1. Der Bau- und Werkausschuss tritt den Ausführungen des Baureferates bei.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 310 e zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung des Erhalts der gewerblichen Nutzung.
Für das Gebäude Bremer Str. 53 liegt dem Baureferat ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Hierbei soll das derzeit überwiegend gewerblich genutzte Gebäude (Lager, Büro und eine Wohnung) aufgestockt und nun vollständig mit Wohnungen belegt werden.
Dies würde den Zielsetzungen des Beschlusse des Stadtrates
zur Erhaltung von gewerblichen Flächen widersprechen.
Nachdem für den betreffenden Bereich kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan
vorliegt und die Umgebung nicht einheitlich geprägt ist, kann bei der
städtebaulichen Beurteilung des Vorhabens gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die
beantragte Wohnnutzung nicht rechtssicher ausgeschlossen werden. Hierzu ist ein
Bebauungsplan notwendig, der den Bereich städtebaulich eindeutig strukturiert
und eine rechtssichere Entwicklung gewährleistet.
Somit ist für den Bereich zwischen der Erlanger Str. der Seeackerstr. und den Grundstücken der Dynamit Nobel GmbH
im Norden der Bebauungsplan 310 e aufzustellen.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung des Erhalts der gewerblichen
Nutzung. Der genaue Umgriff für den Bebauungsplan ist dem Planblatt zu
entnehmen (s.A.).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 310 e Bremer Str.