Betreff
Strategie "Zukunft.Umwelt.Fürth"
Vorlage
OA/271/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss begrüßt die Überlegungen der Verwaltung für den Aufbau und die Umsetzung der Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“.

 


Die umweltpolitische Diskussion wird derzeit von verschiedenen Themen dominiert: Vor allem der Diesel-Abgasskandal bestimmt seit Monaten die Schlagzeilen in Deutschland. Blaue Plakette und Fahrverbote im Zusammenhang mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid sind nur einige Schlagworte, welche sich in der öffentlichen Diskussion befinden. Dann natürlich auch Glyphosat. Neben den in Rede stehenden gesundheitlichen Auswirkungen für die Menschen werden dieser und vergleichbare Stoffe mitverantwortlich für das Insektensterben in Deutschland gemacht. So berichtete die Süddeutsche Zeitung in der Ausgabe vom 18.10.2017 unter der Überschrift „Dramatischer Insektenschwund in Deutschland“, dass ein Rückgang der Insekten um 76 % zu verzeichnen sei. Auch der Klimaschutz ist weiterhin omnipräsent. Die Bilder der UN-Klimakonferenz vom 06. – 17.11.2017 in Bonn mit über 22.000 Teilnehmenden gingen erst kürzlich um die Welt. All diese global wirkenden Entwicklungen haben in ihren Auswirkungen, aber auch in Bezug auf denkbare Handlungsoptionen längst schon die Kommunen erreicht. Die Stadt Fürth ist insoweit bereits in den verschiedensten Bereichen aktiv. Diese Anstrengungen sollen nunmehr weiter forciert werden.

 

Dies erfordert aus Sicht der Verwaltung ein konzertiertes Vorgehen der Stadt, das unter dem Arbeitstitel Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“ insbesondere folgende Handlungsfelder betrachten soll:

1) Luftreinhaltung

2) Klimaschutz

3) Biodiversität

4) Umweltbildung

Luftreinhaltung:

Saubere Luft zu atmen ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen. Gleichzeitig verursachen aber eben menschliche Aktivitäten auch Luftverunreinigungen. Hauptquellen sind dabei Energieverbrauch, Straßenverkehr, Landwirtschaft und die Produktion von Gütern.

 

Die unionsrechtlichen Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008) werden durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Die Überwachung der Anforderungen der 39. BImSchV obliegt in Bayern dem Bayer. Landesamt für Umwelt und wird durch das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) sichergestellt. Im Rahmen des LÜB werden bayernweit derzeit 54 Messstationen betrieben, eine davon auch in Fürth. Über die Messstellen werden teilweise unterschiedliche Parameter erfasst, so wird z.B. in Fürth nur (noch) der Parameter Feinstaub (PM10) gemessen. Mangels amtlicher Messwerte für NO2 in Fürth kann damit auch keine evtl. Rechtsfolgen auslösende Überschreitung festgestellt werden.

 

Gleichwohl ist durch mobile Messungen des LfU aus den Jahren 2012/2013 bekannt, dass an einzelnen Messpunkten im Stadtgebiet Überschreitungen des Jahresmittelwertes für NO2 wahrscheinlich nicht ausgeschlossen werden können. Betroffen könnten viel befahrene, enge Straßenzüge sein, wie z.B. die Hochstraße oder auch Bereiche der Schwabacher Straße. Diese möglichen Belastungspunkte sind im Übrigen auch Lärmschwerpunkte des Lärmaktionsplans.

 

Um einen aktuellen Überblick über die Belastungssituation in der Stadt und die Wirkung der bislang zur Luftreinhaltung umgesetzten Maßnahmen zu erhalten, wurde das LfU mehrfach und eindringlich gebeten, die bestehende Messstation entweder um den Messparameter NO2 zu ertüchtigen oder zumindest die mobilen Messungen zu wiederholen. Das LfU hat nun zwar mitgeteilt, dass diesem Wunsch nicht entsprochen werde, jedoch zugleich angeboten, zumindest für zwei viel befahrene Straßenzüge Berechnungen der NO2-Belastung durchzuführen. Dieser Vorschlag wird seitens der Verwaltung gerne aufgenommen. Das LfU wird dabei die Berechnungen auf Wunsch der Stadt Fürth auf einen weiteren und damit insgesamt drei Straßenzüge (Erlanger Straße zwischen Ulmenweg und Espanstraße, Schwabacher Straße zwischen Kaiserstraße und Herrnstraße sowie Hochstr.) ausdehnen.

 

Ausgehend von den bereits ergriffenen Maßnahmen, wie etwa die Anschaffung des ersten Elektrobusses durch die infra, sollen auf der Grundlage dieser neuen Erkenntnisse durch die betroffenen Ämter der Stadtverwaltung bzw. städtischen Gesellschaften weitergehende Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, mit welchen eine Senkung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Fürth erreicht werden kann. Schwerpunkte sollen insbesondere im Bereich nachhaltiger (Elektro-)Mobilität gesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei auch das bundesweite Sofortprogramm „Saubere Luft“.

 

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz möchte diesen Prozess federführend begleiten: Die Entwicklung der Fördermöglichkeiten ist laufend zu analysieren, die für die Stadt Fürth geeigneten Förderprogramme sind zu identifizieren und die zuständigen Dienststellen hierüber zu informieren. Die Aktivitäten sollen systematisch erfasst und die Fachdienststellen bei Bedarf bei der Umsetzung von Projekten unterstützt bzw. erforderliche Abstimmungsprozesse koordiniert werden. Schließlich sollen sowohl eigene Maßnahmen als auch referatsübergreifende Projekte auf Anforderung federführend übernommen werden.

 

 

Klimaschutz:

Entscheidungen zum Klimaschutz werden meist auf nationaler und internationaler Ebene getroffen. Gleichwohl ist der Stellenwert kommunaler Klimaschutzpolitik gestiegen, da diese ambitionierten Klimaschutzziele nur durch einen starken Beitrag der Städte und Gemeinden zu erreichen sind. Diese müssen auch ihrer Vor- und Leitbildfunktion gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden.

 

Eine der größten Herausforderung der kommenden Jahre wird sicherlich die Anpassung der Stadt an den Klimawandel sein. Fürth ist eine stetig wachsende Stadt. Durch die Ansiedlung von Gewerbe und die Entwicklung von Wohngebieten haben sich in den zurückliegenden Jahren die Einwohnerzahl und die Zahl der Arbeitsplätze kontinuierlich erhöht. Vor dem Hintergrund der weiteren Verdichtung im Stadtgebiet durch die bauliche Entwicklung werden die sich vollziehenden Klimaveränderungen auch die Stadt Fürth in hohem Maß betreffen.

 

Klimaschutz ist weit mehr als nur eine vorausschauende und sinnvolle Aufgabe zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Klimaschutz und Klimawandelanpassung werden zunehmend auch zu einem Wirtschafts- und Standortfaktor, der bei der Ansiedlung von Unternehmen und bei der Wohnortauswahl eine bedeutende Rolle einnimmt. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt schätzen die Vielfalt der Natur sehr, wie auch ein Blick auf das Ergebnis der jüngsten Bürgerumfrage zeigt: Bei der Frage „Was macht den Charakter der Stadt Fürth aus?“ stand die Antwort „viel Grün“ mit 72 % an der Spitze.

 

Die Halbzeitbilanz zum Klimaschutzfahrplan 2010 – 2020, vorgestellt in der Sitzung des Umweltausschusses vom 14.07.2017 (OA/240/2017), zeigt, dass die Stadt Fürth hier auf einem guten Weg ist: Voraussichtlich kann das Klimaschutzziel, eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 23 %, annähernd erreicht werden. Klimaschutz wirkt gleichwohl auch zukünftig als dauerhafte Querschnittsaufgabe in die verschiedensten Lebensbereiche der Stadt hinein.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sinnvoll, ausgehend von einer Bestandsaufnahme der verschiedenen Aktivitäten, weitere Handlungsfelder zu identifizieren und Ziele zu definieren. Zudem ist wichtig, diesen Prozess partizipativ zu gestalten und Öffentlichkeit sowie Verbände aktiv einzubeziehen und die Akteure zu vernetzen, um so ebenfalls mögliche Verbesserungspotentiale zu erschließen. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beabsichtigt daher, Vorschläge für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Klimaschutzes in der Stadt Fürth zu erarbeiten, die in eine Fortschreibung des Klimaschutzfahrplanes 2010 – 2020 zu einem integrierten Klimaschutzkonzept bzw. der Erstellung einer Klimawandelanpassungsstrategie münden sollen.

 

 

Biodiversität:

Der Erhalt der Artenvielfalt gehört heute zu einer der wichtigsten ökologischen Herausforderungen der öffentlichen Hand. Die UNESCO hat daher den Zeitraum 2011 – 2020 zur Dekade der Biodiversität erklärt. Die Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt sollen verstärkt werden.

 

Nachdem es auf allen politischen Ebenen Strategien und Programme gibt, die diesem Ziel dienen, fordert das Thema auch die Kommunen. Städte werden, da der Trend, in die Stadt zu ziehen weiter anhält, zunehmend auch in einem Wettbewerb hinsichtlich der Lebensqualität stehen. Grünes Wohnumfeld, gute Naherholungsmöglichkeiten und auch Freiraumqualität werden zunehmend an Bedeutung gewinnen.

 

Der Erhalt, besser noch die Förderung der biologischen Vielfalt, ist eine Querschnittsaufgabe. Sie ist Angelegenheit aller Ämter der Stadt Fürth, vor allem derjenigen, deren Aufgaben in die Fläche gehen: Stadtförsterei, Grünflächenamt, Liegenschaftsamt aber auch Stadtplanungsamt.

In den verschiedenen Dienststellen werden bereits jetzt die unterschiedlichsten Anstrengungen zur Stärkung der Biodiversität ergriffen, so z.B. in der Stadtförsterei mit der Teilnahme am Programm „Biotopbäume“. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz möchte im Forst, aber auch im Bereich des Vertragsnaturschutzes die eigenen Anstrengungen zur Stärkung der Biodiversität weiter vorantreiben. Es soll zudem angestrebt werden, die Optimierungsmöglichkeiten beim Erhalt und der Förderung der Biodiversität zu analysieren und den zuständigen Ämtern, Betrieben, Beteiligungen und auch den Verbänden aufzuzeigen, wie weitere Verbesserungen hinsichtlich der Artenvielfalt im Stadtgebiet erzielt werden können.

 

 

Umweltbildung:

Ein wichtiges Zukunftsthema ist weiterhin, die Öffentlichkeit über einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen zu informieren. Im Fokus des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz steht dabei, mit den Angeboten zur Umweltbildung bereits bei Kindern und Jugendlichen anzusetzen und über diesen Weg auch weitere Zielgruppen zu erschließen. Neben den von hier betreuten Themen und den Veranstaltungen zur Umweltbildung

 

o   Agenda 21 (derzeit Kinoreihe)

o   Aktionstag „Energiemarkt“ (einmalig in 2018)

o   Apfelmarkt

o   Bauernmarkt (mit Bauernmarktfest)

o   Biobrotboxaktion

o   Fairtrade (neu seit 2016, z.Zt. in Kooperation mit BMPA)

o   Klimawoche (Mitwirkung)

o   Ramadama (bisher alle 2 Jahre – ungerade Jahre)

o   Seminarreihe umweltrelevanter Themen

o   Solar(-bilanz und-bundesliga)

o   Stadtradeln (neu seit 2017)

o   Stadtwaldfest

o   Tag der Artenvielfalt

o   Woche der Mobilität (neu seit 2017)

 

sollen die Angebote um weitere Bausteine ergänzt werden. Exemplarisch seien hier das geplante Rotwildgehege und der Wald-Wild-Erlebnispfad genannt. Denkbar wäre mittel- bis langfristig auch die Errichtung einer eigenen Umweltstation in Fürth (nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen - mit staatlicher Förderung - zukünftig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Umweltstationen betrieben werden).

 

 

Zielsetzung:

 

Diese zukunftsweisenden Handlungsfelder betreffen eine Vielzahl städtischer Dienststellen und Gesellschaften. Insoweit gilt es die verschiedenen Aktivitäten im Rahmen der Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“ zusammenzufassen und systematisch anzugehen.

 

 

Welche Ressourcen benötigen wir dazu?

 

Projektbeauftragte/Projektbeauftragter „Zukunft.Umwelt.Fürth“

Zur Bewältigung der beschriebenen Aufgaben soll im Rahmen des anstehenden Stellenplanverfahrens für den Haushalt 2019 eine zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle einer/eines Projektbeauftragten „Zukunft.Umwelt.Fürth“ beantragt werden. Diese/-r soll die Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“ maßgeblich entwickeln und bei deren Umsetzung, soweit möglich unter Ausnutzung staatlicher Förderprogramme, aktiv mitwirken. Schwerpunkte hierbei liegen in der Durchführung eigener Maßnahmen, der federführenden Übernahme referatsübergreifender Projekte auf Anforderung sowie der Unterstützung bzw. Koordinierung der Aktivitäten anderer Dienststellen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: