Die Einfahrt in die Straße „Stiller Winkel“ ist von der Stiftungsstraße her auf den Anliegerverkehr beschränkt. Der zur Hardstraße verlaufende Teil der Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Im Bereich des Seniorenheimes besteht ein flankierender Gehweg, jedoch nicht gänzlich durchgehend. Die Sichtverhältnisse an der Einmündung Stiller Winkel/Stiftungsstraße sind für einfahrende Verkehrsteilnehmer ausreichend, die Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels zur Verbesserung der Sichtbeziehungen kann nicht bestätigt werden.
Insgesamt ist die Straße „Stiller Winkel“ so schmal, dass an sich nur mit sehr geringer Geschwindigkeit gefahren werden kann. Im verkehrsberuhigten Bereich ist die Anlage eines Gehweges nicht statthaft. Ob es möglich ist, auf die gesamte Länge des Seniorenheimes einen Gehweg anzulegen, wäre ggf. durch das Baureferat zu prüfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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