Betreff
Geplanter Mobilfunkmast im Bereich Unterfürberg
Vorlage
OA/278/2018
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss stellt vorbehaltlich der Erteilung einer Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur fest, dass immissionsschutzrechtliche Gründe der Erteilung einer noch durch den Vorhabensträger zu beantragenden Baugenehmigung für den Mobilfunkmast im Bereich Saatweg/Breslauer Straße nicht entgegenstehen.


Die geplante Errichtung eines Mobilfunksendemastes im Bereich Unterfürberg wurde bereits mehrfach in städtischen Gremien behandelt, zuletzt in der Sitzung des Umweltausschusses am 13.07.2017. Hier wurde durch die in der Sitzung anwesende Vertreterin der Deutschen Telekom dargelegt, dass zur Verbesserung der mobilen Internetnutzung im Bereich Unterfürberg zwingend eine weitere Mobilfunksendeanlage errichtet werden müsse. Nachdem die Stadt Fürth die Errichtung einer derartigen Anlage zunächst in der Hardenbergstraße, anschließend an der Unterfürberger Straße abgelehnt habe, seien alternative Standorte untersucht worden.

 

Die betrachtete Standortalternative 1 (östlich der Parkstraße) müsse aus funktechnischer Sicht als ungeeignet abgelehnt werden. Zudem stünden nach Mitteilung der Stadt Fürth einer Errichtung auf diesem Standort auch umweltrechtliche Belange entgegen (Bauverbot in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal). Der alternative Standort 2 (Saatweg/ Breslauer Straße) erscheine funktechnisch hingegen geeignet und es stehe der Errichtung einer Mobilfunksendeanlage – die Erteilung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur sowie einer Baugenehmigung durch die Stadt Fürth vorausgesetzt – dort grundsätzlich nichts entgegen.

 

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass nach Einschätzung der Deutschen Telekom somit neben dem ursprünglich angestrebten Standort Hardenbergstraße nur der Standort Saatweg/Breslauer Straße geeignet sei.

 

Von der Durchführung der zunächst vorgesehenen gemeinsamen Begehung dieses Standortes durch Deutsche Telekom und Stadt Fürth, um die weiteren Schritte (wie z.B. bauliche Gegebenheiten) abzustimmen, wurde auf Wunsch der Deutschen Telekom abgesehen. Vielmehr hat die Deutsche Telekom der Stadt Fürth mitgeteilt, dass man eine aufwändige Planung für den Standort Saatweg/Breslauer Straße erst dann erstellen werde, wenn die Stadt Fürth vor der Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens diesen Standort akzeptiere.

 

In Folge der öffentlichen Berichterstattung über diesen geplanten Standort haben sich auch Anwohner aus dem (weiteren) Umfeld gegen die Verwirklichung einer Mobilfunksendeanlage in diesem Bereich ausgesprochen. Bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Jung wurde Anfang November 2017 ein Schreiben mit 152 Unterschriften von Personen aus der Westvorstadt und Unterfürberg vorgelegt, in dem man sich gegen die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage ausspricht. Es wurden folgende Argumente vorgebracht (Auszug aus diesem Schreiben):

 

 

Die Verwaltung kann diese Bedenken aus rein umweltrechtlicher Sicht betrachtet nicht teilen. Die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Mobilfunksendeanlagen werden in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Die Einhaltung dieser Anforderungen werden von der Bundesnetzagentur geprüft und durch Erteilung einer sogen. Standortbescheinigung bestätigt.

 

Die Erteilung dieser Standortbescheinigung vorausgesetzt, stehen somit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht der Errichtung und dem Betrieb einer Mobilfunksendeanlage im Bereich Saatweg/Breslauer Straße keine Bedenken entgegen. Im Übrigen ist dieser geplante Standort nicht als kritischer Standort im Sinne der Leitlinien für den Runden Tisch Mobilfunk der Stadt Fürth einzustufen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: