Betreff
Grundsatzbeschluss, Projektauftrag; Raumprogramm Berufsschule II, Ludwig-Erhard-Schule
Vorlage
SchvA/227/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss Schule, Bildung und Sport beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage eines vorliegenden Raumprogramms im Rahmen eines Projektauftrages die weiteren Voraussetzungen für eine Generalsanierung der Staatlichen Berufsschule II zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll auch durch die städtische Gebäudewirtschaft (GWF) eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden.


Seit Ende 2015 gibt es konkretere Vorüberlegungen zu einer Generalsanierung des Schulgebäudes, die in wesentlichen Teilen auch durch die Schulleitung mit der Regierung von Mittelfranken bereits abgeklärt wurden.

Diese Überlegungen mündeten im April 2017 letztlich in ein Raumprogramm für die Ludwig-Erhard-Schule, das den notwendigen Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Klassen-und Schülerzahlen wiederspiegelt und der weiteren Planung zugrunde gelegt werden kann. Der Schulleiter der Ludwig-Erhard-Schule, Herr OStD Ortwin Mihatsch, macht hierbei ergänzend darauf aufmerksam, dass im  beantragten Raumprogramm der Schule eine aktuell vorhandene  Nutzfläche mit 3209,79 qm beziffert ist. In dieser Nutzfläche sind die ehemaligen Küchen nicht enthalten, da sie derzeit nicht genutzt werden können. Bei Einbeziehung der sich außer Betrieb befindlichen, vorhandenen Küchen vergrößert sich der potentiell nutzbare Gesamtbestand von 3209,79 qm auf 3628,5 qm. Die im Raumprogramm der Regierung anerkannte erforderliche Nutzfläche beträgt 5425 qm (ohne evtl. Zusatzbedarf Schulkantine). Damit ist von einem zusätzlichen Flächenbedarf von 2215,21 qm (ohne Küchenflächen) auszugehen. Bezieht man die derzeit nicht genutzten Flächen der Schulküchen in die Überlegungen mit ein, verringert sich der zusätzliche Flächenbedarf auf 1796,5 qm. Das wäre dann zusätzlich mehr als die Hälfte der vorhandenen Nutzfläche. Die Regierung von Mittelfranken weist dabei noch auf folgendes hin: „Ein Bedarf (für eine Schulkantine) kann im vorliegenden Fall aus wirtschaftlichen Erwägungen nur bei einer gemeinsamen Lösung mit der benachbarten Martin-Segitz-Schule, Staatliche Berufsschule III Fürth, anerkannt werden. (…) Die schulaufsichtliche Genehmigung des Bauprogramms nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG i. V. m. § 5 der Schulbauverordnung erfolgt zweckmäßigerweise für die zur Ausführung kommende Planung und wird deshalb zurückgestellt. Auf die Möglichkeit der schul- und baufachlichen Beratung durch die Regierung von Mittelfranken wird hingewiesen.“

Der jetzige Grundsatzbeschluss / Projektauftrag an die GWF soll daher den Rahmen schaffen, um weitere Planungen, insb. auch baufachlicher Natur, orientiert am vorliegenden Raumprogramm, zu ermöglichen.  


 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen siehe mittelfristige Finanzplanung

jährliche Folgelasten

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Raumprogramm, Regierung von Mittelfranken, April 2017