Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Freie Wähler Fürth vom 31.01.2018 - Neuverpachtung von Grundstücken
Vorlage
OA/295/2018
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Antrag wird abgelehnt.


Die Stadtratsgruppe Freie Wähler Fürth hat beantragt, bei der Neuverpachtung von Grundstücken Landwirte, die ihre Flächen nach den Richtlinien des biologischen Landbaus bewirtschaften, bevorzugt zu behandeln. Davon ausgenommen sollen bereits verpachtete Flächen und Pachtverlängerungen sein.

 

Was bedeutet biologischer Landbau?

Der biologische bzw. ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Kennzeichen des ökologischen bzw. biologischen Landbaus sind neben der umweltschonenden Produktion auch die artgerechte Haltung von Tieren. Die ökologische Landwirtschaft verzichtet weitgehend auf den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen ist generell nicht gestattet. Den Erzeugnissen der ökologischen Landwirtschaft dürfen vor dem Verkauf als Bio-Lebensmittel keine Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, künstliche Farb- oder künstliche Konservierungsstoffe zugefügt werden.

 

Die Umweltwirkungen des ökologischen Landbaus sind somit im Vergleich zu konventioneller Landwirtschaft durchaus positiv zu betrachten, jedoch ist wegen geringerer Flächenerträge auch ein höherer Flächenbedarf zu verzeichnen. Eine quantitative Betrachtung dieser positiven Effekte kann von hier nicht vorgenommen werden.

 

Das Liegenschaftsamt hat als die für die Verpachtung der landwirtschaftlichen Fläche zuständige Dienststelle der Stadt Fürth zu dem Antrag Stellung genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese in der Anlage beigefügte Stellungnahme Bezug genommen. In seinem Fazit empfiehlt das Liegenschaftsamt, den Antrag zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie bei nur sehr geringem Nutzen abzulehnen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 10.04.2018