Im Haushaltsjahr 2017 wurden für Bildung und Teilhabe
Mittel in Höhe von 1.185.900,52 € ausgereicht (2016: 1.004.193,90 €). Der
Mittelabruf für eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung,
Mittagsverpflegung und Teilhabe erfolgt durch das Einlösen mehrerer tausend
Gutscheine. Lediglich die Schulbedarfspauschalen und die Zuschüsse für
Fahrtkosten dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen direkt an die
Antragsteller ausbezahlt werden. Im Jahresdurchschnitt haben rund 3.700 Kinder
und Jugendliche Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten.
Empfänger der Gutscheine sind insbesondere die Fürther
Schulen, Kindertagesstätten, örtliche Vereine sowie die Anbieter einer
Lernförderung. Vor dem Hintergrund des hohen Verwaltungsaufwandes beim Vollzug
des Bildungs- und Teilhabepaketes wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen immer
wieder nach Verbesserungspotenzial gesucht. Der Verwaltungsaufwand sowie das
Anliegen der Beschleunigung der Ausgabe und Zahlbarmachung der Gutscheine waren
zuletzt auch Gegenstand einer Petition des Personalrates der Gesamtheit der
Grund- und Mittelschulen vom 23.01.2017. Zur Erleichterung der Abrechnung wurde
daher eine Arbeitshilfe für die Leistungsanbieter erarbeitet, die es ihnen u.
a. ermöglicht, gut kalkulierte Kosten von Tagesausflügen bereits vorab für den
gesamten Bewilligungszeitraum abzurechnen. An einem gemeinsamen Gesprächstermin
mit dem Personalratsvorsitzenden am 08.09.2017 wurde diese Möglichkeit
erläutert.
Eine besondere Herausforderung für das Bildungspaket
stellten 2017 im Rechtskreis BKGG die mit erheblicher Verzögerung ausgestellten
Grundlagenbescheide der Wohngeldstelle dar (Bearbeitungszeiten von 3 Monaten
und mehr). Die Vorlage des Bescheids ist für die Empfänger von Wohngeld
Voraussetzung für die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Da die
Personalprobleme in der Wohngeldstelle nicht kurzfristig zu lösen waren,
erfolgt seit Mitte des Jahres 2017 durch die Wohngeldstelle ein gesondertes
Zuarbeiten. Wohngeldempfänger, die auch Bildungs- und Teilhabeleistungen
beantragt haben, werden bevorzugt bearbeitet. Zur Aufarbeitung des Antragstaus
in der Wohngeldstelle wurden befristet für zwei Jahre zusätzliche Stellen
geschaffen.
Ab September
2017 konnte die seit längerem vakante zweite Halbtagsstelle „Lernförderung“ aus
dem Betreuerkreis der Offenen Ganztagsschulen an Grundschulen besetzt werden.
Die ausgebildete Dipl. Sozialpädagogin ist im Bereich der Lernförderung bereits
erfahren. An der Grundschule Maistraße war sie außerdem als Teamleitung eingesetzt.
Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt an den Grundschulen Maistraße, Kirchenplatz,
Schwabacher Straße und John-
F.-Kennedy-Straße.
Zur Beschleunigung der
Bearbeitung der Anträge und der Zahlbarmachung der eingehenden Gutscheine
erfolgte 2017 auch im Team Bildung und Teilhabe - Jobcenter Fürth Stadt eine
personelle Aufstockung, die zunächst befristet, aber nach bisherigen
Erfahrungen dauerhaft nötig ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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