Vorlage
SVA/133/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag vom 02.05.2017 wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.


Beantragt wird ein Streckenverbot für die Theresienstraße etwa i. H. der Martin-Segitz-Schule und der Ludwig-Erhard-Schule (Berufsschulen). Ein ähnlich lautender Antrag wurde bereits in der Vergangenheit geprüft. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Streckenverbot auf 30 km/h liegen nicht vor. Auch die neue Rechtsgrundlage, welche vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen die vereinfachte Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung ermöglicht, kann dort nicht angewandt werden. Im jüngsten Schreiben des Bay. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wird ausdrücklich klargestellt, dass berufliche Schulen von der Regelung nicht erfasst sind.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: