Variante 1:  Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des GrfA zur Kenntnis und beschließt die Planung und Umsetzung der Maßnahmen in der Variante 1, „Grundversorgung“ für das „gesamten Stadtgebiet“.

Das GrfA wird beauftragt, die Planung entsprechend den Pilotbezirken 09 Burgfarrnbach und 17 Stadeln, umgehend für das gesamte Stadtgebiet fortzuführen und bis spätestens 30.11.2018 abzuschließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel und eine TZ 50% Gartenarbeiterstelle sind kurzfristig zu beantragen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt entsprechend der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Haushaltsmittel sowie dem Planungsfortschritt. Als Zieltermin für die Fertigstellung ist der 31.12.2018 anzustreben.

 

Variante 2:  Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des GrfA zur Kenntnis und lehnt den Aufbau zusätzlicher Tütenspender/Abfallkörbe für Hundekot ab.

 

Variante 3:  Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des GrfA zur Kenntnis und lehnt den Aufbau zusätzlicher Tütenspendern/Abfallkörben für Hundekot ab. Die derzeit vorhandenen Tütenspender (11 Standorte) sollen kurzfristig zurückgebaut werden.


Erstellung eines ortsteilspezifischen, städtischen Gesamtkonzepts zur Errichtung von Hundetütenspendern und Abfallkörben im Stadtgebiet von Fürth.

 

1. Auftrag

 

Am 13.07.2017 wurde im Umweltausschuss, unter Top 17.2 der Änderungsantrag der SPD Stadtratsfraktion zum Thema -Installation sogenannter Dog Stations im Bereich Burgfarrnbach- beschlossen.

Das Grünflächenamt wurde beauftragt ein ortsteilspezifisches, städtisches Gesamtkonzept zu entwickeln, in dem systematisch alle aus der Bevölkerung genannten Standortwünsche für Tütenspender erfasst und einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

Die entstehenden Kosten sollen in einer nachvollziehbaren Aufstellung belegt werden.

 

2. Grundlagen / Herangehensweise

 

Aufgrund einer Häufung von Anregungen und Beschwerden aus der dortigen Bevölkerung wurden die städtischen Bezirke 09 Burgfarrnbach, Atzenhof sowie Bezirk 17 Stadeln, Mannhof, Herboldshof als Pilotbereiche ausgewählt. Die hier gewonnenen Erkenntnisse sollen dann ggf. auf das übrige Stadtgebiet übertragen werden.

 

In der Stadtzeitung Nr. 16, vom 13.09.2017, erfolgte eine grundsätzliche Information und ein Aufruf an die Bevölkerung dieser beiden Bezirke, einschlägige Wünsche und Anregungen an das Grünflächenamt zu übermitteln. Es gingen zahlreiche, zum Teil sehr konkrete Wünsche ein.

 

Bei der Sichtung der Vorschläge wurden die folgenden räumlichen, qualitativen und zeitlichen Muster erkennbar und wie folgt bewertet.

Standortwünsche von Bürger/innen insbesondere in Ortsrandlagen und entlang der Wege in den Talauen der Flüsse wurden ergänzt um Vorschläge des GrfA. Typische Standortsituationen sind Übergange Siedlung – landwirtschaftliche Flächen, Übergänge Siedlung – Wald, Eingänge von Grünanlagen, wegbegleitendes oder kleinräumiges Straßenbegleitgrün (siehe Anlage beispielhafte Standortsituationen).

 

Nicht aufgegriffen wurden Standorte, die nicht auf städtischen Flächen liegen. Auch in beidseitig bebauten Straßen ohne Grünflächen äußerten Bürger/innen Bedarf und argumentierten z.T. mit dem Vorhandensein von Bushaltestellen und Abfallbehältern. Am Straßenrand von Wohngebieten sollen keine Hundetütenspender installiert werden, weil damit die Erwartung einer flächigen Versorgung geweckt würde, die uferlos und nicht erfüllbar wäre. Ebenso wurden Wünsche Hundetütenspender im Wald zu platzieren verworfen, weil hier kein Bedarf gesehen wird.

 

Für uns neu war die Erkenntnis, dass ein nicht unerheblicher Teil der gewünschten Hundetütenspender und Abfallkörbe außerhalb der vom GrfA bisher betreuten Grün- und Straßenbegleitgrünflächen liegt. Dies bedeutet eine Ausweitung der räumlichen Zuständigkeiten des GrfA, verbundenen mit neuen, zusätzlichen Anfahrtswegen.

 

Für uns neu war außerdem die Vielzahl der Forderungen nach zusätzlichen Abfallbehältern. Gefüllte Hundekottüten über „längere Strecken“ zu tragen wurde einheitlich als nicht akzeptabel angesehen. Der Versuch einen „zumutbaren Abstand“ bis zum nächsten Abfallkübel festzulegen wurde nach längerer, intensiver Diskussion ergebnislos abgebrochen. Wir haben daher versucht zusätzliche Abfallkörbe „wohlwollend, entsprechend den Bürgerwünschen“ zu platzieren.

 

In den beiden Übersichtskarten für Burgfarrnbach und Stadeln sind „Standorte“ für Hundetütenspender eingetragen. In einem Teil der Fälle ist ein Abfallkorb direkt unter dem Tütenspender vorhanden oder geplant. In anderen Fällen ist ein Abfallkorb im näheren Umfeld vorhanden. Hundeausführstrecken sind vor Ort i.d.R. als typische Rundwege oder lineare Strecken erkennbar.

Oftmals können (nach Instruktion bei LA, OA, SvA und TfA) vorhandene wegbegleitende Verkehrszeichen zur Befestigung der Hundetütenspendern und der grünen Abfallbehälter genutzt werden (siehe Anlage Annastraße). In manchen Fällen sind Landschaftsschutzgebiete oder Verpachtungen tangiert.

 

Die Standortswünsche werden von der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet durchwegs als überfällig und eilig erachtet.

 

 

3. Lösungsansätze

 

Seitens des Grünflächenamtes wurden für die beiden Bezirke 09 und 17 jeweils zwei Varianten ausgearbeitet. Die Werte der Variante 2 liegen ca. 25% höher als bei Variante 1.

 

 

Variante 1. Grundversorgung:

 

Es sind an insgesamt 40 Standorten, 21 neue Abfallkörbe und 40 neue Hundetütenspender geplant. (6 vorhandene Hundetütenspender (alte Modelle) müssen erneuert, 6 vorhandene Abfallkorb können belassen werden).

 

Variante 2. Erweiterte Version:

 

Es sind an insgesamt 50 Standorten, 27 neue Abfallkörbe und 50 neue Hundetütenspender geplant. 6 vorhandene Hundetütenspender (alte Modelle) müssen erneuert, 6 vorhandene Abfallkorb können belassen werden

 

Die Summe der beiden Bezirke 09 und 17 wurde dann in der Kostenschätzung in beiden Varianten mit dem Faktor 3,5 (nach Flächenanteilen) auf das gesamte Stadtgebiet hochgerechnet.

 

Bedarf an Elementen

1. Grundversorgung

2. Erweiterte Version

 

Standorte 09 + 17

40

50

 

 

Abfallbehälter

Tütenspender

Abfallbehälter

Tütenspender

 

09 Burgfarrnbach

10 (+ 2 vorh.)

16 + 2 vorh.

14 (+ 2 vorh.)

20 + 2 vorh.

17 Stadeln

11 (+ 4 vorh.)

18 + 4 vorh.

13 (+ 4 vorh.)

24 + 4 vorh.

 

 

 

 

 

Summe 1

(Burgfarrnbach + Stadeln)

21

40

27

50

 

Summe 2

Stadtgebiet gesamt, mit Faktor rd. 3,5 hochgerechnet

75

 

140

95

 

175

 

     *Alle Zahlen gerundet

 

Die genauen Standorte der Bezirke 09 bzw. 17 sind aus den Anlagen ersichtlich

 

Ergänzend dazu werden zwei Pläne vorgelegt, in denen die Einzelstandorte der Bezirke 09 und 17 für die 1. Variante „Grundversorgung“ rot, für die 2. Variante erweiterte Version“ gelb, und die vorhandenen Tütenspender blau dargestellt sind. Im Instruktionsverfahren äußerten die beteiligten Ämter LA, OA, SvA und TfA keine Bedenken.

 

Die bisher im Stadtgebiet existierende 9 Standorte mit alten Hundetütenspender-Modellen sollen aus Gründen der deutlich geringeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten (günstigere Einzelkosten, einheitlichen Beschaffung und Verteilung der Tüten) auf das neue System umgestellt werden.

 

In wie weit die Umsetzung der o.g. Wünsche aus der Bevölkerung zu einer Verbesserung der Reinhaltungssituation führen kann aufgrund der stark variierenden Erfahrungen anderer Städte seitens des Grünflächenamtes nicht beurteilt werden.

 

 

4. Kosten / Finanzierung / Zeitliche Abfolge

 

Die detaillierten Kosten sind aus der beiliegenden Kostenschätzung zu ersehen.

Sofern der Ausschuss grundsätzlich die Aufstellung von Hundetütenspendern wünscht, wird seitens des Grünflächenamtes eine „stadtweite Grundversorgung“ empfohlen   .

Dies würde die Aufstellung von 75 neuen Abfallbehältern und 140 Hundetütenspendern erfordern.

 

Die Herstellungskosten hierfür belaufen sich einmalig auf  42.245.- €.          

 

Die Montage der Elemente kann durch das Grünflächenamt mit eigenem Personal erfolgen.

Als Sachkostenanteil wären einmalig  23.250.- €  im Vermögenshaushalt 2018 für die Beschaffung der Abfallkörbe, Tütenspender und Montagematerialien erforderlich und kurzfristig bereitzustellen.

 

 

Die laufenden Unterhaltskosten betragen  rd. 87.400.- €/Jahr.

 

Die Kontroll- und Wartungsarbeiten sollen komplett, die Leerung/Befüllung der Abfallkörbe/Tütenspender im Umfeld von bereits jetzt durch das GrfA betreuten Grünflächen, durch eigenes Personal erfolgen. Hierfür sind jährlich 22.000.- € in der Kostenberechnung eingerechnet. Hierfür ist die Schaffung einer TZ 50% Gartenarbeiterstelle erforderlich.

 

Für die Deckung der Sachkosten (Abschreibungen, Müllgebühren, HDPE-T Hundetüten, …) sind jährlich 28.300.- € im Verwaltungshaushalt erforderlich.

 

Der Anteil der Fremdvergabeleistungen beläuft sich auf jährlich 37.100.- €.

 

Bei einem positiven Beschluss des Umweltausschusses würde das GrfA die Planungen, entsprechend den Pilotbezirken 09 Burgfarrnbach und 17 Stadeln, sukzessive für das gesamte Stadtgebiet fortführen und bis spätestens 30.11.2018 abschließen, sowie die für eine Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Personal- und Haushaltsmittel beantragen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen könnte dann entsprechend der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Haushaltsmittel sowie dem Planungsfortschritt erfolgen. Als Zieltermin für die Fertigstellung ist der 31.12.2018 anzustreben.

 


 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

23.250.-

 

nein

X

ja

87.400.-  

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:
Zusätzliche Aufgaben. Es kann kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.

 


1. Ausbaustufen

2. Beispiel, Typ Spender + Abfallkorb, Annastraße

3. Beschluss UA/33/2017

4. Bezirk 09, Burgfarrnbach, Standortplan

5. Bezirk 17, Stadeln, Standortplan

6. Instruktion, Bezirk 09, Burgfarrnbach

7. Instruktion, Bezirk 17, Stadeln

8. Kostenschätzung

9. Typische Standortsituationen