Betreff
Festgeldanlagen im europäischen Ausland
Vorlage
Ka/002/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Das Finanzreferat wird ermächtigt, bis zum Erlass neuer Anlagerichtlinien (voraussichtlich 07/2017) Festgeldanlagen auch im europäischen Ausland (insbesondere Österreich) zu tätigen, soweit eine ausreichende Einlagensicherung gegeben ist.


Entsprechend den Vorschriften der GO (Art. 74) und der KommHV (§ 57) basiert die Anlagen-strategie der Stadt auf den Grundsätzen einer „ausreichenden Sicherheit“, eines „angemesse-

nen Ertrags“ und der „rechtzeitigen Verfügbarkeit“. Im Zusammenhang mit der bis dato existie-

renden Niedrigzinsphase bis hin zur Negativzinsfestlegung auf Girokonten waren die Grund-

sätze angemessener Ertrag und rechtzeitige Verfügbarkeit sehr schwer zu realisieren, wobei dem Grundsatz der „ausreichenden Sicherheit“ durch das in Deutschland (und Österreich) exis-

tierende „freiwillige Einlagensicherungssystem“ ständig Rechnung getragen wurde.
Mit Beschluss des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) vom 05.04.2017 fand nun eine Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds statt. Dabei wurde in Deutschlands größtem Bankenverband beschlossen, dass ab dem 01.10.2017 Einlagen der Kommunen (z. B. Fest-

geldanlagen, Tagesgelder aber auch Girokontenbestände) nicht mehr der freiwilligen Ein-

lagensicherung bei den dem Verband zugehörigen Geldinstituten unterliegen.

Ausgenommen hiervon sind die Geldinstitute des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanz-

Gruppe, der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenban-

ken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB). Bei den diesen

Verbänden angeschlossenen Geldinstituten (z. B. Sparkasse, Raiffeisenbank) greift nach wie vor deren freiwillige Einlagensicherung. Allerdings erfolgt bei diesen Geldinstituten regelmäßig eine hohe Negativzinsveranschlagung bei Girokonten sowie keine bzw. wiederum mit Negativ-

zins belegte Festgeldangebote im 12-Monats-Zeitraum.

Eine gleichrangige Beachtung der o. g. Grundsätze ist defacto nicht mehr umsetzbar. Nachdem nun im Bundesgebiet eine Festgeldanlage im 12-Monats-Zeitraum mit Einlagensicherung kaum bzw. nicht mehr möglich ist, drängt sich als mögliche Anlagestrategie die Festgeldanlage (im 12-Monats-Zeitraum) im europäischen Ausland auf.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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