Im JgA/Betreuungsstelle werden zwei (Vollzeit-)Stellen,
Sachbearbeitung, EGr 10 (alternativ BGr A11) geschaffen.
Die Betreuungsstelle der Stadt Fürth weist aktuell 3,27 Stellen aus.
Die Einführung des neuen Betreuungsbehördengesetzes zum 01.07.2014
führt dazu, dass die darin enthaltenen
Neuerungen im Betreuungsrecht (z.B. Stellungnahmen zu Konfliktklärungsfragen
gegenüber dem Betreuungsgericht oder dem Beratungsanspruch der Betreuer/innen,
die in den letzten 12 Monaten die Betreuungsstelle zunehmend noch mehr in
Anspruch genommen haben), für die städtische Betreuungsstelle eine
Personalanpassung erfordern.
Um eine qualifizierte und sachgerechte Personalbemessung für diese
spezielle Thematik durchzuführen, wurde das Institut für Sozialplanung und
Organisationsentwicklung – INSO – beauftragt, die Arbeitsprozesse der
Betreuungsstelle einer entsprechenden Prozessanalyse zu unterziehen.
Die Ergebnisse liegen jetzt vor und wurden am 20.04.2017 mit der
eingesetzten Steuerungsgruppe (bestehend aus Rf. II und IV, PRaV und den
Amtsleitungen von JgA und OrgA) besprochen.
Im Ergebnis wurde die Empfehlung von INSO von der Lenkungsgruppe
einstimmig angenommen. Diese sind:
- Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen in
der Sachbearbeitung für die Betreuungsstelle,
- Erhalt der Assistenz mit insgesamt 1,27 VZÄ
in Verbindung mit der Übernahme von kurzen Beratungen zu den Themen Vollmachten
/ Verfügungen als Unterstützung der Sachbearbeitung,
- Fortschreibung der Bedarfsberechnung nach Bedarf.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
164.600
€ |
|
nein |
X |
ja |
164.600
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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