Ergänzende Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5 / 4.3 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Die fortgeschriebene Kostendarstellung vom Oktober 2017 wird zur Kenntnis genommen. Die Gesamtkosten werden voraussichtlich 8.900.000,- € betragen. Der Bau- und Werkausschuss beschließt die zweite „Ergänzende Projektgenehmigung“ für das Bauvorhaben zu erteilen.
Mit Beschluss vom 16.07.2014 wurde die Projektgenehmigung
für das Bauvorhaben „Pumpwerk Vach mit Druckleitung“ / „Stauraumkanal
Schlossgarten“ erteilt. Die damals genannten „voraussichtlichen Gesamtkosten“
des Projekts wurden auf 6.750.000,- € beziffert.
Die gemeinsamen Bauarbeiten zur „Druckleitung Vach“ und zum „Stauraumkanal
Schlossgarten“ begannen im April 2016. Aufgrund der schon bei der Auftragsvergabe absehbaren
Kostensteigerung erfolgte bereits am 08.02.2017 ein Beschluss zu einer ersten
„Ergänzenden Projektgenehmigung“. Die
„voraussichtlichen Gesamtkosten“ des Projekts wurden hierbei mit 8.150.000,- €
angegeben. Die v. g. Kanalbauarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Seit Mai 2017 sind die Arbeiten zum „Pumpwerk Vach“ in vollem Gange. Bei der am
5. April 2017 erfolgten Vergabe zur Baukonstruktion hat sich wiederholt
gezeigt, dass das tatsächliche Preisniveau am Markt derzeit deutlich über den
errechneten und erwarteten Kosten liegt. Die ehemals prognostizierten Kosten
wurden auch hier wieder überschritten. Des Weiteren hat sich während der
Bauarbeiten gezeigt, dass der aus der Baugrube ausgehobene Boden aufgrund der
bodenanalytischen Untersuchung fast vollständig als kontaminiert einzustufen
ist und nicht nur in Teilen, wie ursprünglich angenommen. Hieraus ergibt sich
ein finanzieller Mehraufwand bei der Bodenentsorgung. Auch sind, aufgrund des
Baufortschritts beim Pumpwerk, derzeit einige Nachtragsleistungen erkennbar,
die in der Kostenfortschreibung mit aufgenommen wurden.
Da demnächst die Ausschreibungen für die
„Maschinentechnischen Anlagen“ sowie zur „Elektrotechnischen Ausrüstung“ des
Pumpwerks durchgeführt werden sollen, wurde auch diesbezüglich die
Kostenentwicklung an den aktuellen Planungsstand und die preisliche Marktsituation
angepasst.
Die Erhöhung der Investitionskosten hat auch eine Erhöhung des Planungshonorars
zur Folge. Dies wurde mit aufgenommen.
Berücksichtigt wurden bei der Kostenentwicklung auch die Eingriffs-und
Ausgleichsbilanzierung bzw. die notwendigen Aufwendungen für die
Wiederbepflanzung des Baufeldes sowie die Aufwendungen für Eigenleistungen der
StEF.
Die Gesamtkosten werden nun voraussichtlich 8.900.000,- € betragen.
In der als Anlage 1 beigefügten „fortgeschriebenen Kostendarstellung“ vom
Oktober 2017 sind die aktuellen Kostensteigerungen in Bezug auf das Pumpwerk
Vach dargestellt. „Begründende Unterlagen“ zur Kostensteigerung liegen als
Anlage 2 bei. Anlage 3 stellt im Luftbild das gesamte Bauvorhaben dar. Als
Anlage 4 ist die Projektgenehmigung und als Anlage 5 ist die erste „Ergänzende
Projektgenehmigung“ nochmals beigefügt.
Die Baukonstruktion zum Pumpwerk Vach soll im April 2018 fertiggestellt werden.
Im Anschluss daran erfolgt der Innenausbau (M- und E-Technik). Mit
Inbetriebnahme des Pumpwerks Vach, vorgesehen im Oktober 2018, wird das
Bauvorhaben abgeschlossen sein und die Kläranlage Nord in Vach kann stillgelegt
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
8.900.000,- € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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|
nein |
X |
ja |
Invest.-Nr. 084 0084 |
im |
X |
Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
|
ja |
Invest.-Nr. 00 |
im |
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Invest.-Plan |
|
Erfolgsplan |
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|
nein |
|
ja |
Invest.-Nr. |
im |
|
Invest.-Plan |
|
Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: fortgeschriebene
Kostendarstellung (Oktober
2017)
Anlage 2: begründende Unterlagen
zur Kostensteigerung
Anlage 3: Luftbild mit Darstellung
des Bauvorhabens
Anlage 4: Projektgenehmigung vom
16.07.2014
Anlage 5: Ergänzende Projektgenehmigung
vom 08.02.2017