1. Den Ausführungen
des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bauausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, für den im Planblatt dargestellten Geltungsbereich die Einleitung der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 284b 2 Ä Hardstraße mit der Maßgabe von III Vollgeschossen in Form von II + Satteldach. Das Satteldach kann ein Vollgeschoss sein.
Auf der Hardhöhe befindet sich der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 284b 2Ä vom 12.03.1976 (s. A.). Dieser wird im Wesentlichen
durch die Hardstraße, die Coseler Straße mit westlicher Bebauung, die Stettiner
Straße, die ehem. Flugplatzbahn und die Lycker Straße begrenzt.
Für die Grundstücke Fl. Nrn. 1441/41 und /42 (Hardstraße 87 / 89) in diesem
Bebauungsplan liegt dem Baureferat derzeit ein Antrag zur Errichtung eine
Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten vor. Das Gebäude ist mit drei
Vollgeschossen und einem Penthaus (ebenfalls Vollgeschoss) mit Zeltdach
geplant. Diese Grundstücke liegen in dem o. g. Bebauungsplan Nr. 284 b. Dieser
setzt für den betreffenden Bereich zwischen der Coseler Str. und der Tillsiter
Str. entlang der Hardstraße, in dem das Baugrundstück liegt, im Wesentlichen
ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximal V-geschossigen Bebauung fest.
Unter Berücksichtigung der bestehenden kleinteiligen Baustruktur mit bis zu
maximal III Vollgeschossen entlang der Hardstraße, würden von dem nun
beantragten Baukörper negative städtebauliche Auswirkungen und Spannungen auf
die umgebende Bebauung ausgehen. Durch das Bauvorhaben würde es zu einer nicht
unerheblichen Beeinträchtigung der bestehenden Baustruktur kommen.
Diese Aussage kann für den gesamten Bereich mit einer zulässigen Bebauung von
max. V-Vollgeschossen an der Hardstraße, sofern diese ausgenutzt werden,
getroffen werden.
Um entlang der Hardstraße eine verträgliche und an den Bestand angepasste
Bebauung zu gewährleisten, sollten für den Bereich der derzeit V Vollgeschosse
zulässt max. III Vollgeschosse mit einem Satteldach im Rahmen der Änderung des
Bebauungsplanes festgesetzt werden. Dies würde auch den Festsetzungen westlich
der Tilsiter Straße entsprechen. Bei den sehr tiefen Grundstücken zwischen der
Breslauer Str. und der Zoppoter Str. sollte darüber hinaus im rückwertigen
Bereich noch eine II geschossige Bebauung ermöglicht werden. Somit kann der
Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden berücksichtigt werden und
der Eingriff in die Reduzierung der Nutzbarkeit der Grundstücke zumindest für
diesen Bereich gering gehalten werden.
Durch den Übergang der zulässigen Geschosse von III auf II kann eine an den
Bestand angepasste Bebauung ermöglicht werden die dem, im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan implizierten Gedanken der Abschirmung der Hinterliegerbebabuung
immer noch Rechnung trägt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 284b 2Ä
Geltungsbereich für die Änderung