Entfällt, da Kenntnisnahme
Zu dem Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 05.07.2017 hat die Verwaltung in der Sitzung des Umweltausschusses vom 13.07.2017 (Vorlage OA/256/2017) Stellung genommen.
Hinsichtlich Punkt 1 dieses Antrages, dass sich die Stadt Fürth weiterhin mit Nachdruck um eine NO2-Messstelle in Fürth bemühen solle, liegt zwischenzeitlich die Äußerung des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) vor.
Das
LfU hat diesen Wunsch der Stadt Fürth abgelehnt und teilte mit Schreiben vom
17.08.2017 Folgendes mit:
„Die Errichtung und der Betrieb von
Luftmessstationen mit den jeweils gemessenen Schadstoffkomponenten richten sich
nach den Vorgaben der Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV. Grundlagen dafür sind u.a. die Bevölkerungsanzahl
sowie die Höhe der Schadstoffbelastung in den Gebieten (Ballungsräume München,
Augsburg, Nürnberg/Fürth/Erlangen und in den sieben Regierungsbezirken jeweils
ohne Ballungsraum). Dabei sind sowohl die Bereiche
mit der höchsten Belastung als auch Bereiche mit einer durchschnittlichen
Belastung der Bevölkerung und ländliche Bereiche zu berücksichtigen. Aufgrund
der LÜB-Messungen, der örtlichen Lageverhältnisse, der Auswertungen von
Sondermessungen und von Ausbreitungsrechnungen lassen sich über die lokalen
Messergebnisse des LÜB hinaus auch Aussagen zu den Immissionen an anderen
Stellen Bayerns ableiten. So kann die Schadstoffbelastung EU-konform und
repräsentativ für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern ermittelt werden.
Damit entspricht das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit
derzeit 54 Messstationen den gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der Lage im
Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen befindet sich Fürth neben München und
Augsburg in einem Gebiet mit den bereits höchsten Messstationsdichten in
Bayern.
Die Luftgüte im Stadtgebiet Fürth wurde zur
Überprüfung lokaler Unterschiede von Februar 2012 bis Januar 2013 untersucht
(der Bericht wurde der Stadt Fürth überstellt). Die Ergebnisse haben gezeigt,
dass die lufthygienische Situation im Stadtbereich hinreichend durch die
LÜB-Messstation Fürth/Theresienstraße und durch die drei benachbarten
LÜB-Messstationen Nürnberg/Von-der-Tann-Straße, Nürnberg/Bahnhof und
Nürnberg/Muggenhof repräsentiert wird. Dass die Messungen bereits vor etwa 5
Jahren durchgeführt wurden, ändert nichts an der Aussage der Vergleichbarkeit
der Grundsituation.
Aus fachlicher Sicht des LfU ist eine zusätzliche,
über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehende, Messung von Stickstoffdioxid
an der LÜB-Station Fürth/Theresienstraße daher nicht erforderlich. Wir bitten
um Verständnis, dass wir angesichts der knappen Personalausstattung und
Finanzmittel Ihrem Wunsch nach einer zusätzlichen Stickstoffdioxid-Messung an
der LÜB-Messstation nicht entsprechen können.“
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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