Betreff
LSA-Baustufe 1b, Knotenpunkte Billinganlage und Kapellenstraße/Heiligenstraße: Anpassung der Vorplanung
Vorlage
SpA/592/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Der Lageplan FT 123 Instruktion Endfassung 2 vom März 2018 und FT 169 Instruktion Endfassung 3 vom April 2018 wird als geänderte Vorplanung beschlossen.


Die stufenweise Modernisierung und Optimierung der Verkehrssteuerung wurde vom Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth im Juni 2016 (SpA/430/2016) beschlossen.

Die Kapellenstraße ist eine wichtige innerstädtische Hauptverkehrsachse des MIV und derzeit als Bundesstraße B8 klassifiziert. Im Zusammenhang mit der Verlegung des Standortes der Feuerwache vom Dr.-Henry-Kissinger-Platz an die Kapellenstraße (Friedhofweg) und der schrittweisen Ertüchtigung der Lichtsignalsteuerung mit Einführung der Feuer­wehr­be­vor­rechtigung sind flankierende Maßnahmen der Aufwertung des öffentlichen Straßenraums sinnvoll und möglich.

Die vorhandenen Anlagen weisen sowohl in funktionaler wie gestalterischer Hinsicht Defizite auf, die zeitgleich mit der notwendigen Erneuerung der betreffenden Lichtsignalanlagen so weit wie möglich behoben werden sollen. Es ergeben sich dabei zusätzliche Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit), aber auch Chancen zur Berücksichtigung der  Anforderungen aller Verkehrsteilnehmergruppen (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) sowie die Steigerung der Leistungsfähigkeit durch behutsame Umorganisation des Verkehrsablaufs.

Im April 2017 wurde die Erneuerung im Bereich von 7 Knoten entlang der Kapellenstr. (Baustufe 1b) bis einschließlich Billinganlage einstimmig beschlossen (SpA/493/2017). Die Realisierung ist nach der Kreuzung Ludwigbrücke (Baustufe 1a) und vor der Königstraße einschl. Rathauskreuzung (Baustufe 2) vorgesehen. Eine zeitlich verteilte Umsetzung ist dabei nicht möglich. Die verkehrstechnische Detailplanung der Lichtsignalsteuerungen erfolgt durch SpA/Vpl.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung haben sich Notwendigkeiten für eine nochmalige Optimierung von zwei Knotenpunkten ergeben.

 

Knotenpunkt Würzburger Straße / Billinganlage (FT 123)

Die grundsätzliche Knotenkonzeption der Vorplanung bleibt erhalten. Im Nachgang zur Instruktion und zum Beschluss aus dem Jahr 2017 wurden noch einmal Sicherheitsbedenken hinsichtlich Anordnung und Betriebsweise der Busschleuse und der in die dortige Signalisierung nicht einbezogenen Radfahrer geäußert, denen letztlich gefolgt wurde.

Die Bushaltestelle der Linie 175 und der Regionalbuslinien einschließlich deren barrierefreien Ausbaus wurde daraufhin wieder an der heutigen Stelle in der Rechtsabbiegespur vorgesehen, allerdings mit der Folgeänderung, dass auch die bestehende Dreiecksinsel an der Cadolzburger Str. entfällt, so dass der Bus signaltechnisch gesichert und bevorrechtigt die Haltestelle altestelle verlassen kann. Die Dreiecksinsel ist in Bezug auf die Führung und Signalisierung insbesondere von sehbehinderten Fußgängern ohnehin ungünstig.

Bei der vorhandenen Fußgänger-Furt westlich der Vacher Str. wird eine zusätzliche Furt für Radfahrer angeordnet. Damit können diese aus Richtung „Wolfsschlucht“ kommend auch die Cadolzburger Straße geordnet erreichen.

 

Knotenpunkt Kapellenstr./Heiligenstr. (FT 169)

Die grundsätzlich beschlossene Verkehrsorganisation (Linkseinbiegen aus der Heiligenstraße wird zulässig) bleibt erhalten. Ein Kanalschachtdeckel im Bereich der heutigen Fußgängerfurt, die ca. 5 m in Richtung Knotenmitte verschoben werden sollte, würde danach im Bereich einer geschlossenen Hochbordlinie zu liegen kommen und diese wäre dann mit einem Rücksprung auszusparen gewesen. Dies war aus baulichen, gestalterischen und betrieblichen Gründen eher ungünstig.

Daher soll dieser Kanalschachtdeckel künftig vollständig außerhalb der Furt in einem durchgängig asphaltierten Fahrbahnbereich liegen. Im Zuge dessen bot es sich an, den Mittelteiler für Verkehre aus der angrenzenden Nebenstraße Kapellenstraße (Sackgasse für Kfz, Parkplatz Elan u. a.) zu öffnen, die heute nicht links einbiegen dürfen. Diese Fahrbeziehung wird  künftig durch einen signaltechnisch freigehaltenen Stauraum ermöglicht und kann gefahrlos in dem Zeitraum erfolgen, während die parallel gehenden Fußgänger freigegeben werden und die Hauptrichtung auf der Kapellenstraße steht.

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines möglichen straßenbegleitenden Radwegs entlang der Lärmschutzwand zwischen Angerstraße und Heiligenstraße wird der Übergabepunkt dieses Radfahrstreifens an den Knoten bereits jetzt baulich vorbereitet. Dadurch wird auch ein sicheres und umwegarmes Linkseinbiegen für Radfahrer aus dem Wiesengrund ermöglicht.

 

Knotenpunkt Maxbrücke / Uferstraße (FT 174)

Die Umgestaltung dieses Knotens wird insgesamt noch zurückgestellt und erst im Zusammenhang mit der anstehenden Brückensanierung der Maxbrücke vorgenommen. Die Vorlage hierfür erfolgt zu gegebener Zeit separat.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: