1. Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 001, 2. Änderung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (mit Anlagen) vom 29.11.2017.
3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) zu benachrichtigen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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BWA |
21.05.2014 |
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12 |
2 |
BWA Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss |
17.09.2014 |
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14 |
1 |
StR Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss |
24.09.2014 |
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45 |
1 |
StR Beschluss städtebauliches Konzept |
21.10.2015 |
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44 |
2 |
BWA Beschluss Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit |
04.05.2016 |
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14 |
1 |
BWA Klarstellungsbeschluss Normalverfahren |
14.09.2016 |
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15 |
0 |
In den Sitzungen vom 17.09.2014
und vom 24.09.2014 haben der BWA sowie der StR beschlossen, das Verfahren zur
zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 einzuleiten. Zugleich wurde die
Zielsetzung der Änderung dahingehend konkretisiert, dass die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 001, 1. Änderung zur Einschränkung von
Schank- und Speisewirtschaften beseitigt werden sollen und die textliche
Festsetzung zum Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten im
Geltungsbereich erhalten bleiben soll.
Das Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 der Stadt Fürth ist die Entwicklung des Plangebietes zu einem Stadtteil, in dem eine gleichberechtigte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe, zu dem auch Schank- und Speisewirtschaften zählen, ermöglicht wird. Hierbei verfolgt die Stadt Fürth insbesondere das Ziel, den Bereich um die historisch gewachsene Gustavstraße in den derzeitigen Strukturen mit Läden, Büros, kleinen Handwerksbetrieben einschließlich ihrer gastronomischen Betriebe und eingeführter Veranstaltungen zu bewahren, ohne dabei den Schutz der dortigen Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen.
Der Beschluss, den Bebauungsplan
zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 22.10.2014 im Amtsblatt Nr. 19 der
Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs.1 BauGB wurde vom 06.06.2016 bis 29.06.2016 durchgeführt und
endete am 29.06.2016 mit einer abschließenden Erörterung.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger sind in Einzelabwägungen behandelt worden.
Am 14.09.2016 hat der Bau- und
Werkausschuss beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr (wie
zunächst beabsichtigt) im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB, sondern im normalen Verfahren ohne die Verkürzungsmöglichkeiten
des § 13 a BauGB sowie eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Nach der Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 21 vom 23.11.2016 wurde die erneute
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der
Zeit vom 01.12.2016 bis 15.12.2016 durchgeführt und endete am 15.12.2016 mit
einer abschließenden Erörterung.
Die eingegangenen Stellungnahmen
der Bürger sind ebenfalls in Einzelabwägungen behandelt worden und liegen
dieser Verfügung zusammen mit den Einzelabwägungen aus der ersten
Bürgerbeteiligung als Anlage bei. Auf eine Kurzversion wurde wegen der
Komplexität der Abwägung verzichtet.
Die vorgezogene Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB
wurde in der Zeit vom 29.09.2016 bis zum 02.11.2016 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.02.2017 bis
zum 17.03.2017 statt.
Im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und Dienststellen wurden Stellungnahmen eingereicht, die in
Einzelabwägungen behandelt worden sind. Die ausführliche Einzelabwägung ist
dieser Verfügung ebenfalls als Anlage beigefügt.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001
(einschließlich Begründung mit Umweltbericht) soll nun gebilligt und dessen
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.11.2017
2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.11.2017 mit 3 Anlagen
3. Einzelabwägungen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
4. Einzelabwägungen
Bürger