Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat stimmt den Änderungen in den Benutzungsrichtlinien von RFM zu. Die Anlage Benutzungsrichtlinien für das Rundfunkmuseum der Stadt Fürth ist Bestandteil des Beschlusses.
In den vergangenen Monaten haben sich im RFM wiederholt Anfragen und Sachverhalte ergeben, die bislang nicht in den Benutzungsrichtlinien geregelt sind. Hierzu gehört z.B. das „Abgeben“ von Kindern für museumspädagogische Programme (Kindergeburtstage) und das anschließende Entfernen der Betreuungspersonen. Hier wurde mit RA die Aufsichtspflicht, die bei den Eltern verbleibt, geklärt.
Zudem wurden weitere, bislang nicht aufgenommene Sachverhalte bei der Erhebung von Gebühren eingeführt, um die Einnahmesituation zu verbessern. Hierzu gehören die Herstellung von Reproduktionen sowie die Gebühren für Veröffentlichungen jeglicher Art, z.B. im Internet oder in Filmen. Darüber hinaus wurde der Umgang mit der Absage von Anmietungen des RFMs und von Führungen geregelt, da es immer wieder vorkommt, dass Gruppen unentschuldigt fehlen und dem RFM durch die Bestellung des Führungspersonals somit unnötige Kosten entstehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Benutzungsrichtlinien für das Rundfunkmuseum der Stadt Fürth (neu)
- Synopse der
Änderungen der Gebühren von RFM als Gegenüberstellung der wichtigsten
Änderungen der Benutzungsrichtlinien
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