1.  Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.  Der Bauausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, für den im Planblatt dargestellten Geltungsbereich die Einleitung der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 284b 2 Ä Hardstraße mit der Maßgabe von III Vollgeschossen in Form von II + Satteldach. Das Satteldach kann ein Vollgeschoss sein.


Auf der Hardhöhe befindet sich der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 284b 2Ä vom 12.03.1976 (s. A.). Dieser wird im Wesentlichen durch die Hardstraße, die Coseler Straße mit westlicher Bebauung, die Stettiner Straße, die ehem. Flugplatzbahn und die Lycker Straße begrenzt.
Für die Grundstücke Fl. Nrn. 1441/41 und /42 (Hardstraße 87 / 89) in diesem Bebauungsplan liegt dem Baureferat derzeit ein Antrag zur Errichtung eine Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten vor. Das Gebäude ist mit drei Vollgeschossen und einem Penthaus (ebenfalls Vollgeschoss) mit Zeltdach geplant. Diese Grundstücke liegen in dem o. g. Bebauungsplan Nr. 284 b. Dieser setzt für den betreffenden Bereich zwischen der Coseler Str. und der Tillsiter Str. entlang der Hardstraße, in dem das Baugrundstück liegt, im Wesentlichen ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximal V-geschossigen Bebauung fest.
Unter Berücksichtigung der bestehenden kleinteiligen Baustruktur mit bis zu maximal III Vollgeschossen entlang der Hardstraße, würden von dem nun beantragten Baukörper negative städtebauliche Auswirkungen und Spannungen auf die umgebende Bebauung ausgehen. Durch das Bauvorhaben würde es zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der bestehenden Baustruktur kommen.
Diese Aussage kann für den gesamten Bereich mit einer zulässigen Bebauung von max. V-Vollgeschossen an der Hardstraße, sofern diese ausgenutzt werden, getroffen werden.

Um entlang der Hardstraße eine verträgliche und an den Bestand angepasste Bebauung zu gewährleisten, sollten für den Bereich der derzeit V Vollgeschosse zulässt max. III Vollgeschosse mit einem Satteldach im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes festgesetzt werden. Dies würde auch den Festsetzungen westlich der Tilsiter Straße entsprechen. Bei den sehr tiefen Grundstücken zwischen der Breslauer Str. und der Zoppoter Str. sollte darüber hinaus im rückwertigen Bereich noch eine II geschossige Bebauung ermöglicht werden. Somit kann der Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden berücksichtigt werden und der Eingriff in die Reduzierung der Nutzbarkeit der Grundstücke zumindest für diesen Bereich gering gehalten werden.
Durch den Übergang der zulässigen Geschosse von III auf II kann eine an den Bestand angepasste Bebauung ermöglicht werden die dem, im rechtsverbindlichen Bebauungsplan implizierten Gedanken der Abschirmung der Hinterliegerbebabuung immer noch Rechnung trägt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 284b 2Ä
Geltungsbereich für die Änderung