Der Umweltausschuss beschließt, dass das neu geschaffene Gewässer III. Ordnung (Amphibientümpel mit Zu- und Ablaufgraben) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 226, Gemarkung Burgfarrnbach, als „Quellenweihergraben“ benannt wird.
Das Grünflächenamt der Stadt
Fürth hat für das städtische Ökokonto auf dem Grundstück Fl.-Nr. 226/25, Gem.
Burgfarrnbach, eine ökologische Ausgleichsmaßnahme hergestellt. Der bisher
verrohrte Ablauf der Teiche im Bereich Moosweg/Geißäckerstraße wurde auf dem
Grundstück südlich der Geißäckerstraße bis zum Einlauf in die Farrnbach
komplett entfernt und in einen Amphibientümpel mit naturnahem, offenem Zu- und
Ablaufgraben umgestaltet.
Als neu geschaffenes Gewässer
III. Ordnung muss der Amphibientümpel mit Zu- und Ablaufgraben einen
offiziellen Namen führen. Herr Stadtrat Stich hat dem Grünflächenamt als
Benennung für das Gewässer den Namen „Quellenweihergraben“
vorgeschlagen. Hintergrund sei die Bezeichnung des nordöstlichen Weihers mit
dem historischen Quellenhaus, der in Burgfarrnbach schon immer „Quellenweiher“
genannt werde. Das Grünflächenamt hat sich dem Vorschlag von Herrn Stadtrat
Stich angeschlossen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Planskizze Amphibientümpel
Übersichtsplan Amphibientümpel
Lichtbilder Amphibientümpel
Namensvorschlag