Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 47.726.930 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 8.092.000 € gemäß Anlage 3 sowie den zweckgebundenen Rücklagenzuführungen i. H. v. 2.065.880 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführungen (Anlage 2, Spalten 2, 5) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das
Haushaltsjahr 2018 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
47.726.930 €
sowie
Haushaltseinnahmereste i. H. v.
8.092.000 €
übertragen werden.
Bei den
HH-Ausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (45.262.570 €) eine Steigerung
um rd. 2,5 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2017 zur Verfügung stehenden
Gesamt-investitionsmitteln von 97,6 Mio. € wurden rd. 45,4 Mio. € verausgabt.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung der kassenwirksamen Ausgaben
für Investitionen um 11,5 Mio. €.
Die näheren
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem
„Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2017/2018“ (Anlage 2) sowie dem
„Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2017/2018“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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