Der Umweltausschuss nimmt vom Sachstandsbericht der Verwaltung, insbesondere den vorgestellten Konzeptvarianten Kenntnis und befürwortet grundsätzlich die Erweiterung des Kompostplatzes Burgfarrnbach. Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die nächsten Jahre soll eine Kapazitätserweiterung auf 12.000 Jahrestonnen angestrebt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Konzeptvarianten weiter abzuklären, insbesondere Gespräche mit den angrenzenden Eigentümern über die Möglichkeiten des Erwerbs der benötigten Flächen zu führen. Über das Ergebnis wird im Umweltausschuss wieder berichtet.
Einleitung
Nachdem im Umweltausschuss im Juli 2017 erste Konzeptideen vorgestellt
wurden, wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung verschiedener Nutzungs- und
Erweiterungskonzepte für den Betrieb des Kompostplatzes
Burgfarrnbach beauftragt.
Wichtigstes Kriterium für die Umsetzung eines Konzepts ist die
Verfügbarkeit der umliegenden Flächen, auf die der Kompostplatz erweitert
werden könnte. Vom Ingenieurbüro wurden zunächst 7 Varianten vorgestellt, nach
weiteren Abstimmungen wurden anschließend 6 Konzepte detaillierter
ausgearbeitet.
Die ersten Entwürfe dieser Konzepte wurden anschließend dem SVA, SpA,
LA, StEF und OA vorgelegt und um eine Stellungnahme gebeten. Aus Sicht von SVA
ist besonders der Rückstau auf die Veitsbronner Straße bzw. Breiter Steig zu
beachten. Durch die Verlegung der Einfahrt in den Osten des Grundstücks und
einem vergrößerten Abgabebereich, soll die derzeitige Situation verbessert
werden. Das OA teilte mit, dass der Unterschied zwischen den geplanten
Durchsatzmengen von 10.000 t oder 12.000 t bei der benötigten Genehmigung und
den damit verbundenen Auflagen eine Rolle spielt. Zusätzlich wäre nicht außer
Acht zu lassen, dass bei einem größeren Grundstück eine größere Fläche
versiegelt werden muss und die Abwassersysteme entsprechend ausgelegt werden
müssten, eine entsprechende Stellungnahme der Stadtentwässerung liegt derzeit
jedoch noch nicht vor.
Seitens des Stadtplanungsamtes wurde angeregt die Trassenführung für
die Nordumgehung Burgfarrnbach zu berücksichtigen. Diese Trasse führt direkt
durch den Kompostplatz. Demzufolge wird von SpA eine Erweiterung in Richtung
Osten (wie im Konzept V) bevorzugt.
Aufgrund des nur geringen Anteils holzigen Grünguts in der
Anlieferungsmenge wird bisher von einer Hackschnitzelproduktion abgesehen.
Hinzu kommt, dass grobes Material wichtig für die Belüftung und Biologie der
Kompostmieten ist. Durch den Einsatz eines Häckslers kann das Grüngut stärker
zerkleinert werden, durch regelmäßiges Umsetzen wird weiterhin eine
ausreichende Belüftung der Kompostmieten gewährleistet. Sollte sich zukünftig
herausstellen, dass sich das Ausschleusen von holzigem Material vor der
Verarbeitung als sinnvoll erweist, kann darauf auch nach Umsetzung eines der
Konzepte eingegangen werden.
Auch der Einsatz von semipermeablen Membranen zur schnelleren und
geruchsarmen Hygienisierung des Komposts wurde in die Variantenuntersuchung
aufgenommen, da jedoch die Flächenersparnis die erhöhten Investitionskosten
nicht rechtfertigt, wurde dies in den Konzepten nicht weiter verfolgt.
Die vergangenen Ausschreibungen zur Verwertung von Biomüll und
Altpapier haben außerdem gezeigt, wie wertvoll eine eigene Umladestation ist.
Die Anzahl der Bieter der jeweiligen Ausschreibungen ist aufgrund der
begrenzten Verwertungsanlagen in der näheren Umgebung gering. Ohne eigene
Umladestation stehen nur begrenzte Verwerter für Biomüll und Altpapier zur
Verfügung. Um auf künftige Gesetzesanforderungen reagieren zu können, sollten
die Umladestationen möglichst eingehaust sein. In Zeiträumen, in denen die
Umladestation nicht benötigt wird, könnte die Fläche als Kompostlager oder
Maschinenhalle genutzt werden. Nach Rücksprache mit OA und dem Veterinärwesen
wurde die offen betriebene Biomüllumladung auf dem Gelände des Kompostplatzes
akzeptiert. Bedenken bezüglich der Nähe zum Schlachthof bestanden bislang
nicht. In den verschiedenen erstellten Konzepten ist jeweils eine geschlossene
Umladestation vorgesehen und eine Absaugung mit Abluftreinigung geplant. Dies
stellt eine gravierende Verbesserung der jetzigen offenen Situation dar, was
aus veterinärrechtlicher Sicht sehr begrüßt wird.
Konzept I:
Erweiterung Richtung Westen um Biomüll- und Papierumschlagsplatz
Bei der Umsetzung dieses Konzeptes findet eine saubere Trennung
zwischen Umschlagplatz und Kompostierung statt. Die Einfahrt und Annahme von
Grüngut erfolgt im Osten des Kompostplatzes, das Material wird nach dem
Bearbeiten durch einen Häcksler bei der Verarbeitung Richtung Westen mit dem
Radlader umgesetzt und kann dort getrennt vom Anlieferverkehr an Großkunden
abgegeben werden. Für den Verkauf von Kleinmengen stehen im Anlieferbereich
Verkaufsboxen zur Verfügung. Der Umschlagsplatz für Biomüll und Altpapier wäre
weiterhin über die aktuell vorhandene Einfahrt erreichbar.
Zu bedenken ist, dass zwischen den Grundstücken ein öffentlicher
Wirtschaftsweg verläuft. Die Breite des Grundstückes beschränkt den
Arbeitsplatz erheblich, dies hat zur Folge, dass die Verarbeitung von Grüngut
währen der Öffnungszeiten nur bedingt möglich wäre. Der Stauraum für
anliefernde Fahrzeuge ist weiterhin begrenzt.
Konzept II: Erweiterung Richtung Westen und Rampe für Anlieferungen
Das Konzept entspricht dem Konzept I, jedoch war für die Anlieferung
von Grüngut eine Rampe vorgesehen. Dieses Konzept wird von Abf nicht weiter
verfolgt, da die Rampe z.B. bei Anlieferungen mit Anhänger als problematisch
angesehen wird.
Konzept III: Erweiterung Richtung Norden
Die Größe des Grundstücks ließe eine höhere Durchsatzmenge zu. Auch
bei diesem Konzept ist der Einfahrtsbereich im Osten, für größere Fahrzeuge ist
weiterhin die aktuelle Einfahrt im Westen nutzbar.
Zusätzlich könnte eine Maschinenhalle errichtet werden, um
Arbeitsmittel zu schützen. Die Breite des Grundstücks würde es zulassen, das
Grüngut nach Zerkleinerung durch einen Häcksler maschinell mit einem
Mietenumsetzer umzusetzen und somit Zeit und Kapazitäten zu sparen. Die Fläche
zur Abgabe des Grüngutes ist großzügig bemessen, sodass auch an stark
frequentierten Tagen eine reibungslose Abgabe möglich wird. Die Trennung von
Anliefer- und Arbeitsbereich trägt zur Arbeitssicherheit bei und ermöglicht es
die Öffnungszeiten auszuweiten.
Aufgrund der großen Erweiterungsfläche, welche nicht in städtischer
Hand ist, ist bei diesem Konzept mit höheren Investitionskosten zu rechnen.
Konzept IV: Erweiterung Richtung Westen – Ausweitung des
Annahmebereichs
Auch bei diesem Konzept ist eine Erweiterung im Westen des derzeitigen
Grundstücks angedacht. Dabei soll das Grüngut nach der Zerkleinerung durch
einen Häcksler von West nach Ost mit Hilfe eines Radladers zu Kompost
verarbeitet werden. Weiterhin wäre der Bau einer kleinen Maschinenhalle
möglich. Im Osten würde der aktuelle
Umschlagsplatz zu einer Halle umgebaut, um auf kommende, gesetzliche Anforderungen
rechtzeitig reagieren zu können.
Aufgrund des regelmäßigen Rückstaus wird die Einfahrt für private
Anlieferungen im Westen des Grundstücks problematisch gesehen. Auch hier ist zu
beachten, dass momentan zwischen den Grundstücken ein Wirtschaftsweg verläuft
und die Grundstücksbreite den Arbeitsbereich am Kompostplatz weiterhin
einschränkt.
Konzept V: Erweiterung Richtung Osten
Die Einfahrt für private Anlieferungen und zu den Umschlagshallen
befindet sich hier im Bereich der derzeitigen Ausfahrt. Der Umschlag soll dabei
auf der Erweiterungsfläche im Osten stattfinden, wodurch die Verarbeitung einer
erhöhten Durchsatzmenge auf dem aktuellen Grundstück ermöglicht wird. Auch hier
wird das Material zunächst mit einem Häcksler zerkleinert und anschließend mit
einem Radlader von Ost nach West (wie bei den Konzepten I bis III) umgesetzt.
Die Zufahrt für Großabnehmer von Kompost wäre weiterhin im Westen denkbar. Es
wäre außerdem genügend Platz für eine zusätzliche Maschinenhalle.
Dennoch wird auch hier das Grundstück verlängert, was lange
Verkehrswege und die Einschränkung der Arbeitsbereiche zur Folge hat.
Die Situierung der Umschlaghalle für Altpapier und Biomüll im Bereich
der im FNP schon ausgewiesenen Gewerbefläche erscheint dem SpA aus
städtebaulicher Sicht am vertretbarsten.
Konzept VI: Begradigung des bestehenden Grundstücks mit Erweiterung
Grundgedanke hierbei war es, das bestehende Grundstück im Norden und
Osten zu begradigen und anschließend im Westen zu erweitern, um eine
Durchsatzmenge von 12.000 t/a erreichen zu können. Dabei sollten die
bestehenden Feldwege möglichst nicht verlegt werden. Die Einfahrt zum
Kompostplatz würde in den Osten verlagert und die Umladestationen im Westen
betrieben. Auch hier kann das Grüngut mit einem Häcksler zerkleinert und
anschließend mit einem Mietenumsetzer von Ost nach West verarbeitet werden.
Kosten und Mengenübersicht:
|
Konzept
I |
Konzept
III |
Konzept
IV |
Konzept
V |
Konzept
VI |
Durchsatzmenge |
10.000 t/a |
12.000 t/a |
12.000 t/a |
12.000 t/a |
12.000 t/a |
Zusätzliche
Fläche |
6.400 m² |
9.100 m² |
5.580 m² |
7.600 m² |
10.670 m² |
Investitionskosten* |
2.964.000 € |
3.364.000 € |
3.564.000 € |
3.264.000 € |
4.064.000 € |
Betriebskosten |
734.753 € |
759.566 € |
815.628 € |
775.641 € |
882.273 € |
*Hierbei sind die Kosten für einen Ankauf der zusätzlichen Flächen beinhaltet.
Etwaige Tauschmöglichkeiten mit städtischen Grundstücken wurden nicht
berücksichtigt.
Fazit
Um die steigenden Mengen von Grüngut aus dem Stadtgebiet auch
zukünftig gesetzeskonform verarbeiten zu können, ist die Erweiterung des
Grundstücks ratsam. Auch die gesetzlichen Änderungen und Resultate der
Ausschreibungen im Bereich des Biomülls und Papier zeigen, dass ein Umbau des
Umschlagplatzes unausweichlich ist. Seit 30 Jahren wird der Kompostplatz
Burgfarrnbach nach demselben Prinzip bewirtschaftet. Eine Anpassung an den
Stand der Technik schafft weitere Kapazitäten, entlastet den Personaleinsatz
und ermöglicht darüber hinaus, den Fürther Bürgerinnen und Bürgern mehr Service
zu bieten.
Konzept III und VI werden von Abf favorisiert, da die große Kapazität
den nötigen Handlungsspielraum ohne Einschränkungen zur Verfügung stellt. Auf
zukünftige steigende Anliefermengen und Anforderungen kann flexibel reagiert
werden ohne den Service beschränken zu müssen. Wie bereits erwähnt, sind
weitere Planungen abhängig von den zur Verfügung stehenden Grundstücken. Das
Liegenschaftsamt ist derzeit in Verhandlung mit den Eigentümern der
angrenzenden Grundstücke des Kompostplatzes.
Ob und inwieweit die Anregung des SpA, die Fläche für die im FNP
dargestellte „Trassenführung in Prüfung“ frei zu halten und die Zufahrt zum
Kompostplatz über einen Stutzen in Verlängerung der Straße „Breiter Steig“ zu
führen, zu berücksichtigen ist, müsste vordringlich geklärt werden. Dies würde
möglicherweise eine ausschließliche Erweiterung in Richtung Osten bedeuten, bei
der erhebliche Flächen zu erwerben wären.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||