Betreff
Familienbildung durch Familienstützpunkte
Vorlage
JgA/313/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Aufgrund der geschilderten Bedarfslage wird die Antragstellung für die Förderung im Rahmen des Programms "Familienstützpunkte" des Bayerischen Sozialministeriums befürwortet. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt ein Handlungs- und Umsetzungskonzept für die Schaffung von Familienstützpunkten in Fürth zu erarbeiten. Der städtische Eigenanteil von maximal Euro 40.000,- pro Jahr soll in den Haushalten 2018/2019 zur Verfügung gestellt werden. Ab dem Haushalt 2020 wird ein Betrag von Euro 30.000,-  für die darauffolgende Implementierung eingestellt.

 


Es wird auf die Präsentation und die darin geschilderte Bedarfslage Bezug genommen (siehe Anlage „Familienbildung“).

 

Die Förderung durch den Freistaat Bayern für den Bereich Familienbildung (§16 SGB VIII) soll die örtlichen Jugendhilfeträger bei dieser Pflichtaufgabe der Jugendhilfe unterstützen. Es ist eine Investition in die Prävention statt in Maßnahmen – um Familien zu unterstützen und   langfristig Kosten zu sparen.

 

Freistaat und Stadt haben sich in gleicher Höhe finanziell einzubringen. Die bis 31.12.2020 zunächst befristete Förderung ist in den ersten beiden Jahren auf 40 € pro neugeborenen Kind in Fürth limitiert, ab dem 3. Jahr beträgt die Förderung 30 € pro Neugeborene(n). Bei 1000 Geburten ergeben sich somit 40.000 € p.a., ab dem 3. Jahr 30.0000 € p.a. maximale staatliche Förderung, die mit dem städtischen Anteil dann eine Gesamtsumme von bis zu 80.000 € bzw. (ab dem 3. Jahr) 60.000 € ergibt.

 

Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Es wird der Stadt folgendes Vorgehen vorgegeben:

  1. Bestandsaufnahme aller Angebote der Familienbildung vor Ort (§16 SGB VIII), Bedarfsanalyse (Lücken erkennen und schließen) und Erstellung einer Konzeption.

 

  1. Einrichtung von „Familienstützpunkten“ (FSP) in bereits bestehenden Einrichtungen (z.B. Kindergärten)

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ab 2018

40.000 €

 

nein

x

ja

40.000 €

Ab 2020

30.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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