Der Antrag wurde geprüft und den zu beteiligenden Dienststellen zur Stellungnahme vorgelegt. Es wurden keine Einwände erhoben, teilweise wurde die vorgeschlagene Regelung befürwortet. Rechtliche Hinderungsgründe stehen dem Antrag nicht entgegen. Eine Tempo 30-Zone zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung (u. a. Wohngebiet) ist möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat daraufhin für die Königstraße zwischen Uferstraße und Marktplatz eine Tempo 30-Zone angeordnet, die bereits im August 2017 vollzogen wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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