1. Der Bau- und Werkausschuss schließt sich den Ausführungen des Baureferates an.

 

Der Bau- und Werkausschuss stimmt den beantragten Bauvorhaben mit den notwendigen Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 277a zu.


Derzeit liegen dem Baureferat zwei Bauanträge zur Bebauung der Flur Nr. 821 Gemarkung Fürth vor. Hierbei handelt es sich um eine Wohnanlage mit 26 WE am Schwandweg und ein Mehrfamilienhaus mit 3 WE an der Feldstraße.
Beide Vorhaben liegen im Geltungsbereich des seit dem 07.04.1967 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 277a.
Beide Vorhaben weichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

Im Bereich der Wohnanlage setzt der Bebauungsplan Stellplätze und Teile eines Gebäudes und eine nicht mehr benötigte Verkehrsfläche fest.

Das Mehrfamilienhaus befindet sich nur teilweise in der Baugrenze an der Feldstr.

Unter Berücksichtigung der im Laufe der Zeit, auch unter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entstandenen Bebauung könnten auf dem Gesamtgrundstück nur noch Stellplätze und eine Ergänzung des Gebäudes Feldstraße 46 realisiert werden.
Unter Berücksichtigung der Vielzahl von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Umfeld erscheinen die beantragten Gebäude aus städtebaulicher Sicht realisierbar. Somit sollten die entsprechenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden. Dies ist auch möglich da die geplante Bebauung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Ansichten u. Feiflächenplan BV Schwandweg
Ansichten und Freiflächenplan BV Feldstr.
Lageplan
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 277 a