Betreff
Sachstandsbericht zur Bildung und Teilhabe
Vorlage
SchvA/255/2018
Art
Beschlussvorlage - SL

Im Haushaltsjahr 2017 wurden für Bildung und Teilhabe Mittel in Höhe von 1.185.900,52 € ausgereicht (2016: 1.004.193,90 €). Der Mittelabruf für eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung und Teilhabe erfolgt durch das Einlösen mehrerer tausend Gutscheine. Lediglich die Schulbedarfspauschalen und die Zuschüsse für Fahrtkosten dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen direkt an die Antragsteller ausbezahlt werden. Im Jahresdurchschnitt haben rund 3.700 Kinder und Jugendliche Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten.

 

Empfänger der Gutscheine sind insbesondere die Fürther Schulen, Kindertagesstätten, örtliche Vereine sowie die Anbieter einer Lernförderung. Vor dem Hintergrund des hohen Verwaltungsaufwandes beim Vollzug des Bildungs- und Teilhabepaketes wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen immer wieder nach Verbesserungspotenzial gesucht. Der Verwaltungsaufwand sowie das Anliegen der Beschleunigung der Ausgabe und Zahlbarmachung der Gutscheine waren zuletzt auch Gegenstand einer Petition des Personalrates der Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen vom 23.01.2017. Zur Erleichterung der Abrechnung wurde daher eine Arbeitshilfe für die Leistungsanbieter erarbeitet, die es ihnen u. a. ermöglicht, gut kalkulierte Kosten von Tagesausflügen bereits vorab für den gesamten Bewilligungszeitraum abzurechnen. An einem gemeinsamen Gesprächstermin mit dem Personalratsvorsitzenden am 08.09.2017 wurde diese Möglichkeit erläutert.

 

 

Eine besondere Herausforderung für das Bildungspaket stellten 2017 im Rechtskreis BKGG die mit erheblicher Verzögerung ausgestellten Grundlagenbescheide der Wohngeldstelle dar (Bearbeitungszeiten von 3 Monaten und mehr). Die Vorlage des Bescheids ist für die Empfänger von Wohngeld Voraussetzung für die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Da die Personalprobleme in der Wohngeldstelle nicht kurzfristig zu lösen waren, erfolgt seit Mitte des Jahres 2017 durch die Wohngeldstelle ein gesondertes Zuarbeiten. Wohngeldempfänger, die auch Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragt haben, werden bevorzugt bearbeitet. Zur Aufarbeitung des Antragstaus in der Wohngeldstelle wurden befristet für zwei Jahre zusätzliche Stellen geschaffen.

 

Ab September 2017 konnte die seit längerem vakante zweite Halbtagsstelle „Lernförderung“ aus dem Betreuerkreis der Offenen Ganztagsschulen an Grundschulen besetzt werden. Die ausgebildete Dipl. Sozialpädagogin ist im Bereich der Lernförderung bereits erfahren. An der Grundschule Maistraße war sie außerdem als Teamleitung eingesetzt. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt an den Grundschulen Maistraße, Kirchenplatz, Schwabacher Straße und John-

F.-Kennedy-Straße.

 

Zur Beschleunigung der Bearbeitung der Anträge und der Zahlbarmachung der eingehenden Gutscheine erfolgte 2017 auch im Team Bildung und Teilhabe - Jobcenter Fürth Stadt eine personelle Aufstockung, die zunächst befristet, aber nach bisherigen Erfahrungen dauerhaft nötig ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1