„Der Bau- und
Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung des
Flurbereinigungsplanes Sack vom 12.05.1967 gemäß Vorlage der Verwaltung vom
06.07.2017.
Der beiliegende Satzungsentwurf und der Lageplan vom 19.06.2017 sind Bestandteil des Beschlusses.“
Die Angelegenheit „Änderung der Satzung des Flurbereinigungsplanes Sack vom 12. Mai 1967“ war dem Bauausschuss zur Vorberatung bereits am 15.03.2017 und dem Stadtrat zum Beschluss am 29.03.2017 vorgelegt worden. Die Vorlage, die die Herausnahme der Flurnummer (Fl.Nr.) 395/1 der Gemarkung (Gem.) Sack aus der Satzung zum Flurbereinigungsplan Sack vom 12. Mai 1967 beinhaltete, wurde am 29.03.2017 beschlossen.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens dieser Änderungssatzung wurde durch die Regierung von Mittelfranken festgestellt, dass die durch eine Neuvermessung im Jahr 2016 entstandene Fl.Nr. 395/2 Gem. Sack nicht berücksichtigt war.
Das heißt der herauszunehmende Weg betrifft aktuell zwei Fl.Nrn. und zwar die 395/1 und die 395/2 Gem. Sack.
Der Satzungsentwurf und der Lageplan müssen daher auch die Fl.Nr. 395/2 Gem. Sack enthalten. Hierüber muss neu beschlossen werden. Die Änderungen sind in die Unterlagen eingearbeitet.
Der Sachverhalt wird nochmals kurz geschildert:
Die Stadt Fürth beabsichtigt das Wegstück mit den Fl.Nrn.
395/1 und 395/2 (Teilflächen aus der alten Fl.Nr. 395) Gem. Sack, aus dem
Flurbereinigungsplan vom 12.05.1967 (siehe Anlage 1) herauszunehmen.
Dafür ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Durch die Neuaufteilung der Grundstücke in den letzten Jahren und die dadurch
bedingte Nutzungsänderung hat sich gegenüber dem Flurbereinigungsplan vom
12.05.1967 die Interessenlage maßgeblich geändert.
Die neu aufgeteilten Grundstücke welche direkt an dem herauszunehmenden Weg
anliegen werden nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke, sondern für
gewerbliche Zwecke genutzt (z.B. als Verkehrsübungsplatz, als
Entsorgungsbetrieb) (siehe Anlage 2).
Der Zweck eines Flurbereinigungsweges ist für die neu gebildeten Fl.Nrn. 395/1
und 395/2 Gemarkung Sack (siehe Lageplan vom 19.06.2017) nicht mehr gegeben.
Somit liegt die ursprüngliche Verkehrsbedeutung nicht mehr vor.
Nach Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung
Mittelfranken und eingehender Prüfung der Interessen der Grundstückseigentümer
an dem Weg hat keiner der damaligen Flurbereinigungsteilnehmer
Erschließungsnachteile, denn die umliegenden Grundstücke, die für
landwirtschaftliche Zwecke noch genutzt werden sind über einen geringfügigen Umweg
(der sich noch dazu in einem besseren Zustand befindet), über das bereits
vorhandene Wegenetz zu erreichen (siehe Anlage 3).
Somit ist durch die bestehende Festsetzung des Flurbereinigungsplanes kein
konkreter Erschließungsvorteil von einem derartigen Gewicht vorhanden, der bei
Wegfall eine Entschädigungspflicht auslösen würde, oder gegenüber den Gründen,
die für die Herausnahme aus dem Flurbereinigungsplan sprechen, überwiegen
würde.
Ergänzender Hinweis:
Mit Kaufvertrag vom 15.03.2015 hat die Stadt Fürth das betroffene Wegstück (aktuell die Fl.Nrn. 395/1 und 395/2 Gem. Sack) von der Teilnehmergemeinschaft Sack erworben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzungsentwurf
Lageplan vom 19.06.2017
Anlage 1 (Flurbereinigungsplan von 12.05.1967)
Anlage 2 (Luftbild)
Anlage 3 (vorhandenes Wegenetz)