Die (Bau-)Verwaltung prüft, ob für das Jugendzentrum Alpha 1 aus wirtschaftlichen Gründen eine Generalsanierung oder ein Ersatzbau geboten ist und leitet entsprechende Schritte zur Realisierung des Projekts so rechtzeitig ein, dass das Projekt spätestens 2021 abgeschlossen werden kann.
Die Sanierungsbedürftigkeit des Hauses ist hinreichend dargelegt. Die Maßnahme soll auch unter städt. Regie realisiert und die städtische Gebäudewirtschaft daher mit einem Gutachten beauftragt werden. Nach einem vorläufigen Zeitplan soll 2019 entschieden werden, ob es eine Generalsanierung oder einen Neubau geben soll. Für den Umsetzungszeitraum 2020/21 sind die dafür benötigten Mittel in die MIP einzustellen.
In einem ersten Schritt ist nun die Bauverwaltung zu beauftragen, die Grundlagen für einen Grundsatzbeschluss einzuholen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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