Der Stadtrat beschließt den Qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Fürth 2018 mit Inkrafttreten zum 01.07.2018
2014 wurde erstmalig für die Stadt Fürth ein Qualifizierter Mietspiegel erstellt, der 2016 nach dem Preisindex fortgeschrieben wurde. Gemäß § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB ist er alle 4 Jahre neu zu erstellen.
Das Institut Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH aus Hamburg wurde unter der Federführung von Referat IV/Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten mit der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels beauftragt.
Zur Vorbereitung der Datenerhebung und Entwicklung eines Fragebogens wurde ein Arbeitskreis gegründet.
An diesem Arbeitskreis haben sich neben dem Institut Analyse & Konzepte, folgende Personen bzw. Institutionen beteiligt:
- Stadt Fürth (Sozialreferentin Frau Reichert, Sozialplanung, Amt für Soziales, Wohnen und
Seniorenangelegenheiten)
- Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V.
- Mieterverein Fürth und Umgebung e.V.
- Amtsgericht Fürth
- Jobcenter Fürth
- WBG
- Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e.V.
- Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen
Im Arbeitskreis wurde der
Fragebogen, anhand dessen Mieter und Vermieter in Fürth nach einer Zufallsstichprobe befragt wurden,
diskutiert und abgestimmt.
Von Seiten des beauftragten Instituts wurden die Voraussetzungen für
die Anerkennung zum Qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung
des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung
und Datenauswertung erfolgte.
Die Mieter- und Vermieterbefragungen fanden von Oktober 2017 bis März
2018 statt. Insgesamt wurden 2.272 Mieter und Vermieter befragt, von denen 1.340 als mietspiegelrelevant in die
Auswertung einbezogen werden konnten und somit die angestrebten 1.000
mietspiegelrelevanten Datensätze erreicht wurden.
Nicht einbezogen in die Auswertung wurde aufgrund rechtlicher Bestimmungen folgender Wohnraum:
- Preisgebundene Wohnungen und Sozialwohnungen für die ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss
- Wohnraum in einem Wohnheim, einer sozialen Einrichtung oder Sammelunterkunft
- Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist
- kurzfristig vermietete Wohnungen (max. 3 Monate, Ferienwohnungen)
- überwiegend möbliert vermieteter Wohnraum
- Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind oder verbilligt vermietet werden
Die Auswertung der Daten erfolgte
nach der Regressionsanalyse bis Mai 2018.
Am 14.05.2018 wurde der Entwurf
des Qualifizierten Mietspiegels dem Arbeitskreis vorgestellt und nach
Diskussion ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung beschlossen und insbesondere
mit Haus- und Grund Fürth und Umgebung
e.V. und Mieterverein Fürth und Umgebung e.V., das Einvernehmen hergestellt.
Der Qualifizierte Mietspiegel soll
zum 01.07.2018 für die Dauer von 2
Jahren in Kraft treten und ist nur gegen eine Schutzgebühr von 3 € bei der Stadt Fürth/Bürgerinformation bzw. auf
dem Postwege erhältlich. Der Entwurf des
Qualifizierten Mietspiegels in der nicht-öffentlichen Anlage darf nicht
ausgedruckt oder weitergegeben werden.
Gem. § 558 d Abs. 2 S. 3 BGB muss der Qualifizierte Mietenspiegel nach 2 Jahren fortgeschrieben werden. Nach 4 Jahren ist eine komplette Neuerstellung erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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