zur Lärmquelle erreicht werden, einzelne Bäume, wie hier, tragen nicht zur Lärmminderung bei.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der Einschätzung von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Bereich aus Sicht des Naturschutzes unbedenklich sei, nicht gefolgt werden. Neben den bereits durch das Grünflächenamt vorgetragenen Punkten darf darauf hingewiesen werden, dass nach der aktuellen Artenschutzkartierung der Stadtpark immense artenschutzrechtliche Bedeutung für die Tiergruppen der Vögel und Fledermäuse hat. Die unterschiedliche Altersstruktur der Bäume bietet dabei die Grundlage für ein variables Lebensraumangebot, das in dieser Art und Weise im Stadtgebiet kaum mehr zu finden ist.

Auch aus naturschutzfachlicher Sicht wird deshalb eine weitere Nutzungsintensivierung, welche erfahrungsgemäß auch zu Schädigungen des Baumbestandes führen kann, nicht befürwortet.

 

Fazit:

Der östliche Teil des Stadtparks ist für die Errichtung eines weiteren Grillplatzes nicht geeignet.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: