Betreff
Änderung der Verordnungen zum Schutz der Fürther Störche und zum Schutz der Vacher Störche
Vorlage
OA/269/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Verfahren zur Änderung der Verordnungen zum Schutz der Vacher Störche und zum Schutz der Fürther Störche durchzuführen, um die Störche insbesondere während der Brutzeit effektiver zu schützen.

Folgende Punkte sollen in den Verordnungen geändert werden:

  • Die Wege, die betreten bzw. befahren werden dürfen, sollen künftig in der Verordnung konkret dargestellt werden. Daneben sollen diese Wege durch eine geeignete Beschilderung eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Für Hunde soll in den Storchenschutzgebieten ein Anleingebot gelten.

 


Im Fürther Wiesengrund nimmt der Nutzungsdruck auf Grund der stetig steigenden Einwohnerzahl sowie der ebenfalls immer größer werdenden Anzahl der Hunde in Fürth kontinuierlich zu. Dies betrifft zunehmend auch die beiden Storchenschutzgebiete. Es werden dabei die Wiesenflächen abseits der straßenrechtlich gewidmeten Wege betreten und Hunde laufen frei umher. Dabei nimmt die Natur Schaden, z.B. durch das Aufschrecken von Tieren, was insbes. für Störche in deren Brut- und Aufwuchszeit problematisch ist.

 

Die Stadt Fürth hat das Betretungsrecht durch die beiden Verordnungen über die Beschränkung des Betretungsrechts von Erholungssuchenden im Regnitzgrund zum Schutz der Vacher Störche vom 22.04.1991 (Ortsrecht 33-2a) und im Rednitz-/Regnitzgrund zum Schutz der Fürther Störche vom 27.03.2002 (Ortsrecht 33-2b) eingeschränkt. Innerhalb der gekennzeichneten Bereiche gilt vom 15. März bis zum 31. August jeden Jahres ein absolutes Betretungsverbot der freien Natur, ausgenommen dort verlaufende straßenrechtlich gewidmete öffentliche Wege. Hunde dürfen in dieser Zeit ebenfalls nicht (außerhalb dieser Wege) frei laufen gelassen werden.

 

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass ein Teil der Bevölkerung nicht bereit ist, sich an diese Betretungsregelungen zu halten. Der Vollzug dieser Regelungen wird dadurch erschwert, dass aus den Verordnungen selbst und der vor Ort angebrachten Beschilderung nicht eindeutig hervorgeht, welche Wege von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind.

 

Auf Grund dieser Defizite in der Bestimmtheit der Regelungen wurde deshalb bislang das Betreten bzw. Befahren sämtlicher Wege und Trampelpfade innerhalb der Storchenschutzgebiete geduldet. Weiter hat sich gezeigt, dass ein Betreten der Flächen außerhalb der Wege durch Hunde nicht wirksam verhindert werden kann, so lange diese nicht angeleint werden zu brauchen.

 

Die Nahrungsaufnahme und damit auch die Entwicklung der Störche kann unter diesen Umständen beeinträchtigt werden. Um diesen Auswirkungen zu begegnen, hat der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung vom 18.10.2017 folgende Regelungen vorgeschlagen:

 

1) Beschränkung der Wege

Es wird vorgeschlagen, die Formulierungen in § 2 Abs. 1 der beiden Verordnungen dahingehend zu ändern, dass nur die in einen Plan einzuzeichnenden Wege vom Betretungsverbot ausgenommen werden (siehe Anlage). Dabei ist beabsichtigt, das Betreten nicht nur auf den straßenverkehrsrechtlich gewidmeten Wegen, sondern auch auf dem viel begangenen zur Vacher Straße führenden Weg zu gestatten.

Durch eine klare Beschilderung (Hinweisschilder mit Karten am Zugang zu den Schutzgebieten) soll eindeutig und nachvollziehbar dargestellt werden, welche Wege zum Betreten freigegeben sind.

 

2) Anleingebot

Dem Schutzgedanken der Storchenschutzverordnungen Rechnung tragend soll in den Storchenschutzgebieten ein Anleingebot für Hunde angeordnet werden.

 

Die Verwaltung begrüßt diese aus rechtlicher und fachlicher Sicht sinnvollen Regelungsvorschläge und regt an, ein Verfahren zur Änderung der beiden Storchenschutzverordnungen durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch beabsichtigt, die Verordnungen redaktionell an die geänderten Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes anzupassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Änderungsverordnung zum Schutz der Vacher und der Fürther Störche