Die Vorlage des
Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss
empfiehlt / der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die
Errichtung einer Stützwand im Bereich der Stadelner Hauptstraße 185.
Die Gesamtkosten
belaufen sich voraussichtlich auf 212.500,- € brutto – die zusätzlichen Kosten
auf 111.000,- €.
1.1 Erläuterungen
Im Bereich der Stadelner Hauptstraße 185 (Grundstück Flur-Nr.: 518) kam es zu einem Einsturz der bestehenden Stützmauerkonstruktion (in der Anlage rot gekennzeichnet). Die Sandsteinmauer befindet sich auf Privatgrund.
Bei den Vorgesprächen zur Lösung des Problems mit dem Anlieger war das Rechtsamt im Hinblick auf rechtliche Beurteilung ständig eingebunden. Die Baulast liegt bei der STADT FÜRTH.
Bei der Stützmauerkonstruktion handelt es sich zu einem Teil um ein vermörteltes Sandsteinmauerwerk, zum anderen Teil um eine Betonwand. Zum Einsturz kam es im vermörtelten Sandsteinmauerwerk:
Der Höhenunterschied zwischen dem „Grünstreifen“ vor der Stadelner Hauptstraße und dem Grundstück Flur-Nr.: 518 beträgt etwa 0,9 m.
Eine im Jahre 2011 erstellte Baugrunduntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den zunehmenden Bewuchs bzw. dem Druck der Wurzeln eines in unmittelbarer Nachbarschaft auf
öffentlichem Grund befindlichen Kastanienbaumes die Stützmauer zum Einsturz gebracht worden sein dürfte.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist eine mögliche Ausführungsvariante eine Stahlbetonkonstruktion (Winkelstützwand) mit Absturzsicherung, welche nunmehr auf städtischem Grund errichtet werden soll.
Die Durchführung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.
1.2 neue
Erkentnisse:
Die Gründung und Standsicherheit der angrenzenden Betonstützwand (in der Anlage blau gekennzeichnet) wurde nun von einem Ingenieurbüro im Auftrag der Stadt Fürth untersucht und nachgerechnet und kam zu folgendem Ergebnis:
„Die Mauer ist nicht
ausreichend standsicher.
Der Nachweis gegen
Kippen ist nicht erfüllt.
Es entsteht eine
klaffende Fuge infolge ständiger Last. Der Gleitwiderstand ist überschritten.
Der
Grundbruchwiderstand konnte nicht ermittelt werden.
Der Nachweis gegen
Verschiebung in der Sohlfläche ist nicht erfüllt.
Das Fundament der
Mauer bindet nur 40cm im Boden ein. Somit ist keine frostsichere Gründung der
Mauer gegeben.
Ein Ersatzneubau ist
notwendig.“
Dieser erweiterte Umgriff war in der ursprünglichen Projektgenehmigung Nr. TfA/144/2015 nicht vorgesehen.
1.3 Kosten:
Die Kosten belaufen sich nun voraussichtlich auf 212.500,- € brutto.
101.500,- € wurden für die Maßnahme bereits bereitgestellt.
Die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel i.H.v. 111.000,- € auf der HHSt. 8800.9503.0000 wurde beantragt
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
212.500,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
8800.9503.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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2018.08.01_Anlage_1_Erweiterung.pdf