1.  Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.

2.  Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 001, 2. Änderung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (mit Anlagen) vom 29.11.2017.

3.    Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) zu benachrichtigen.

 


bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

BWA

21.05.2014

 

 

 

12

2

BWA Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss

17.09.2014

 

 

 

14

1

StR Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss

24.09.2014

 

 

 

45

1

StR Beschluss städtebauliches Konzept

21.10.2015

 

 

 

44

2

BWA Beschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

04.05.2016

 

 

 

14

1

BWA Klarstellungsbeschluss Normalverfahren

14.09.2016

 

 

 

15

0

 

 

In den Sitzungen vom 17.09.2014 und vom 24.09.2014 haben der BWA sowie der StR beschlossen, das Verfahren zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 einzuleiten. Zugleich wurde die Zielsetzung der Änderung dahingehend konkretisiert, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 001, 1. Änderung zur Einschränkung von Schank- und Speisewirtschaften beseitigt werden sollen und die textliche Festsetzung zum Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten im Geltungsbereich erhalten bleiben soll.

Das Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 der Stadt Fürth ist die Entwicklung des Plangebietes zu einem Stadtteil, in dem eine gleichberechtigte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe, zu dem auch Schank- und Speisewirtschaften zählen, ermöglicht wird. Hierbei verfolgt die Stadt Fürth insbesondere das Ziel, den Bereich um die historisch gewachsene Gustavstraße in den derzeitigen Strukturen mit Läden, Büros, kleinen Handwerksbetrieben einschließlich ihrer gastronomischen Betriebe und eingeführter Veranstaltungen zu bewahren, ohne dabei den Schutz der dortigen Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen.

 

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 22.10.2014 im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB wurde vom 06.06.2016 bis 29.06.2016 durchgeführt und endete am 29.06.2016 mit einer abschließenden Erörterung.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind in Einzelabwägungen behandelt worden.

 

Am 14.09.2016 hat der Bau- und Werkausschuss beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr (wie zunächst beabsichtigt) im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB, sondern im normalen Verfahren ohne die Verkürzungsmöglichkeiten des § 13 a BauGB sowie eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 23.11.2016 wurde die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.12.2016 bis 15.12.2016 durchgeführt und endete am 15.12.2016 mit einer abschließenden Erörterung.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sind ebenfalls in Einzelabwägungen behandelt worden und liegen dieser Verfügung zusammen mit den Einzelabwägungen aus der ersten Bürgerbeteiligung als Anlage bei. Auf eine Kurzversion wurde wegen der Komplexität der Abwägung verzichtet.

 

Die vorgezogene Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.09.2016 bis zum 02.11.2016 durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.02.2017 bis zum 17.03.2017 statt.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Dienststellen wurden Stellungnahmen eingereicht, die in Einzelabwägungen behandelt worden sind. Die ausführliche Einzelabwägung ist dieser Verfügung ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 (einschließlich Begründung mit Umweltbericht) soll nun gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.  Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.11.2017

2.  Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.11.2017 mit 3 Anlagen

3.  Einzelabwägungen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

4.  Einzelabwägungen Bürger