Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Generalsanierung der Außenanlagen in der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 mit einem Gesamtvolumen von 740.000 €.
Mit Beschluss vom 23.09.2015 erteilt der Stadtrat die Projektgenehmigung für die Generalsanierung der Außenanlagen in drei Bauabschnitten. Die genehmigten Gesamtkosten lagen bei 630 T€.
Zwischenzeitlich ist der 1. Bauabschnitt vollständig abgeschlossen. Der 2. Bauabschnitt musste nochmals in zwei Abschnitte unterteilt werden. Der Bauabschnitt 2a ist bis auf die Fertigstellungspflege der Vegetationsflächen ebenfalls abgeschlossen, der Bauabschnitt 2b soll in den Sommerferien 2018 beginnen.
Die Gesamtkosten haben sich gegenüber der Kostenberechnung zum Entwurf deutlich erhöht:
Abschnitt |
Kostenberechnung vom 20.08.2015 |
Kostenanschlag 3 vom 28.05.2018 |
Differenz |
Stand |
Baukosten BA 1 |
250 T€ |
303 T€ |
53 T€ |
Kostenfeststellung |
Baukosten BA 2a |
92 T€ |
113 T€ |
21 T€ |
Prognose Schlussrechnung |
Baukosten BA 2b |
32 T€ |
91 T€ |
59 T€ |
Auftragssumme |
Baukosten BA 3 |
178 T€ |
178 T€ |
0 T€ |
Kostenberechnung |
Baunebenkosten |
75 T€ |
55 T€ |
-20 T€ |
|
Rundung |
3 T€ |
0 T€ |
-3 T€ |
|
Summe |
630 T€ |
740 T€ |
110 T€ |
|
Für die Kostensteigerung
gegenüber der Kostenberechnung ist zunächst einmal der allgemeine Anstieg der
Baukosten und die augenblickliche Hochkonjunkturlage im Baugewerbe zu benennen,
die sich auch bei den Vergaben im Garten- und Landschaftsbau niederschlägt, da
auch hier derzeit nur ein bis drei Angebote mit entsprechend hohen
Angebotspreisen eingehen.
Andererseits sind im Laufe des Planungsprozesses einige zusätzliche Wünsche der Einrichtung hinzugekommen, die zwar durch Spenden finanziert wurden, aber in die Gesamtbetrachtung mit einfließen (Bauwagen +14 T€, Kombi-Hütte +19 T€).
Die Kostensteigerung der im
Augenblick prognostizierten Gesamtkosten liegt bei 17,46 %. Gemäß den
Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben sind Mehrkosten von mehr als 10% bzw.
25.000,-- Euro in Bezug auf die Gesamtkosten des Projektes vor dem Stadtrat
erneut vorzulegen (ergänzende Projektgenehmigung).
Die
tatsächliche Mehrbelastung des städtische Haushalts beträgt 50 T€, da für das
Projekte von Dritten Spenden in Höhe von insgesamt 60 T€ eingegangen sind.
Der
Bauabschnitt 2b kann aus der Haushaltsstelle des Projekts (Schulpauschale) im Haushalt 2018 noch abgewickelt werden. Der
Bauabschnitt 3 wäre dann aus den Ansätzen der Folgejahre zu bestreiten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
740.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
o.A.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
2954.9506.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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