Vorlage
SVA/139/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Schindelgasse weist eine niveaugleiche Verkehrsfläche auf, Durchgangsverkehr ist nicht vorhanden und mit Blick auf die dauerhafte Sperrung zur Königstraße auch nicht möglich. Der geringe Verkehr dient ausnahmslos der Erschließung. Verkehrsrechtlich kann die Schindelgasse als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Schindelgasse bedarf es aber eines breiten Konsens der Anwohner. Soweit nur wenige Anwohner einen verkehrsberuhigten Bereich wünschen, führt dies nur zu Streitigkeiten und Verdruss. Es wird dringend empfohlen, ein Meinungsbild der Anwohner abzurufen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: