Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung zur
Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern (Naturdenkmalverordnung -
NDV) im Stadtgebiet Fürth
Der Bund Naturschutz in Bayern e.
V. sowie die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten mit Schreiben vom
04.11.2013 bzw. 13.11.2013 Anträge auf Ausweisung der Eichen in der Jahnstraße
3, Fl.-Nr. 1088/15, Gemarkung Fürth (ehemals Austraße 19, Fl.-Nr. 1088/8,
Gemarkung Fürth) als Naturdenkmale. Der Umweltausschuss beauftragte daraufhin
die Verwaltung die einstweilige Sicherstellung der Eichen anzuordnen und ein
Verfahren für die endgültige Inschutznahme der Eichen als Naturdenkmale
einzuleiten (UA/018/2014).
Die zwei vitalen und heimischen
Eichen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. 1088/15, Gemarkung Fürth, weisen bereits ein
hohes Alter auf. Eichen dieser Altersgruppe sind im Stadtgebiet selten. Darüber
hinaus ist im betreffenden Wohnquartier die Ausstattung mit Bäumen nicht
übermäßig hoch, was deren Schutzwürdigkeit nochmals betont. Durch den relativ
freien Stand der Bäume konnten diese ihre Krone weitestgehend frei ausbilden.
Die Eigenart ist nicht bei allen Eichen im Stadtgebiet zu finden. Ihre weit ausladenden
Kronen sind in ihrer Größe und Schönheit einzigartig. Sie prägen das Stadtbild
in der Jahn-/Austraße in besonderer Weise. Auf Grund ihrer Seltenheit, Eigenart
und Schönheit sind die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG für
die Ausweisung als Naturdenkmal erfüllt.
Verordnungsverfahren:
Die Eichen in der Jahnstraße 3,
Fl.-Nr. 1088/15, Gemarkung Fürth, sind mit Bescheid vom 02.12.2014 vorläufig
sichergestellt. Die einstweilige Sicherstellung wurde am 31.05.2016 bereits
einmal verlängert und läuft zum 06.12.2018 aus. Eine nochmalige Verlängerung
der Sicherstellung ist nicht möglich (§ 22 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG).
Mit Schreiben vom 03.08.2017
wurde das Anhörungsverfahren an den betroffenen Grundstückseigentümer, die
Träger öffentlicher Belange und an die anerkannten Naturschutzverbände mit der
Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Die Stellungnahmen der am Verfahren
beteiligten Behörden und Verbände sind in der beigefügten Übersicht
zusammengefasst.
Im Rahmen der Anhörung des
betroffenen Grundstückseigentümers sind keine Einwendungen eingegangen.
Zur endgültigen Inschutznahme sollen die Eichen nun mittels Änderungsverordnung in die Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung) aufgenommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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2 Lichtbilder
Lageplan
Übersicht Stellungnahmen und Einwendungen
Verordnungsentwurf