Betreff
Neukalkulation der Müllgebühren für den Zeitraum 2019-2021
Vorlage
Abf/122/2018
Aktenzeichen
II-70
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die Müllabfuhrgebühren bis 31.12.2021 unverändert zu belassen.


 

1.    Einleitung

 

 

Die letzte Müllabfuhrgebührenkalkulation erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018. Im Ergebnis brachte sie eine Reduzierung der Müllgebühren von 9,3 % für Restabfall und 5,4 % für Bioabfall.

Mögliche Überdeckungen/Unterdeckungen der Kosten im aktuellen Gebührenzeitraum sind im folgenden Gebührenzeitraum auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung eine Müllgebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2019 erstellt.

 

 

2.    Betriebswirtschaftliche Analyse des UA 7200 Müllabfuhr

 

 

2.1 Kosten- und Ausgabenstruktur

 

Die folgende Tabelle zeigt die Kostenentwicklung (Kostenartenrechnung) der im Gebührenzeitraum ansatzfähigen Kosten.

 

 

Kostenart

Rechnungs-ergebnis
2015

Rechnungs-ergebnis
2016

Rechnungs-ergebnis
2017

HH-Ansatz
2018

 

 

 

 

 

1.0 Personalkosten

3.666.454

3.962.948

4.222.270

4.230.150

2.1 Abfallbeseitigungskosten

2.960.499

2.918.558

2.887.012

3.026.600

2.2 Abfallverwertungskosten

738.751

749.741

864.232

832.800

2.3 Sonstige Sachkosten

2.849.789

2.899.877

3.135.442

3.324.700

3.0 Kalkulatorische Kosten

529.431

565.134

586.491

600.000

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

10.744.924

11.096.259

11.695.447

12.014.250

 

 

 

 

 

abzgl. Erlöse

10.374.459

10.562.498

10.678.923

10.656.900

 

 

 

 

 

Defizit

370.465

533.761

1.016.524

1.357.350

 

Im Durchschnitt verteilen sich die Gesamtkosten der städt. Müllabfuhr bei steigender Tendenz auf ca. 35 % Personalkosten, 33 % Abfallentsorgungskosten, 17 % Sachkosten und 5 % Kalkulatorische Kosten.

 

zu Personalkosten

 

Die Personalkosten sind im vergangenen Kalkulationszeitraum überproportional gestiegen. Die Erhöhung ergibt sich aus den erhöhten Mitarbeiterentgelten und zusätzlichen Mitarbeitern. Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl und damit verbundenen Mülltonnen wurden 6 Stellen in der Müllabfuhr und eine Teilzeitstelle in der Verwaltung geschaffen.

 

zu Abfallbeseitigungskosten

 

Durch eine Senkung der Entsorgungsgebühren in der Verbrennungsanlage Nürnberg im Jahr 2015 von 190 €/t auf 148 €/t konnten die Abfallbeseitigungskosten im vergangenen Kalkulationszeitraum erheblich reduziert werden. Die folgende Tabelle zeigt die Mengenentwicklung der beiden Hauptkostenfaktoren an.

 

 

 

 

Abfallfraktion

2015

2016

2017

Restmüll (incl. RC-hof)

16.938,40 t

17.204,10 t

17.114,00 t

Sperrmüll (incl. RC-hof)

  2.656,60 t  

    2.466,00 t  

  2.264,00 t  

 

 

 

 

 

19.595,00 t

19.670,10 t

19.378,00 t

 

zu Abfallverwertungskosten

 

In den vergangenen Jahren konnten die Abfallverwertungskosten am Entsorgungsmarkt kontinuierlich gesenkt werden. Hier ist nun ein Wendepunkt erreicht. Gegenüber dem vorletzten Kalkulationszeitraum stiegen die Verwertungskosten um durchschnittlich 30 % an. Nach einer 2 – 4-jährigen Vertragslaufzeit finden regelmäßig Ausschreibungen statt. In Zukunft ist davon auszugehen, dass die Verwertungskosten weiter steigen werden.

 

zu sonstigen Sachkosten

 

Die sonstigen Sachkosten umfassen die Gebäudebewirtschaftungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten des Fuhrparks, Dienstleistungen Dritter und stadtinterne Verwaltungskostenerstattungen. Neben der Erhöhung aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, sind die Verwaltungskostenbeiträge, die Transportkosten an den Recyclinghöfen sowie Reparaturen an den Fahrzeugen überproportional gestiegen.

 

Kalkulatorische Kosten

 

Aufgrund steigender Beschaffungskosten sind die Jahresabschreibungen für Investitionen aus dem Vermögenshaushalt in den letzten Jahren stetig angestiegen.

 

2.2.        Entwicklung des Betriebsergebnisses und der Rücklagen

 

In der Bilanz von Einnahmen und Ausgaben wurden im Betrachtungszeitraum bedingt durch die Gebührensenkung zum Jahresbeginn 2015 und der damit verbundenen verminderten Einnahmen planmäßig ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet. Für 2018 wird ebenfalls ein negatives Betriebsergebnis erwartet. Zum Ende des Betrachtungszeitraumes 31.12.2018 wird noch mit einem Rücklagenbestand von 2.791.798 € gerechnet. Dieser Betrag fließt in die Kalkulation ein.

 

 

RE 2016 in €

RE 2017 in €

Kalkulation 2018 in €

Einnahme

    10.562.497,66  

   10.678.922,72  

      10.656.900,00  

Ausgabe

     11.096.258,52  

   11.695.446,73  

      12.014.250,00  

Betriebsergebnis

  -  533.760,86  

  -  1.016.524,01  

    -   1.357.350,00  

Zinserträge

        42.655,98  

           24.683,78  

              20.000,00  

Rücklagenstand 31.12.

   5.120.988,20  

     4.129.147,97  

         2.791.797,97  

 

 

3.    Neue Gebührenbedarfsberechnung

 

3.1. Gebührenzeitraum

 

Für die Neukalkulation der städt. Müllgebühren ist ein Zeitraum von 3 Jahren bis Ende 2021 vorgesehen. Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um die nachfolgend aufgeführten Ziele der Neukalkulation einzuhalten, hinreichende Gebührenstabilität zu gewährleisten und auch die Kosten im Rahmen einer Gebührenkalkulation fundiert prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können.

 

3.2.        Ziel der Gebührenkalkulation

 

Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Kostendeckungsgebot nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz). Aufgabe der Müllgebührenkalkulation ist es daher, die richtige Bemessung der Gebühr durch die Wahl eines angemessenen Gebührenmaßstabes zu finden, zum anderen sollen Gebühren aber auch wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen. Unter diesen Gesichtspunkten wird für den Gebührenzeitraum 2019 – 2021 folgendes vorgeschlagen:

 

1.    Die Struktur der Gebühren über die Literberechnung getrennt für die Restmüll- und Biotonnen wird beibehalten.

 

2.    Die Restmüllgebühr bleibt unverändert

 

3.    Die Biomüllgebühr bleibt unverändert

 

4.    Festgelegter Zeitraum für Saisonbiotonnen

Aktuell werden die Saisonbiotonnen bei jeder Bestellung zu den entsprechenden Anwesen geliefert und am Ende der Saison wieder abgeholt. Die Nutzer können frei entscheiden wie lange der Zeitraum gehen soll. Aktuell werden zwischen 2 Monate und 8 Monaten genutzt. Für diesen Bringservice werden keine Gebühren erhoben. Um diesen hohen Aufwand zu reduzieren, wird vorgeschlagen, einen festgelegten Zeitraum von Mai bis Oktober vorzugeben. Die Tonnen werden als Saisontonne gekennzeichnet und bei den Anwesen stehen gelassen. Bei der Nutzung von 6 Monaten fällt die halbe Jahresgebühr an. Dieser Zeitraum wird aktuell von den meisten Nutzern gewählt. Für die Monate April und November könnte bei Bedarf auf Gartenabfallsäcke zurückgegriffen werden.

 

5.    Weiterhin gebührenfrei bleiben:

Altpapiertonnen

Die Altpapiersammlung erfolgt durch die städt. Müllabfuhr. Die Verwertung erfolgt durch externe Dritte. Der Abschluss eines Altpapierverwertungsvertrages mit der Firma Veolia Umweltservice Süd sichert der Müllabfuhr für den Zeitraum bis 30.06.2020 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2021 weiterhin Verwertungserlöse zu.

 

6.    Entgelte Außenanlagen:

Gegenüber der letzten Gebührenkalkulation werden die Entgelte der Außenanlagen nicht mehr über die Gebührensatzung, sondern über die jeweilige Betriebsordnung geregelt. Änderungen in diesem Bereich werden somit separat behandelt.

 

 

4.    Erläuterung zur Ermittlung des Gebührenbedarfs für Restmüll und Biomüll

 

Die Restmüllgebühr umfasst neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Restabfällen auch Kosten anderer Bereiche der Abfallwirtschaft. Es handelt sich hierbei um die nicht kostendeckende Sperrmüllsammlung, den Betrieb der Recyclinghöfe, des Kompostplatzes und des Gebrauchtwarenhofes. In der Restmüllgebühr sind weitaus umfassendere Bereiche enthalten als in der Biomüllgebühr.

Die Rücklagen der vergangenen Jahre werden zum Ende des Kalkulationszeitraumes auf ca. 2,8 Mio € abgebaut sein.

 

Die Abfallwirtschaft verfügt darüber hinaus über eine Rücklage zur Nachsorge der Deponie Atzenhof. Die Rücklage wurde gebildet, um die Unterhaltskosten der Deponie in der Nachsorge zu finanzieren. Mit Fortschreiten der Nachsorgezeit wird der Aufwand des Unterhaltes geringer. In der Rücklage befinden sich zum 31.12.2017 4,28 Mio €.

Pro Jahr fallen ca. 200.000 € Unterhaltskosten an.

Gemäß Art. 7 Abs. 5 Nr. 1 a AbfG muss eine Deponienachsorge für mindestens 30 Jahre ab Schließung gewährleistet sein. Für die Deponie Atzenhof wären dieses noch 12 Jahre. Bei jährlichen Kosten von 200.000 € wären hierfür 2,4 Mio € notwendig.

Gemäß einer rechtlichen Prüfung dürfte es zulässig sein, die diversen Ein- und Ausgabepositionen der Abfallwirtschaft gebührenrechtlich als eine einheitliche Einrichtung „Abfallwirtschaft“ anzusehen.

Bei einer Rücklagenentnahme von 1,7 Mio € ist es möglich, die Bürger zu entlasten und die gesetzlich benötigte Nachsorgerücklage zu erhalten.

 

Somit können für den Zeitraum 2019 - 2021 ca. 4,5 Mio € als Rücklage angenommen werden. 

 

4.1 Ansatzfähige Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung)

 

Auf folgenden Grundlagen werden für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019- 31.12.2021 die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten kalkuliert:

 

-       Betriebsabrechnungsbogen 2017

 

-       Rechnungsergebnis 2015 – 2017 und Haushaltsansatz 2018

 

-       Auszug aus dem Stellenplan für Beamte/Angestellte

 

-       Information der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg

 

-       Verwertungsverträge Biomüll und Altpapier

 

-       Übersicht über die Rücklagen

 

-       Behälterstatistik Juli 2018

 

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören die Personal- und Sachkosten sowie die Kalkulatorischen Kosten. Für den 3-jährigen Kalkulationszeitraum werden folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:

 

 

Kostenart

HH-Jahr
2019

HH-Jahr
2020

HH-Jahr
2021

Gesamt
summe

 

 

 

 

 

1.0 Personalkosten

4.402.084

4.546.623

4.779.964

13.728.672

2.1 Abfallbeseitigungskosten

2.400.000

2.400.000

2.400.000

7.200.000

2.2 Abfallverwertungskosten

1.000.000

1.010.000

1.020.100

3.030.100

2.3 Sonstige Sachkosten

3.436.665

3.442.022

3.494.750

10.373.437

3.0 Kalkulatorische Kosten

606.000

612.060

618.181

1.836.241

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

11.844.750

12.010.705

12.312.995

36.168.450

 

 

 

 

 

abzgl. Sonstige Erlöse

1.856.000

1.856.000

1.856.000

5.568.000

 

 

 

 

 

Gebührenfähige Kosten

9.988.750

10.154.705

10.456.995

30.600.450

 

 

4.2 Erläuterungen

 

zu Personalkosten

 

Die Personalkosten wurden vom PA kalkuliert. Es wurden eine Lohnkostensteigerung um 3 % angenommen sowie die Stufensteigerungen berücksichtigt.

 

zu Abfallbeseitigungskosten

 

Die Stadt Nürnberg hat mitgeteilt, dass die Gebühren für die Verbrennung der Abfälle zur Beseitigung im Rahmen der Etatberatungen im November 2018, für den Zeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2022 auf 120 €/t beschlossen werden sollen. Aufgrund der konstanten Menge der letzten Jahre, kann der Ansatz für den Kalkulationszeitraum stabil bleiben.

 

zu Abfallverwertungskosten

 

Die Verwertungskosten sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Stark erhöht haben sich die Kosten für die Altholzvermarktung und die Bauschuttverwertung. Nachfolgend die kalkulierte Jahresgesamtübersicht:

 

 

Bioabfall                                                                                             500.000 €

Altholz                                                                                                230.000 €

Altpapier (Erlösbeteiligung Systembetreiber)                                      30.000 €

Altkleider (Handlingkosten)                                                                  80.000 €

Sonstiges (z.B. Altreifen, Kunststoffe, Baustoffe)                               120.000 €

Zuschuss Gebrauchtwarenhof                                                             40.000 €

Gesamtsumme                                                                                1.000.000 €

 

 

zu sonstige Sachkosten

 

In den Sachkosten ist u.a. die zukünftige Miete (ca. 115.000 €) und der Betrieb des Recyclinghofes an der Karolinenstr. enthalten. Bedingt durch die Neuorganisation (z.B. längere Öffnungszeiten) wird zum Jahr 2019 mit steigenden Kosten kalkuliert. Ebenso ist wieder eine Biotütenverteilung vorgesehen. Die Gebäudebewirtschaftungskosten durch die GWF unterliegen starken Schwankungen. Für die Prognose der Jahre 2019 - 2021 wurde ein Mittelwert der letzten Jahre in Höhe von 230.000 € angesetzt. 

Für nicht langfristig bekannte Kosten wurde für die folgenden Jahre eine Preissteigerung von 1 % angenommen.

 

zu Kalkulatorische Kosten

 

Die kalkulatorischen Kosten entsprechen den Haushaltsansätzen 2018 der Kämmerei mit 1 % Steigerung. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Stadtratsbeschluss 5 %. In der Stellungnahme weist das RpA darauf hin, dass der Zinssatz weiterhin überhöht ist. Nach Empfehlungen des BKPV ist ein kalkulatorischer Zinssatz, der mehr als 0,5% über den durchschnittlich tatsächlichen Fremdkapitalzinssätzen liegt, nicht mehr angemessen i.S. des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG.

 

zu sonstige Erlöse

 

Von den ermittelten Gesamtkosten wurden folgende voraussichtlich zu erzielenden Erlöse abgezogen:

 

-       Einnahmen aus Werbung

-       Entgelte für sonstige Fuhr- und Arbeitsleitungen

-       Einnahme aus der Sperrmüllabfuhr

-       Einnahmen des Kompostplatzes und der Recyclinghöfe

Die Anlieferentgelte für Grüngut am Kompostplatz fallen aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen freien Abgabe von bis zu 2 m³ in den kommenden Jahren geringer aus.

-       Erlöse aus dem Verkauf von Altmetall

Die Vermarktungserlöse für Altmetall fallen aktuell geringer aus. Somit ist mit geringeren Einnahmen zu rechnen.

-       Erlöse aus der Altpapierverwertung

Die Altpapiererlöse sind ständigen Schwankungen unterlegen. Aktuell wird mit einem geringeren Erlös von 15 €/t Altpapier gerechnet.

-       Erstattung der Dualen Systeme

Erstattung Sammelkosten Papier, Abfallberatung und Bereitstellung von öffentlichen Flächen zur Glassammlung

-       Erlöse aus der Altkleidervermarktung

 

4.3 Ermittlung der Gebührensätze (Kostenträgerrechnung)

 

Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die Kosten den einzelnen Leistungen zuzurechnen. Sie dient damit der Ermittlung der jeweiligen Gebührensätze.

 

4.3.1. Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Restmüll- und Biomüllgebühr

 

Die ermittelten gebührenfähigen Kosten sind um die sonstigen prognostizierten Erlöse (5.568.000 €) und den voraussichtlichen Rücklagenstand zum 31.12.2018 zzgl. der Entnahme aus der Deponierücklage um ca. 4,5 Mio € zu reduzieren.

 

Dabei erfolgte die Plankostenzuteilung für die Restmüll- und die Biomülltonnen mit einem Verteilungsschlüssel auf der Basis der Betriebsabrechnung. Daraus ergibt sich eine Verteilung von 80,4 % Restmüll zu 19,6 % Biomüll. Die Verschiebung gegenüber der letzten Kalkulation ergibt sich überwiegend aus der Reduzierung der Verbrennungsgebühr gegenüber einer Erhöhung der Entsorgungskosten für Biomüll.

Auf der Erlösseite wurde ebenfalls der Wert aus der Betriebsabrechnung 2017 genommen. Hierbei ergeben sich Prozentsätze von 97,4 % Restmüll zu 2,6 % Biomüll.

 

Die Gebühren für die Biotonnen waren bereits in den vergangenen Jahren nicht kostendeckend. Allerdings steht in der Abfallhierarchie die Verwertung vor der Beseitigung. Um die Förderung der Biomülltonnennutzung weiter zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, die Rücklage nach der Höhe der Gebühreneinnahme bei den Rest- und Biotonnen zu verteilen. Die Einnahmen aus den Müllabfuhrgebühren verteilen sich zu ca. 78 % auf den Restmüll und zu ca. 22 % auf die Biotonnen.

 

 

Kosten/Erlöse
Verteilungsrechnung

Gesamtbetrag
in €

Verteilungs-schlüssel
RMT/BMT

Restmüll (RMT)
in €

Biomüll (BMT)
in €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

36.168.450

80,4%

19,6%

29.079.434

7.089.016

 

 

 

 

 

 

abzgl. Sonstige Erlöse

5.568.000

97,4%

2,6%

5.423.232

144.768

 

 

 

 

 

 

Gebührenfähige Kosten

30.600.450

 

 

23.656.202

6.944.248

 

 

 

 

 

 

abzgl. Rücklagenbestand

2.791.798*

78,0%

22,0%

2.177.602

614.196

abzgl. Entnahme Deponie

1.700.000

 

 

1.326.000

374.000

Gebührenbedarf

26.108.652

 

 

20.152.599

5.956.053

 

* inkl. 2018: planmäßiger Fehlbetrag 1.357.350 € zuzgl. 20.000 € Zinsen

 

 

4.3.2. Ermittlung des Leerungsvolumens der Müllbehälter

 

Als Kalkulationsbasis wird der Mülltonnenbestand vom Juli 2018 verwendet. Es wird das Gesamtvolumen ermittelt und dieses wegen des 3-jährigen Gebührenzeitraums entsprechend verdreifacht.

 

 

Art und Größe der Müllbehälter

Anzahl der Gefäße

Faktor

Gesamtvolumen

Restmülltonne 80 Liter

10.322

80

          825.760  

Restmülltonne 120 Liter

4.494

120

          539.280  

Restmülltonne 240 Liter

6.419

240

       1.540.560  

Restmülltonne 1.100 Liter

1.863

1.100

       2.049.300  

Summe

23.098

 

       4.954.900  

Berechnung 3 Jahre

   69.294  

3

     14.864.700  

 

 

 

 

Biomülltonne 80 Liter

9.649

80

771.920

Biomülltonne 120 Liter

3.421

120

410.520

Biomülltonne 240 Liter

4.308

240

1.033.920

Summe

17.378

 

2.216.360

Berechnung 3 Jahre

   52.134  

3

       6.649.080  

 

 

4.3.3 Divisionskalkulation

 

Für die Ermittlung der Gebührensätze wird wieder ein linearer Gebührentarif gewählt. Hierbei sind die jeweiligen Kosten durch das im Kalkulationszeitraum zur Verfügung stehende Gefäßvolumen zu teilen. Die daraus errechnete Gebühr pro Liter ist dann auf die einzelnen Gefäßgrößen hochzurechnen.

 

 

Restmüll (RMT)

Biomüll (BMT)

 

 

 

Gebührenbedarf in €

20.152.599

5.956.053

 

 

 

Gefäßvolumen in L

14.864.700

6.649.080

 

 

 

errechneter Gebührensatz in €/L

1,35574

0,89577

 

 

 

derzeitiger Gebührensatz in €/L

1,36

0,87

 

Die Differenzen zu den aktuellen Litergebühren sind gering.

 

 4.3.4 Ergebnis

 

Im Ergebnis der Gebührenkalkulation ist es möglich die Gebühren für die nächsten 3 Jahre unverändert zu lassen. Die errechneten geringen Abweichungen sollten nicht zu einer Korrektur der Gebühren herangezogen werden. Bei gleichbleibenden Gebühren entfällt die Zustellung von neuen Bescheiden. Sollte eine geringe Unter- oder Überdeckung im Kalkulationszeitraum auftreten, kann der Betrag bei der nächsten Kalkulation mit übernommen werden. Für den gesamten 3-jährigen Kalkulationszeitraum würde mit den getroffenen Annahmen die Unterdeckung ca. 100.000 € betragen.

 

Es wird daher vorgeschlagen die Gebühren wie folgt zu belassen:

 

Behältergröße

Faktor

Restmüll

 

Biomüll

 

 

derzeit

ab 01.01.2019

derzeit

ab 01.01.2019

 

 

 

 

 

 

80 Liter

80

108,80 €

108,80 €

69,60 €

69,60 €

120 Liter

120

163,20 €

163,20 €

104,40 €

104,40 €

240 Liter

240

326,40 €

326,40 €

208,80 €

208,80 €

1.100 Liter

1.100

1.496,00 €

1.496,00 €

-

-

 

Das Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt und die Kämmerei wurden beteiligt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: