Betreff
Petition des Personalrates der Gesamtheit der Grund-und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes der Stadt Fürth; Sachverhaltsschilderung zur Bildung und Teilhabe
Vorlage
SchvA/233/2017
Art
Beschlussvorlage - SL

Mit Petition des Personalrates der Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen vom 23.01.2017 wird zur Abwicklung der Bildung und Teilhabe um zusätzliches Personal an den Schulen gebeten.

 

Umsetzung der Bildung und Teilhabe in Fürth

 

Aktuell sind bei der Stadt Fürth und dem Jobcenter ca. 3700 Leistungsempfänger für Bildung und Teilhabe registriert (Stadt Fürth: Ca. 900, Jobcenter: Ca. 2800). Im Rahmen der Bildung und Teilhabe werden Leistungen für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung, mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse), ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr (angeleitete Freizeitaktivitäten) sowie Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erbracht. Leistungsanbieter sind u. a. Kindergärten/Krippen, Schulen, Horte, Nachhilfeinstitute, Vereine und ähnliche Einrichtungen.

 

Die Leistungen zur Deckung der Bildungs- und Teilhabebedarfe sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Sachleistungen (insbesondere personalisierte Gutscheine oder Direktzahlungen an Leistungsanbieter) zu erbringen. Mit der Gutscheinausgabe gilt die Leistung als erbracht. Hintergrund dieser Sonderregelung ist das Anliegen des Gesetzgebers sicherzustellen, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei den Kindern „ankommen“ (und nicht ein Geldbetrag in der Bedarfsgemeinschaft). Ausnahmen gelten für den persönlichen Schulbedarf und die Schülerbeförderung. Diese Leistungen werden als Geldleistung erbracht.

 

In der Regel fällt für eine Lehrkraft pro Schüler und pro Schulhalbjahr ein Gutschein für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Schulausflüge an. Der jeweilige Gutschein ist bei Bedarf von der Lehrkraft mit den für die Zahlungsanweisung notwendigen Informationen auszufüllen. Hier bietet sich ein vorgefertigter Aufkleber mit den Bankdaten an. Anschließend sendet die Schule den mit den Rechnungsangaben ausgefüllten Gutschein per Fax an die Bildungs- und Teilhabestelle. Das “Original” kann bei der Schule als Beleg verbleiben. Es ist kein Begleitschreiben, kein Brief, keine gesonderte Rechnung erforderlich. Durch die Faxzuleitung werden unnötige Postlaufzeiten vermieden.

 

Ist von den Eltern die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung gewünscht, wird auch für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ein personalisierter Gutschein ausgegeben. Laufende Zahlungen wie das Mittagessen werden in der Regel bis zu einem halben Jahr, soweit dies der Grundlagenbescheid zulässt, als monatliche Daueranweisung in Auftrag gegeben. Wird die  Mittagsverpflegung von einem Catering Service erbracht, erfolgt mit diesem auch die Abrechnung.


Im Falle einer erforderlichen außerschulischen Lernförderung, ist der ausgegebene personalisierte Gutschein von den Nachhilfeinstituten etc. auszufüllen. Es wird vor Ausgabe des Gutscheines für die Lernförderung von der Schule keine umfangreiche schriftliche Stellungnahmen verlangt. Die Schule muss im Vorfeld durch Ankreuzen in einem Formblatt jedoch die Art und den Umfang der notwendigen Fördermaßnahme bestätigen. Das Gutscheinverfahren selbst hat kaum mehr Verbesserungspotential.

 

Hinsichtlich der in der Petition des Personalrates der Grund- und Mittelschulen angemerkten problematischen Punkte beim Vollzug des Bildungspaketes hat die Stadt Fürth verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht.

 

 

1. Manche Berechtigungen werden rückwirkend erteilt und Zahlungen erfolgen teilweise sehr spät.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist als eine ergänzende Sozialleistung unmittelbar abhängig von den Bearbeitungszeiten einer anderen anspruchsauslösenden Sozialleistung (Berechtigung für Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Asyl, SGB II – Hartz IV). Im Bereich der anspruchsauslösenden Sozialleistung “Asyl” und “Wohngeld” gab es aufgrund zunehmender Fallzahlen zuletzt erhebliche Verzögerungen bei der Prüfung und Bescheiderteilung. Dies hatte zur Folge, dass es auch bei der Bildungs- und Teilhabestelle der Stadt Fürth zu erheblichen Verzögerungen bei der Gutscheinausgabe und der Zahlbarmachung kam. Auch die Bildungs- und Teilhabestelle des Jobcenters hatte aufgrund zunehmender hoher Fallzahlen im Rechtskreis SGB II - Hartz IV erhebliche Bearbeitungsrückstände.

 

Um die Ausgabe und Zahlbarmachung der personalisierten Gutscheine im Bereich Bildung und Teilhabe zu beschleunigen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

 

-               Personelle Aufstockung der Bildungs- und  Teilhabestelle im Jobcenter sowie der Gestattung eines längeren Bewilligungszeitraumes im Bereich des SGB II - Hartz IV.

-               Personelle Verstärkung der Wohngeldstelle zur Beschleunigung der anspruchsauslösenden Sozialleistung “Wohngeld”.

-               Einführung eines neuen Softwareprogrammes zur Abwicklung und Zahlbarmachung der Gutscheine im Bereich Bildung und Teilhabe der Stadt Fürth zum 01.01.2018.

 

 

 

2. Die Berechtigungszeiten sind nicht an die Dauer des Schuljahres gekoppelt.

 

Die Berechtigungszeiten der Bildungs- und Teilhabegutscheine sind an den Zeitpunkt der Antragstellung bzw. die Dauer einer anderen anspruchsauslösenden Sozialleistung gekoppelt (Berechtigung für Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Asyl, SGB II – Hartz IV). Soweit es der Zeitpunkt der Antragstellung, sowie die Dauer einer der v. g. anspruchsauslösenden Sozialleistungen zulassen, werden die Gutscheine für das 2. Schulhalbjahr bis zum 31.07. des Jahres ausgestellt. Wenn möglich, werden personalisierte Gutscheine auch bereits für Zeiträume des neuen Schuljahres an die Antragsteller ausgehändigt. Im Vollzug des SGB II – Hartz IV ist dies aufgrund der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes (von 6 auf 12 Monate) künftig öfter möglich.

 

Eine direkte personelle Unterstützung der Leistungserbringer (u. a. Schulen, Horte, Kindergärten) ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und bislang auch bei keinem Leistungsanbieter erfolgt. Die in der Petition des Personalrates der Grund- und Mittelschulen problematischen Punkte beim Vollzug der Bildung und Teilhabe müssen die Dienststellen der Stadt Fürth und das Jobcenter immer wieder evaluieren und ggf. weiter verbessern, um eine zügige Ausgabe und Zahlbarmachung der personalisierten Gutscheine zu erreichen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2