Vorlage
SVA/135/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Verkehrsausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung


Die Quartiere der Innenstädte sind häufig durch räumlich beengte Verkehrsflächen geprägt, die zugleich auch einen erheblichen Anteil des Parkraumbedarfs der Bewohner zu decken haben. Oftmals stehen Anforderungen des fließenden Verkehrs in massiver Konkurrenz zum ruhenden Verkehr. In Fürth trifft dies beispielsweise – aber nicht nur – auf die westliche Innenstadt zu.

In den vergangenen Jahren reduzierte sich die Zahl der allgemein im öffentlichen Straßenraum verfügbaren Stellplätze durch notwendige Verkehrsbeschränkungen, insbesondere Ladezonen und Feuerwehranfahrtszonen, spürbar. Seit geraumer Zeit ist tendenziell eine höhere Nachfrage durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums sowie durch eine allgemein höhere Anzahl gehaltener Kraftfahrzeuge der Bewohner in den Quartieren feststellbar.

 

Die Störungen bzw. Behinderungen von Einsatzfahrten der Rettungsdienste, insbesondere der Feuerwehr, sind keine Folge unzureichender verkehrsrechtlicher Entscheidungen, sondern vielmehr dem Fehlverhalten und der Ignoranz der rechtswidrig handelnden Verkehrsteilnehmer zuzurechnen. Gerade die öffentlichkeitswirksamen Behinderungen von Feuerwehreinsätzen im Sommer 2017 wurden ausnahmslos durch widerrechtlich geparkte Kraftfahrzeuge provoziert. Das in diesem Zusammenhang immer wieder feststellbare Parken im unmittelbaren Einmündungsbereich (5-m-Bereich) ist gesetzlich verboten.

 

Die im Benehmen mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz ausgewiesenen Verkehrsbeschränkungen im ruhenden Verkehr, insbesondere Feuerwehranfahrtszonen, erfolgten bedarfsorientiert und werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. So erfolgen  gemeinsame Befahrungen, insbesondere zur Nachtzeit - in der westlichen Innenstadt zuletzt am 23.06.2017. In der Folge wurden auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde diverse Einmündungsbereiche als Sperrflächen markiert, um das vorgenannte gesetzliche Parkverbot optisch zu unterlegen

 

Dem oftmals fahrlässigen, mitunter aber auch wohl vorsätzlichen Fehlverhalten ist darüber hinaus vor allem durch konsequente Sanktion zu begegnen. Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung haben insbesondere die Problematik der Behinderung von Einsatzfahrzeugen verstärkt im Fokus. Der neu geschaffene Kommunale Ordnungsdienst, der im Schichtbetrieb arbeitet, wird – je nach Kapazität – die Verkehrsüberwachung hierbei in neuralgischen Gebieten durch Kontrollen zur Nachtzeit und am Wochenende unterstützen.

 

Im Zusammenhang mit den vorgenannten Störungen/Behinderungen und der daraufhin seitens der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen kam es zu wiederholten Presseartikeln und sogar TV-Beiträgen, teilweise auf Initiative der Verwaltung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: