Betreff
Konzeptentwürfe für den Kompostplatz Burgfarrnbach
Vorlage
Abf/113/2018
Aktenzeichen
III-70
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss nimmt vom Sachstandsbericht der Verwaltung, insbesondere den vorgestellten Konzeptvarianten Kenntnis und befürwortet grundsätzlich die Erweiterung des Kompostplatzes Burgfarrnbach. Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die nächsten Jahre soll eine Kapazitätserweiterung auf 12.000 Jahrestonnen angestrebt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Konzeptvarianten weiter abzuklären, insbesondere Gespräche mit den angrenzenden Eigentümern über die Möglichkeiten des Erwerbs der benötigten Flächen zu führen. Über das Ergebnis wird im Umweltausschuss wieder berichtet.


  Einleitung

 

Nachdem im Umweltausschuss im Juli 2017 erste Konzeptideen vorgestellt wurden, wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung verschiedener Nutzungs- und Erweiterungskonzepte  für den Betrieb des Kompostplatzes Burgfarrnbach beauftragt.

 

Wichtigstes Kriterium für die Umsetzung eines Konzepts ist die Verfügbarkeit der umliegenden Flächen, auf die der Kompostplatz erweitert werden könnte. Vom Ingenieurbüro wurden zunächst 7 Varianten vorgestellt, nach weiteren Abstimmungen wurden anschließend 6 Konzepte detaillierter ausgearbeitet.

 

Die ersten Entwürfe dieser Konzepte wurden anschließend dem SVA, SpA, LA, StEF und OA vorgelegt und um eine Stellungnahme gebeten. Aus Sicht von SVA ist besonders der Rückstau auf die Veitsbronner Straße bzw. Breiter Steig zu beachten. Durch die Verlegung der Einfahrt in den Osten des Grundstücks und einem vergrößerten Abgabebereich, soll die derzeitige Situation verbessert werden. Das OA teilte mit, dass der Unterschied zwischen den geplanten Durchsatzmengen von 10.000 t oder 12.000 t bei der benötigten Genehmigung und den damit verbundenen Auflagen eine Rolle spielt. Zusätzlich wäre nicht außer Acht zu lassen, dass bei einem größeren Grundstück eine größere Fläche versiegelt werden muss und die Abwassersysteme entsprechend ausgelegt werden müssten, eine entsprechende Stellungnahme der Stadtentwässerung liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Seitens des Stadtplanungsamtes wurde angeregt die Trassenführung für die Nordumgehung Burgfarrnbach zu berücksichtigen. Diese Trasse führt direkt durch den Kompostplatz. Demzufolge wird von SpA eine Erweiterung in Richtung Osten (wie im Konzept V) bevorzugt.

 

Aufgrund des nur geringen Anteils holzigen Grünguts in der Anlieferungsmenge wird bisher von einer Hackschnitzelproduktion abgesehen. Hinzu kommt, dass grobes Material wichtig für die Belüftung und Biologie der Kompostmieten ist. Durch den Einsatz eines Häckslers kann das Grüngut stärker zerkleinert werden, durch regelmäßiges Umsetzen wird weiterhin eine ausreichende Belüftung der Kompostmieten gewährleistet. Sollte sich zukünftig herausstellen, dass sich das Ausschleusen von holzigem Material vor der Verarbeitung als sinnvoll erweist, kann darauf auch nach Umsetzung eines der Konzepte eingegangen werden.

 

Auch der Einsatz von semipermeablen Membranen zur schnelleren und geruchsarmen Hygienisierung des Komposts wurde in die Variantenuntersuchung aufgenommen, da jedoch die Flächenersparnis die erhöhten Investitionskosten nicht rechtfertigt, wurde dies in den Konzepten nicht weiter verfolgt.

 

Die vergangenen Ausschreibungen zur Verwertung von Biomüll und Altpapier haben außerdem gezeigt, wie wertvoll eine eigene Umladestation ist. Die Anzahl der Bieter der jeweiligen Ausschreibungen ist aufgrund der begrenzten Verwertungsanlagen in der näheren Umgebung gering. Ohne eigene Umladestation stehen nur begrenzte Verwerter für Biomüll und Altpapier zur Verfügung. Um auf künftige Gesetzesanforderungen reagieren zu können, sollten die Umladestationen möglichst eingehaust sein. In Zeiträumen, in denen die Umladestation nicht benötigt wird, könnte die Fläche als Kompostlager oder Maschinenhalle genutzt werden. Nach Rücksprache mit OA und dem Veterinärwesen wurde die offen betriebene Biomüllumladung auf dem Gelände des Kompostplatzes akzeptiert. Bedenken bezüglich der Nähe zum Schlachthof bestanden bislang nicht. In den verschiedenen erstellten Konzepten ist jeweils eine geschlossene Umladestation vorgesehen und eine Absaugung mit Abluftreinigung geplant. Dies stellt eine gravierende Verbesserung der jetzigen offenen Situation dar, was aus veterinärrechtlicher Sicht sehr begrüßt wird. 

 

 

Konzept I: Erweiterung Richtung Westen um Biomüll- und Papierumschlagsplatz

 

 

 

 

Bei der Umsetzung dieses Konzeptes findet eine saubere Trennung zwischen Umschlagplatz und Kompostierung statt. Die Einfahrt und Annahme von Grüngut erfolgt im Osten des Kompostplatzes, das Material wird nach dem Bearbeiten durch einen Häcksler bei der Verarbeitung Richtung Westen mit dem Radlader umgesetzt und kann dort getrennt vom Anlieferverkehr an Großkunden abgegeben werden. Für den Verkauf von Kleinmengen stehen im Anlieferbereich Verkaufsboxen zur Verfügung. Der Umschlagsplatz für Biomüll und Altpapier wäre weiterhin über die aktuell vorhandene Einfahrt erreichbar.

Zu bedenken ist, dass zwischen den Grundstücken ein öffentlicher Wirtschaftsweg verläuft. Die Breite des Grundstückes beschränkt den Arbeitsplatz erheblich, dies hat zur Folge, dass die Verarbeitung von Grüngut währen der Öffnungszeiten nur bedingt möglich wäre. Der Stauraum für anliefernde Fahrzeuge ist weiterhin begrenzt.

 

 

Konzept II: Erweiterung Richtung Westen und Rampe für Anlieferungen

 

 

 

 

 

Das Konzept entspricht dem Konzept I, jedoch war für die Anlieferung von Grüngut eine Rampe vorgesehen. Dieses Konzept wird von Abf nicht weiter verfolgt, da die Rampe z.B. bei Anlieferungen mit Anhänger als problematisch angesehen wird.

Konzept III: Erweiterung Richtung Norden

 

 

 

 

 

Die Größe des Grundstücks ließe eine höhere Durchsatzmenge zu. Auch bei diesem Konzept ist der Einfahrtsbereich im Osten, für größere Fahrzeuge ist weiterhin die aktuelle Einfahrt im Westen nutzbar.

Zusätzlich könnte eine Maschinenhalle errichtet werden, um Arbeitsmittel zu schützen. Die Breite des Grundstücks würde es zulassen, das Grüngut nach Zerkleinerung durch einen Häcksler maschinell mit einem Mietenumsetzer umzusetzen und somit Zeit und Kapazitäten zu sparen. Die Fläche zur Abgabe des Grüngutes ist großzügig bemessen, sodass auch an stark frequentierten Tagen eine reibungslose Abgabe möglich wird. Die Trennung von Anliefer- und Arbeitsbereich trägt zur Arbeitssicherheit bei und ermöglicht es die Öffnungszeiten auszuweiten.

Aufgrund der großen Erweiterungsfläche, welche nicht in städtischer Hand ist, ist bei diesem Konzept mit höheren Investitionskosten zu rechnen.

 


 

Konzept IV: Erweiterung Richtung Westen – Ausweitung des Annahmebereichs

 

 

 

 

 

 

Auch bei diesem Konzept ist eine Erweiterung im Westen des derzeitigen Grundstücks angedacht. Dabei soll das Grüngut nach der Zerkleinerung durch einen Häcksler von West nach Ost mit Hilfe eines Radladers zu Kompost verarbeitet werden. Weiterhin wäre der Bau einer kleinen Maschinenhalle möglich.  Im Osten würde der aktuelle Umschlagsplatz zu einer Halle umgebaut, um auf kommende, gesetzliche Anforderungen rechtzeitig reagieren zu können.

Aufgrund des regelmäßigen Rückstaus wird die Einfahrt für private Anlieferungen im Westen des Grundstücks problematisch gesehen. Auch hier ist zu beachten, dass momentan zwischen den Grundstücken ein Wirtschaftsweg verläuft und die Grundstücksbreite den Arbeitsbereich am Kompostplatz weiterhin einschränkt.

 


 

Konzept V: Erweiterung Richtung Osten

 

 

 

 

 

 

Die Einfahrt für private Anlieferungen und zu den Umschlagshallen befindet sich hier im Bereich der derzeitigen Ausfahrt. Der Umschlag soll dabei auf der Erweiterungsfläche im Osten stattfinden, wodurch die Verarbeitung einer erhöhten Durchsatzmenge auf dem aktuellen Grundstück ermöglicht wird. Auch hier wird das Material zunächst mit einem Häcksler zerkleinert und anschließend mit einem Radlader von Ost nach West (wie bei den Konzepten I bis III) umgesetzt. Die Zufahrt für Großabnehmer von Kompost wäre weiterhin im Westen denkbar. Es wäre außerdem genügend Platz für eine zusätzliche Maschinenhalle.

Dennoch wird auch hier das Grundstück verlängert, was lange Verkehrswege und die Einschränkung der Arbeitsbereiche zur Folge hat.

Die Situierung der Umschlaghalle für Altpapier und Biomüll im Bereich der im FNP schon ausgewiesenen Gewerbefläche erscheint dem SpA aus städtebaulicher Sicht am vertretbarsten.

 

 


 

Konzept VI: Begradigung des bestehenden Grundstücks mit Erweiterung

 

 

6

 

 

 

Grundgedanke hierbei war es, das bestehende Grundstück im Norden und Osten zu begradigen und anschließend im Westen zu erweitern, um eine Durchsatzmenge von 12.000 t/a erreichen zu können. Dabei sollten die bestehenden Feldwege möglichst nicht verlegt werden. Die Einfahrt zum Kompostplatz würde in den Osten verlagert und die Umladestationen im Westen betrieben. Auch hier kann das Grüngut mit einem Häcksler zerkleinert und anschließend mit einem Mietenumsetzer von Ost nach West verarbeitet werden.

 

 

Kosten und Mengenübersicht:

 

 

Konzept I

Konzept III

Konzept IV

Konzept V

Konzept VI

Durchsatzmenge

10.000 t/a

12.000 t/a

12.000 t/a

12.000 t/a

12.000 t/a

Zusätzliche Fläche

6.400 m²

9.100 m²

5.580 m²

7.600 m²

10.670 m²

Investitionskosten*

2.964.000 €

3.364.000 €

3.564.000 €

3.264.000 €

4.064.000 €

Betriebskosten

734.753 €

759.566 €

815.628 €

775.641 €

882.273 €

 

*Hierbei sind die Kosten für einen Ankauf der zusätzlichen Flächen beinhaltet. Etwaige Tauschmöglichkeiten mit städtischen Grundstücken wurden nicht berücksichtigt.


 

Fazit

 

Um die steigenden Mengen von Grüngut aus dem Stadtgebiet auch zukünftig gesetzeskonform verarbeiten zu können, ist die Erweiterung des Grundstücks ratsam. Auch die gesetzlichen Änderungen und Resultate der Ausschreibungen im Bereich des Biomülls und Papier zeigen, dass ein Umbau des Umschlagplatzes unausweichlich ist. Seit 30 Jahren wird der Kompostplatz Burgfarrnbach nach demselben Prinzip bewirtschaftet. Eine Anpassung an den Stand der Technik schafft weitere Kapazitäten, entlastet den Personaleinsatz und ermöglicht darüber hinaus, den Fürther Bürgerinnen und Bürgern mehr Service zu bieten.

 

Konzept III und VI werden von Abf favorisiert, da die große Kapazität den nötigen Handlungsspielraum ohne Einschränkungen zur Verfügung stellt. Auf zukünftige steigende Anliefermengen und Anforderungen kann flexibel reagiert werden ohne den Service beschränken zu müssen. Wie bereits erwähnt, sind weitere Planungen abhängig von den zur Verfügung stehenden Grundstücken. Das Liegenschaftsamt ist derzeit in Verhandlung mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke des Kompostplatzes.

 

Ob und inwieweit die Anregung des SpA, die Fläche für die im FNP dargestellte „Trassenführung in Prüfung“ frei zu halten und die Zufahrt zum Kompostplatz über einen Stutzen in Verlängerung der Straße „Breiter Steig“ zu führen, zu berücksichtigen ist, müsste vordringlich geklärt werden. Dies würde möglicherweise eine ausschließliche Erweiterung in Richtung Osten bedeuten, bei der erhebliche Flächen zu erwerben wären.

 

   


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

 

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: