Betreff
Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über verkaufsoffene Sonntage – Abschaffung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen – Antrag der Gruppe Die Linke vom 09.05.2017
Vorlage
Rf. VI/044/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss lehnt den Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 09.05.2017 auf Reduzierung um zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr ab.


Die Stadt Fürth erlaubt per Verordnung aktuell die Sonntagsöffnung aus folgenden Anlässen: Frühlingsmarkt, Fürth Festival und beide Sonntage der Michaelis-Kirchweih. Zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit ist anzumerken, dass all diese Veranstaltungen regelmäßig erhebliche Be­sucherströme auslösen. Die Michaelis-Kirchweih hat über 1 Million Besucher, das Fürth Festival (ca. 300.000 Besucher) hat Standorte über einen großen Teil der Innenstadt verteilt, ebenso der Frühlingsmarkt mit z. B. Kinderaktionen am Grünen Markt und Waagplatz. Alle Veranstaltungen werden großräumig beworben und sind unter anderem Veranstaltungshighlights im Jahreskalender der Stadt Fürth, die überregional ein großes Publikum anziehen. Alle Parkmöglichkeiten auch in den Außenbe­reichen der gesamten Stadt werden ausgeschöpft.

 

Für den gesamten Fürther Einzelhandel sind die vier verkaufsoffenen Sonntage unverzichtbar, vor allem auch zur Imagewerbung, Dies ist wichtiger denn je:

 

1. Wir leben inzwischen in Zeiten, in denen an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden lang eingekauft werden kann. Der Deutsche Städtebund warnt vor einer drohenden Verödung der Innenstädte, bis zu 50.000 Läden sind in Gefahr.

2. Tankstellen, Bahnhöfe und ähnliche Einrichtungen entwickeln sich zu Verkaufsstätten rund um die Uhr. Der Sonntag ist im deutschen Handel inzwischen mit einem Fünftel des Wochenumsatzes zu einem der stärksten Verkaufstage geworden.

3. Allgemeine Probleme des stationären Handels. Der Einzelhandelsverband warnt deshalb nachdrücklich vor einer Reduzierung der verkaufsoffenen Sonntage. Die Regelungen in Bayern sind gegenüber anderen Bundesländern, die deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage erlauben, bereits an sich sehr restriktiv.

4. Konkurrenzsituation des Fürther Einzelhandels, insbesondere ggü. Nürnberg und Erlangen. Durch Abstimmung der Sonntage in der Städteachse hat der Fürther Einzelhandel gerade an den Sonntagen die Möglichkeit sich einem überregionalen Publikum zu präsentieren. Dies wirkt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv auf das Image der Stadt aus und fördert damit eine erneute Entscheidung für die Einkaufsstadt Fürth.

 

Daher ist der Antrag aus der Sicht des Wirtschaftsreferates abzulehnen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: