Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.07.2017 Luftgütemessungen in Fürth, insbesondere Stickstoffdioxid
Vorlage
OA/258/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Zu dem Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 05.07.2017 hat die Verwaltung in der Sitzung des Umweltausschusses vom 13.07.2017 (Vorlage OA/256/2017) Stellung genommen.

Hinsichtlich Punkt 1 dieses Antrages, dass sich die Stadt Fürth weiterhin mit Nachdruck um eine NO2-Messstelle in Fürth bemühen solle, liegt zwischenzeitlich die Äußerung des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) vor.

 

Das LfU hat diesen Wunsch der Stadt Fürth abgelehnt und teilte mit Schreiben vom 17.08.2017 Folgendes mit:

 

„Die Errichtung und der Betrieb von Luftmessstationen mit den jeweils gemessenen Schadstoffkomponenten richten sich nach den Vorgaben der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV. Grundlagen dafür sind u.a. die Bevölkerungsanzahl sowie die Höhe der Schadstoffbelastung in den Gebieten (Ballungsräume München, Augsburg, Nürnberg/Fürth/Erlangen und in den sieben Regierungsbezirken jeweils ohne Ballungsraum). Dabei sind sowohl die Bereiche mit der höchsten Belastung als auch Bereiche mit einer durchschnittlichen Belastung der Bevölkerung und ländliche Bereiche zu berücksichtigen. Aufgrund der LÜB-Messungen, der örtlichen Lageverhältnisse, der Auswertungen von Sondermessungen und von Ausbreitungsrechnungen lassen sich über die lokalen Messergebnisse des LÜB hinaus auch Aussagen zu den Immissionen an anderen Stellen Bayerns ableiten. So kann die Schadstoffbelastung EU-konform und repräsentativ für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern ermittelt werden. Damit entspricht das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit 54 Messstationen den gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der Lage im Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen befindet sich Fürth neben München und Augsburg in einem Gebiet mit den bereits höchsten Messstationsdichten in Bayern.

Die Luftgüte im Stadtgebiet Fürth wurde zur Überprüfung lokaler Unterschiede von Februar 2012 bis Januar 2013 untersucht (der Bericht wurde der Stadt Fürth überstellt). Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die lufthygienische Situation im Stadtbereich hinreichend durch die LÜB-Messstation Fürth/Theresienstraße und durch die drei benachbarten LÜB-Messstationen Nürnberg/Von-der-Tann-Straße, Nürnberg/Bahnhof und Nürnberg/Muggenhof repräsentiert wird. Dass die Messungen bereits vor etwa 5 Jahren durchgeführt wurden, ändert nichts an der Aussage der Vergleichbarkeit der Grundsituation.

Aus fachlicher Sicht des LfU ist eine zusätzliche, über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehende, Messung von Stickstoffdioxid an der LÜB-Station Fürth/Theresienstraße daher nicht erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass wir angesichts der knappen Personalausstattung und Finanzmittel Ihrem Wunsch nach einer zusätzlichen Stickstoffdioxid-Messung an der LÜB-Messstation nicht entsprechen können.“

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: