Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die Müllabfuhrgebühren bis 31.12.2021 unverändert zu belassen.
1. Einleitung Die letzte Müllabfuhrgebührenkalkulation erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018. Im Ergebnis brachte sie eine Reduzierung der Müllgebühren von 9,3 % für Restabfall und 5,4 % für Bioabfall. Mögliche Überdeckungen/Unterdeckungen der Kosten im aktuellen Gebührenzeitraum sind im folgenden Gebührenzeitraum auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung eine Müllgebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2019 erstellt. 2. Betriebswirtschaftliche
Analyse des UA 7200 Müllabfuhr 2.1 Kosten- und
Ausgabenstruktur Die folgende Tabelle zeigt die Kostenentwicklung (Kostenartenrechnung) der im Gebührenzeitraum ansatzfähigen Kosten.
Im Durchschnitt verteilen sich die Gesamtkosten der städt.
Müllabfuhr bei steigender Tendenz auf ca. 35 % Personalkosten, 33 %
Abfallentsorgungskosten, 17 % Sachkosten und 5 % Kalkulatorische Kosten. zu Personalkosten Die Personalkosten sind im vergangenen Kalkulationszeitraum überproportional gestiegen. Die Erhöhung ergibt sich aus den erhöhten Mitarbeiterentgelten und zusätzlichen Mitarbeitern. Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl und damit verbundenen Mülltonnen wurden 6 Stellen in der Müllabfuhr und eine Teilzeitstelle in der Verwaltung geschaffen. zu Abfallbeseitigungskosten Durch eine Senkung der Entsorgungsgebühren in der Verbrennungsanlage Nürnberg im Jahr 2015 von 190 €/t auf 148 €/t konnten die Abfallbeseitigungskosten im vergangenen Kalkulationszeitraum erheblich reduziert werden. Die folgende Tabelle zeigt die Mengenentwicklung der beiden Hauptkostenfaktoren an.
zu Abfallverwertungskosten In den vergangenen Jahren konnten die Abfallverwertungskosten am Entsorgungsmarkt kontinuierlich gesenkt werden. Hier ist nun ein Wendepunkt erreicht. Gegenüber dem vorletzten Kalkulationszeitraum stiegen die Verwertungskosten um durchschnittlich 30 % an. Nach einer 2 – 4-jährigen Vertragslaufzeit finden regelmäßig Ausschreibungen statt. In Zukunft ist davon auszugehen, dass die Verwertungskosten weiter steigen werden. zu sonstigen Sachkosten Die sonstigen Sachkosten umfassen die Gebäudebewirtschaftungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten des Fuhrparks, Dienstleistungen Dritter und stadtinterne Verwaltungskostenerstattungen. Neben der Erhöhung aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, sind die Verwaltungskostenbeiträge, die Transportkosten an den Recyclinghöfen sowie Reparaturen an den Fahrzeugen überproportional gestiegen. Kalkulatorische Kosten Aufgrund steigender Beschaffungskosten sind die Jahresabschreibungen für Investitionen aus dem Vermögenshaushalt in den letzten Jahren stetig angestiegen.
2.2.
Entwicklung des Betriebsergebnisses und der
Rücklagen In der Bilanz von Einnahmen und Ausgaben wurden im Betrachtungszeitraum bedingt durch die Gebührensenkung zum Jahresbeginn 2015 und der damit verbundenen verminderten Einnahmen planmäßig ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet. Für 2018 wird ebenfalls ein negatives Betriebsergebnis erwartet. Zum Ende des Betrachtungszeitraumes 31.12.2018 wird noch mit einem Rücklagenbestand von 2.791.798 € gerechnet. Dieser Betrag fließt in die Kalkulation ein.
3. Neue
Gebührenbedarfsberechnung 3.1.
Gebührenzeitraum Für die Neukalkulation der städt. Müllgebühren ist ein Zeitraum von 3 Jahren bis Ende 2021 vorgesehen. Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um die nachfolgend aufgeführten Ziele der Neukalkulation einzuhalten, hinreichende Gebührenstabilität zu gewährleisten und auch die Kosten im Rahmen einer Gebührenkalkulation fundiert prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können. 3.2.
Ziel der Gebührenkalkulation Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Kostendeckungsgebot nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz). Aufgabe der Müllgebührenkalkulation ist es daher, die richtige Bemessung der Gebühr durch die Wahl eines angemessenen Gebührenmaßstabes zu finden, zum anderen sollen Gebühren aber auch wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen. Unter diesen Gesichtspunkten wird für den Gebührenzeitraum 2019 – 2021 folgendes vorgeschlagen: 1.
Die Struktur
der Gebühren über die Literberechnung getrennt für die Restmüll- und
Biotonnen wird beibehalten. 2.
Die
Restmüllgebühr bleibt unverändert 3.
Die
Biomüllgebühr bleibt unverändert 4.
Festgelegter
Zeitraum für Saisonbiotonnen Aktuell werden die
Saisonbiotonnen bei jeder Bestellung zu den entsprechenden Anwesen geliefert
und am Ende der Saison wieder abgeholt. Die Nutzer können frei entscheiden
wie lange der Zeitraum gehen soll. Aktuell werden zwischen 2 Monate und 8
Monaten genutzt. Für diesen Bringservice werden keine Gebühren erhoben. Um
diesen hohen Aufwand zu reduzieren, wird vorgeschlagen, einen festgelegten
Zeitraum von Mai bis Oktober vorzugeben. Die Tonnen werden als Saisontonne
gekennzeichnet und bei den Anwesen stehen gelassen. Bei der Nutzung von 6
Monaten fällt die halbe Jahresgebühr an. Dieser Zeitraum wird aktuell von den
meisten Nutzern gewählt. Für die Monate April und November könnte bei Bedarf
auf Gartenabfallsäcke zurückgegriffen werden. 5.
Weiterhin
gebührenfrei bleiben: Altpapiertonnen Die
Altpapiersammlung erfolgt durch die städt. Müllabfuhr. Die Verwertung erfolgt
durch externe Dritte. Der Abschluss eines Altpapierverwertungsvertrages mit
der Firma Veolia Umweltservice Süd sichert der Müllabfuhr für den Zeitraum
bis 30.06.2020 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2021 weiterhin
Verwertungserlöse zu. 6.
Entgelte
Außenanlagen: Gegenüber der letzten
Gebührenkalkulation werden die Entgelte der Außenanlagen nicht mehr über die
Gebührensatzung, sondern über die jeweilige Betriebsordnung geregelt.
Änderungen in diesem Bereich werden somit separat behandelt. 4. Erläuterung
zur Ermittlung des Gebührenbedarfs für Restmüll und Biomüll Die Restmüllgebühr umfasst neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Restabfällen auch Kosten anderer Bereiche der Abfallwirtschaft. Es handelt sich hierbei um die nicht kostendeckende Sperrmüllsammlung, den Betrieb der Recyclinghöfe, des Kompostplatzes und des Gebrauchtwarenhofes. In der Restmüllgebühr sind weitaus umfassendere Bereiche enthalten als in der Biomüllgebühr. Die Rücklagen der vergangenen Jahre werden zum Ende des Kalkulationszeitraumes auf ca. 2,8 Mio € abgebaut sein. Die Abfallwirtschaft verfügt darüber hinaus über eine Rücklage zur Nachsorge der Deponie Atzenhof. Die Rücklage wurde gebildet, um die Unterhaltskosten der Deponie in der Nachsorge zu finanzieren. Mit Fortschreiten der Nachsorgezeit wird der Aufwand des Unterhaltes geringer. In der Rücklage befinden sich zum 31.12.2017 4,28 Mio €. Pro Jahr fallen ca. 200.000 € Unterhaltskosten an. Gemäß Art. 7 Abs. 5 Nr. 1 a AbfG muss eine Deponienachsorge für mindestens 30 Jahre ab Schließung gewährleistet sein. Für die Deponie Atzenhof wären dieses noch 12 Jahre. Bei jährlichen Kosten von 200.000 € wären hierfür 2,4 Mio € notwendig. Gemäß einer rechtlichen Prüfung dürfte es zulässig sein, die diversen Ein- und Ausgabepositionen der Abfallwirtschaft gebührenrechtlich als eine einheitliche Einrichtung „Abfallwirtschaft“ anzusehen. Bei einer Rücklagenentnahme von 1,7 Mio € ist es möglich, die Bürger zu entlasten und die gesetzlich benötigte Nachsorgerücklage zu erhalten. Somit können für den Zeitraum 2019 - 2021 ca. 4,5 Mio € als Rücklage angenommen werden. 4.1 Ansatzfähige
Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung) Auf folgenden Grundlagen werden für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019- 31.12.2021 die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten kalkuliert: -
Betriebsabrechnungsbogen
2017 -
Rechnungsergebnis
2015 – 2017 und Haushaltsansatz 2018 -
Auszug aus dem
Stellenplan für Beamte/Angestellte -
Information der
Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg -
Verwertungsverträge
Biomüll und Altpapier -
Übersicht über die
Rücklagen -
Behälterstatistik
Juli 2018 Zu den ansatzfähigen Kosten gehören die Personal- und Sachkosten
sowie die Kalkulatorischen Kosten. Für den 3-jährigen Kalkulationszeitraum
werden folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:
4.2 Erläuterungen zu Personalkosten Die Personalkosten wurden vom PA kalkuliert. Es wurden eine
Lohnkostensteigerung um 3 % angenommen sowie die Stufensteigerungen
berücksichtigt. zu Abfallbeseitigungskosten Die Stadt Nürnberg hat mitgeteilt, dass die Gebühren für die
Verbrennung der Abfälle zur Beseitigung im Rahmen der Etatberatungen im
November 2018, für den Zeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2022 auf 120 €/t
beschlossen werden sollen. Aufgrund der konstanten Menge der letzten Jahre,
kann der Ansatz für den Kalkulationszeitraum stabil bleiben. zu Abfallverwertungskosten Die Verwertungskosten sind in den vergangenen Jahren erheblich
angestiegen. Stark erhöht haben sich die Kosten für die Altholzvermarktung
und die Bauschuttverwertung. Nachfolgend die kalkulierte
Jahresgesamtübersicht: Bioabfall
500.000 € Altholz
230.000 € Altpapier (Erlösbeteiligung Systembetreiber) 30.000
€ Altkleider (Handlingkosten) 80.000
€ Sonstiges (z.B. Altreifen, Kunststoffe, Baustoffe) 120.000 € Zuschuss Gebrauchtwarenhof
40.000 € Gesamtsumme 1.000.000
€ zu sonstige Sachkosten In den Sachkosten ist u.a. die zukünftige Miete (ca. 115.000 €) und
der Betrieb des Recyclinghofes an der Karolinenstr. enthalten. Bedingt durch
die Neuorganisation (z.B. längere Öffnungszeiten) wird zum Jahr 2019 mit
steigenden Kosten kalkuliert. Ebenso ist wieder eine Biotütenverteilung
vorgesehen. Die Gebäudebewirtschaftungskosten durch die GWF unterliegen
starken Schwankungen. Für die Prognose der Jahre 2019 - 2021 wurde ein
Mittelwert der letzten Jahre in Höhe von 230.000 € angesetzt. Für nicht langfristig bekannte Kosten wurde für die folgenden Jahre
eine Preissteigerung von 1 % angenommen. zu Kalkulatorische Kosten Die kalkulatorischen Kosten entsprechen den Haushaltsansätzen 2018
der Kämmerei mit 1 % Steigerung. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß
Stadtratsbeschluss 5 %. In der Stellungnahme weist das RpA darauf hin, dass
der Zinssatz weiterhin überhöht ist. Nach Empfehlungen des BKPV ist ein
kalkulatorischer Zinssatz, der mehr als 0,5% über den durchschnittlich
tatsächlichen Fremdkapitalzinssätzen liegt, nicht mehr angemessen i.S. des
Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG. zu sonstige Erlöse Von den ermittelten Gesamtkosten wurden folgende voraussichtlich zu
erzielenden Erlöse abgezogen: -
Einnahmen aus
Werbung -
Entgelte für
sonstige Fuhr- und Arbeitsleitungen -
Einnahme aus
der Sperrmüllabfuhr -
Einnahmen des
Kompostplatzes und der Recyclinghöfe Die Anlieferentgelte für Grüngut am Kompostplatz fallen aufgrund der
vom Stadtrat beschlossenen freien Abgabe von bis zu 2 m³ in den kommenden
Jahren geringer aus. -
Erlöse aus dem
Verkauf von Altmetall Die Vermarktungserlöse für Altmetall fallen aktuell geringer aus.
Somit ist mit geringeren Einnahmen zu rechnen. -
Erlöse aus der
Altpapierverwertung Die Altpapiererlöse sind ständigen Schwankungen unterlegen. Aktuell
wird mit einem geringeren Erlös von 15 €/t Altpapier gerechnet. -
Erstattung der
Dualen Systeme Erstattung Sammelkosten Papier, Abfallberatung und Bereitstellung von
öffentlichen Flächen zur Glassammlung -
Erlöse aus der
Altkleidervermarktung 4.3 Ermittlung der
Gebührensätze (Kostenträgerrechnung) Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die Kosten den einzelnen Leistungen zuzurechnen. Sie dient damit der Ermittlung der jeweiligen Gebührensätze. 4.3.1. Ermittlung
des Gebührenbedarfs für die Restmüll- und Biomüllgebühr Die ermittelten gebührenfähigen Kosten sind um die sonstigen prognostizierten Erlöse (5.568.000 €) und den voraussichtlichen Rücklagenstand zum 31.12.2018 zzgl. der Entnahme aus der Deponierücklage um ca. 4,5 Mio € zu reduzieren. Dabei erfolgte die Plankostenzuteilung für die Restmüll- und die Biomülltonnen mit einem Verteilungsschlüssel auf der Basis der Betriebsabrechnung. Daraus ergibt sich eine Verteilung von 80,4 % Restmüll zu 19,6 % Biomüll. Die Verschiebung gegenüber der letzten Kalkulation ergibt sich überwiegend aus der Reduzierung der Verbrennungsgebühr gegenüber einer Erhöhung der Entsorgungskosten für Biomüll. Auf der Erlösseite wurde ebenfalls der Wert aus der Betriebsabrechnung 2017 genommen. Hierbei ergeben sich Prozentsätze von 97,4 % Restmüll zu 2,6 % Biomüll. Die Gebühren für die Biotonnen waren bereits in den vergangenen Jahren nicht kostendeckend. Allerdings steht in der Abfallhierarchie die Verwertung vor der Beseitigung. Um die Förderung der Biomülltonnennutzung weiter zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, die Rücklage nach der Höhe der Gebühreneinnahme bei den Rest- und Biotonnen zu verteilen. Die Einnahmen aus den Müllabfuhrgebühren verteilen sich zu ca. 78 % auf den Restmüll und zu ca. 22 % auf die Biotonnen.
* inkl. 2018: planmäßiger
Fehlbetrag 1.357.350 € zuzgl. 20.000 € Zinsen 4.3.2. Ermittlung des Leerungsvolumens
der Müllbehälter Als Kalkulationsbasis wird der Mülltonnenbestand vom Juli 2018
verwendet. Es wird das Gesamtvolumen ermittelt und dieses wegen des
3-jährigen Gebührenzeitraums entsprechend verdreifacht.
4.3.3 Divisionskalkulation Für die Ermittlung der Gebührensätze wird wieder ein linearer
Gebührentarif gewählt. Hierbei sind die jeweiligen Kosten durch das im
Kalkulationszeitraum zur Verfügung stehende Gefäßvolumen zu teilen. Die
daraus errechnete Gebühr pro Liter ist dann auf die einzelnen Gefäßgrößen
hochzurechnen.
Die Differenzen zu den aktuellen Litergebühren sind gering. 4.3.4 Ergebnis Im Ergebnis der Gebührenkalkulation ist es möglich die Gebühren für
die nächsten 3 Jahre unverändert zu lassen. Die errechneten geringen
Abweichungen sollten nicht zu einer Korrektur der Gebühren herangezogen
werden. Bei gleichbleibenden Gebühren entfällt die Zustellung von neuen
Bescheiden. Sollte eine geringe Unter- oder Überdeckung im
Kalkulationszeitraum auftreten, kann der Betrag bei der nächsten Kalkulation
mit übernommen werden. Für den gesamten 3-jährigen Kalkulationszeitraum würde
mit den getroffenen Annahmen die Unterdeckung ca. 100.000 € betragen. Es wird daher vorgeschlagen die Gebühren wie folgt zu belassen:
Das Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt und die Kämmerei
wurden beteiligt. |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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