Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 310 e Bremer Str.
Vorlage
SpA/525/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Bau- und Werkausschuss tritt den Ausführungen des Baureferates bei.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 310 e zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung des Erhalts der gewerblichen Nutzung.

 


Für das Gebäude Bremer Str. 53 liegt dem Baureferat ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Hierbei soll das derzeit überwiegend gewerblich genutzte Gebäude (Lager, Büro und eine Wohnung) aufgestockt und nun vollständig mit Wohnungen belegt werden.

Dies würde den Zielsetzungen des Beschlusse des Stadtrates zur Erhaltung von gewerblichen Flächen widersprechen.
Nachdem für den betreffenden Bereich kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt und die Umgebung nicht einheitlich geprägt ist, kann bei der städtebaulichen Beurteilung des Vorhabens gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die beantragte Wohnnutzung nicht rechtssicher ausgeschlossen werden. Hierzu ist ein Bebauungsplan notwendig, der den Bereich städtebaulich eindeutig strukturiert und eine rechtssichere Entwicklung gewährleistet.
Somit ist für den Bereich zwischen der Erlanger Str. der Seeackerstr. und den Grundstücken der Dynamit Nobel GmbH im Norden der Bebauungsplan 310 e aufzustellen.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung des Erhalts der gewerblichen Nutzung. Der genaue Umgriff für den Bebauungsplan ist dem Planblatt zu entnehmen (s.A.).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 310 e Bremer Str.