Betreff
Bauvorhaben "Pumpwerk und Druckleitung Vach - Stauraumkanal Schlossgarten"
Ergänzende Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5 / 4.3 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
StEF/110/2017
Art
Beschlussvorlage - STEF

Die fortgeschriebene Kostendarstellung vom Oktober 2017 wird zur Kenntnis genommen. Die Gesamtkosten werden voraussichtlich 8.900.000,- € betragen. Der Bau- und Werkausschuss beschließt die zweite „Ergänzende Projektgenehmigung“ für das Bauvorhaben zu erteilen.


Mit Beschluss vom 16.07.2014 wurde die Projektgenehmigung für das Bauvorhaben „Pumpwerk Vach mit Druckleitung“ / „Stauraumkanal Schlossgarten“ erteilt. Die damals genannten „voraussichtlichen Gesamtkosten“ des Projekts wurden auf 6.750.000,- € beziffert.

Die gemeinsamen Bauarbeiten zur „Druckleitung Vach“ und zum „Stauraumkanal Schlossgarten“ begannen im April 2016. Aufgrund der schon  bei der Auftragsvergabe absehbaren Kostensteigerung erfolgte bereits am 08.02.2017 ein Beschluss zu einer ersten „Ergänzenden Projektgenehmigung“.  Die „voraussichtlichen Gesamtkosten“ des Projekts wurden hierbei mit 8.150.000,- € angegeben. Die v. g. Kanalbauarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

Seit Mai 2017 sind die Arbeiten zum „Pumpwerk Vach“ in vollem Gange. Bei der am 5. April 2017 erfolgten Vergabe zur Baukonstruktion hat sich wiederholt gezeigt, dass das tatsächliche Preisniveau am Markt derzeit deutlich über den errechneten und erwarteten Kosten liegt. Die ehemals prognostizierten Kosten wurden auch hier wieder überschritten. Des Weiteren hat sich während der Bauarbeiten gezeigt, dass der aus der Baugrube ausgehobene Boden aufgrund der bodenanalytischen Untersuchung fast vollständig als kontaminiert einzustufen ist und nicht nur in Teilen, wie ursprünglich angenommen. Hieraus ergibt sich ein finanzieller Mehraufwand bei der Bodenentsorgung. Auch sind, aufgrund des Baufortschritts beim Pumpwerk, derzeit einige Nachtragsleistungen erkennbar, die in der Kostenfortschreibung mit aufgenommen wurden.

Da  demnächst die Ausschreibungen für die „Maschinentechnischen Anlagen“ sowie zur „Elektrotechnischen Ausrüstung“ des Pumpwerks durchgeführt werden sollen, wurde auch diesbezüglich die Kostenentwicklung an den aktuellen Planungsstand und die preisliche Marktsituation angepasst.

Die Erhöhung der Investitionskosten hat auch eine Erhöhung des Planungshonorars zur Folge. Dies wurde mit aufgenommen.

Berücksichtigt wurden bei der Kostenentwicklung auch die Eingriffs-und Ausgleichsbilanzierung bzw. die notwendigen Aufwendungen für die Wiederbepflanzung des Baufeldes sowie die Aufwendungen für Eigenleistungen der StEF.

Die Gesamtkosten werden nun voraussichtlich 8.900.000,- € betragen.

In der als Anlage 1 beigefügten „fortgeschriebenen Kostendarstellung“ vom Oktober 2017 sind die aktuellen Kostensteigerungen in Bezug auf das Pumpwerk Vach dargestellt. „Begründende Unterlagen“ zur Kostensteigerung liegen als Anlage 2 bei. Anlage 3 stellt im Luftbild das gesamte Bauvorhaben dar. Als Anlage 4 ist die Projektgenehmigung und als Anlage 5 ist die erste „Ergänzende Projektgenehmigung“ nochmals beigefügt.

Die Baukonstruktion zum Pumpwerk Vach soll im April 2018 fertiggestellt werden. Im Anschluss daran erfolgt der Innenausbau (M- und E-Technik). Mit Inbetriebnahme des Pumpwerks Vach, vorgesehen im Oktober 2018, wird das Bauvorhaben abgeschlossen sein und die Kläranlage Nord in Vach kann stillgelegt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

8.900.000,-  

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

X

ja

Konto      

Invest.-Nr. 084 0084     

im

X

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.  00     

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Anlage 1: fortgeschriebene Kostendarstellung (Oktober 2017)
Anlage 2: begründende Unterlagen zur Kostensteigerung
Anlage 3: Luftbild mit Darstellung des Bauvorhabens
Anlage 4: Projektgenehmigung vom 16.07.2014
Anlage 5: Ergänzende Projektgenehmigung vom 08.02.2017