Betreff
Carsharing in Fürth: Sachstand und Perspektiven
Vorlage
SpA/591/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Vorlage des Stadtplanungsamtes diente zur Kenntnis.


Mit Antrag vom 16.01.2018 hat die SPD-Fraktion einige Fragen zum Thema Car-Sharing gestellt.

 

Verbreitung bundesweit

Car-Sharing-Angebote existieren in manchen deutschen Städten schon seit den 1980er Jahren.

Zum Jahresbeginn 2017 waren insgesamt 1.715.000 Carsharingkunden registriert, die sich 17.200 Carsharingfahrzeuge teilen. Statistisch benutzen damit zirka 99 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. In 597 deutschen Städten und Gemeinden gibt es Carsharingangebote. Stationsbasierte Carsharinganbieter zählen 455.000 Fahrberechtigte und Stationsunabhängige Carsharinganbieter mit reinen free-floating Angeboten 1.260.000 Nutzer. Der Anteil von E-Fahrzeugen an den Carsharingflotten liegt bei 10,4 %“ (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/carsharing-gesetz.html).

 

Gesetzliche Grundlagen

Das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ wurde am 30.03.2017 vom Bundestag beschlossen und ist als Ganzes am 01.09.2017 in Kraft getreten. Damit werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung von stationsunabhängigem oder stationsbasiertem Carsharing im öffentlichen Straßenraum und bei der Erhebung von Parkgebühren möglich, um klima- und umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren (CSgG § 1, § 3).

 

Begriffe

Bei stationsunabhängigem Carsharing kann die Nutzung „ohne Rücksicht auf vorab örtlich festgelegte Abhol- und Rückgabestellen begonnen und beendet werden. Von stationsbasiertem Carsharing spricht man bei „vorab reservierbaren Fahrzeugen und örtlich festgelegten Abhol- oder Rückgabestellen“ (CSgG § 2).

Darüber hinaus enthält das Gesetz insbesondere Ermächtigungen zum Erlass entsprechender Verkehrszeichen, um die Stationen entsprechend beschildern zu können

 

Wirkungen

Nach Angaben des Bundesverbands CarSharing (BCS) kann in innenstadtnahen Bereichen ein Carsharing-Fahrzeug schon heute bis zu 20 private PKW ersetzen. Die Mittelwerte liegen dort bei etwa 1:10.

Etwa 78 % der Kunden von stationsbasierten Carsharing besitzen kein eigenes Auto (zum Vergleich im bundesdeutschen Durchschnitt 18 %). CarsharingNutzer nehmen zudem  stärker das Angebot des ÖPNV an (47 % ggü. durchschnittlich 18 %;  (BCS, 30.03.2017)

 

Sachstand in Fürth

In Fürth werden derzeit an drei Stationen fünf Fahrzeuge zur Verfügung (vgl. https://scouter.de/stationen/?station=404995). Diese könne über das Angebot  DB-Tochter DB Rent GmbH „Flinkster“ (www.flinkster.de) und über den Anbieter Scouter (www.scouter.de) gebucht werden. Beide Anbieter arbeiten im Flinkster-Netzwerk zusammen. Damit können in 300 Städten insgesamt ca. 4.000 Autos gebucht werden.

 

Station

Adresse

Anzahl Fahrzeuge

Fahrzeugtyp

Bahnhof

Gebhardtstraße 2

3

Renault Megane Kombi,
VW Up!
Renault Clio Kombi

Karolinenstraße

Karolinenstraße 52a

1

VW Up!

Billinganlage

Billinganlage 10

1

Renault Clio Kombi

Summe

3

5

-

 

 

Bezogen auf die Bevölkerung sind dies in Fürth somit etwa 0,04 Car-Sharing-Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner (CSF/TEW). Damit liegt die Stadt Fürth auf Platz 101 von 135 Städten über 50.000 Einwohner. In Städten vergleichbarer Größenordnung wie Freiburg (1,11 CSF/TEW, Platz 2), Tübingen (1,02 CSF/TEW, Platz 3), Göttingen (0,88 CSF/TEW, Platz 4), Heidelberg (0,80 CFS/TEW, Platz 5), Marburg (0,53 CFS/TEW, Platz 10) liegen die Zahlen erheblich höher.

 

Im näheren Umfeld liegen Bamberg mit 0,31 CFS/TEW (Platz 25), Würzburg (0,43 CFS/TEW, Platz 61), Nürnberg (0,09 CFS/TEW, Platz 79), Erlangen (0,09 CFS/TEW, Platz 80), Regensburg (0,06 CFS/TEW, Platz 88) und Bayreuth (0,02 CFS/TEW, Platz 121) (Quelle Bundesverband Car-Sharing BCS, 2015).

 

Allein auf Grund dieser Zahl ist erkennbar, dass noch ein erhebliches, nicht ausgeschöpftes Potenzial in Fürth vorhanden ist.

 

Das Stadtplanungsamt sieht in Car-Sharing einen wichtigen Baustein zur Ergänzung des Mobilitätsangebotes, um bei Bedarf einfach und günstig ein Fahrzeug zur Verfügung zu haben, ohne jedoch dauerhaft ein (zweites oder weiteres) Fahrzeug besitzen zu müssen. Dies kann zur Reduktion des Nachfragedrucks bei Parkständen, und auch zu einem bewussteren Umgang hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl führen, indem auch Alternativen stärker berücksichtigt werden sowie die Kosten für die Kfz-Benutzung transparenter sind. Insgesamt werden, wie auch viele Untersuchungen zeigen, besonders die Innenstädte entlastet.

 

Am 21.03.2018 fand ein Gespräch beim Oberbürgermeister zum Car-Sharing unter Beteiligung von Referat III, Referat V, infra GF, SVA und SpA-Vpl statt. Dabei wurden Stand, Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten besprochen. Man war sich einig, dass das Angebot in Fürth so bald wie möglich ausgebaut werden soll.

 

Die dazu erforderlichen weiteren Schritte (Konzeption von möglichen Standorten, Planung der Standorte, Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens ggf. mit vorgeschaltetem Interessensbekundungsverfahren) sollen baldmöglichst getätigt werden. Ein Teil der Car-Sharing-Flotte soll auch mit Elektroantrieb zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sind an den Stationen entsprechende Lademöglichkeiten zu schaffen. Insbesondere die konzeptionellen Fragen des CarSharings sind ebenso Bestandteil des Fürther Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der modular erarbeitet wird.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: