Der Bau- und Werkausschuss nimmt die aktuelle Darstellung des Bebauungsplans Nr. 387 „Schönblick“ zur Kenntnis.
Für den o. g. Bereich wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 18.05.1983 sowie gemäß Konkretisierungsbeschluss des Bau- und Werkausschusses vom 17.07.2013 das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 387 „Schönblick“ durchgeführt.
Hierzu soll nun mit dem beigelegten Planblatt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt ca. 21.400 m².
Das Umfeld ist geprägt durch kleinteilige Wohnbebauung, in geringem Maße durch Mehrfamilienhäuser sowie nichtstörendes Gewerbe.
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung soll über zeichnerische und textliche Festsetzungen auf der Grundlage der städtebaulichen Konzeption gesichert werden. Vorgesehen ist die Festsetzung des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ (gemäß
§ 4 Baunutzungsverordnung). Eine kleinteilige Wohnbebauung (Einzel- und Doppelhäuser) ist am Rand zur bestehenden Bebauung (Westen) und zum Talrand (Osten) vorgesehen. Im Inneren und zur Straße „Schönblick“ soll eine maßvolle Verdichtung durch Doppelhäuser oder Dreierzeilen stattfinden. Dort sind auch einzelne Punkthäuser geplant.
Die Bebauung wird im Süden um eine Fläche für einen Kindergarten ergänzt. Die vorliegende Planung ist mit dem zukünftigen Betreiber der Kindertageseinrichtung abgestimmt.
Nach Kenntnisnahme durch den Bau- und Werkausschuss folgen die Veröffentlichung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Aktueller Entwurf des B-Plans