Betreff
Vorlage zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2018 - Verbesserung des Baumschutzes in heißen und trockenen Wetterperioden als Klimaanpassungsmaßnahme der Stadt Fürth
Vorlage
OA/318/2018
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Das Grünflächenamt hat zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

Die Belastungen und Anforderungen, denen Baumbestand und Grünflächen ausgesetzt sind, haben sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. Ursachen dafür sind neben der zunehmenden Verdichtung und Intensivierung städtischer Flächennutzungen vor allem die Veränderungen, die uns gegenwärtig im Zuge des Klimawandels erreichen. Der vergangene extrem trockene Sommer hat dies nochmal in deutlicher Weise sichtbar gemacht. Das genaue Ausmaß der Trockenschäden wird sicher erst mit dem Austrieb im kommenden Frühjahr bzw. in den Folgejahren zu erfassen sein. 

Die Zahl der notwendigen Wässergänge hat sich 2018 im Schnitt nahezu verdoppelt. Zudem hat sich der Zeitraum in denen Bewässerung besonders von neu gepflanzten Bäumen notwendig ist, weiter ausgedehnt So musste bereits Anfang April mit regelmäßigen Wässern begonnen werden und nahezu durchgängig bis Anfang Oktober fortsetzt werden.

Auch die Anzahl der zu bewässernden Bäume steigt. Neu gepflanzte Bäume wurden bisher bis zum 5. Standjahr gewässert, da man davon ausgeht, dass nach dieser Anwachsphase genügend Wurzeln gebildet wurden, um eine eigenständige Versorgung über Niederschläge und im Boden vorhandenes Wasser zu gewährleisten. In Dürrejahren, wie sie sich jetzt häufen, müssen diese Bewässerungen jedoch auf ältere Bäume ausgedehnt werden, die schon 6 Jahre oder länger stehen. So musste 2018 die Zahl der zu wässernden Bäume um ca. 300 Stück erhöht werden. Dabei sind Altbäume, die ebenfalls Dürreschäden aufweisen, nicht berücksichtigt.

Trotz aller Schwankungen geht man davon aus, dass Hitze- und Dürresommer wie 2018 wohl in Zukunft der Normalität entsprechen werden (Vorhersagen des Projektes Regionale Klimaprojektionen Ensemble für Deutschland). Weitere Hitzejahre waren bereits 2003, 2006 und 2010 zu verzeichnen. Hinzu kommen Belastungen durch Wetterextreme wie Sturm und Starkregen, die weitere Maßnahmen im Baumbestand nach sich ziehen. (z.B. Sturmschaden vom August 2017).

 

Zu 2.

In der Hitzeperiode wurden alle verfügbaren Kräfte im Grünflächenamt mit dem Wässern der Bäume, Strauch- und Staudenpflanzungen beauftragt. Übrige Arbeiten wurden dazu teilweise oder ganz zurückgestellt. Neben den planmäßigen Wässerungen durch die Reviere und die Baumbewässerungen durch eigene Wässerfahrzeuge sowie beauftragte Firmen wurden zusätzlich Fahrzeuge und Ausstattung angemietet, um die Kapazität zu steigern.

Es sind derzeit neben den Landschaftsbaufirmen, die im Rahmen der Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege wässern Firmen beauftragt, die im Zeit/Rahmenvertrag die Stadtbäume als Unterhaltsleistung wässern. Auch hier hat sich bei allen Aufträgen die Zahl der Wässerungen um 50 -100% gegen über den bisherigen Aufwendungen erhöht.

Die Kapazitäten der beauftragten Firmen sind dabei ebenfalls an ihre Grenzen gestoßen. Es ist eine Ausweitung der Fremdvergaben erforderlich, die aber den Gesamtbedarf für den städtischen Baum- und Grünflächenbestand nicht decken kann und nur in Kombination mit Eigenleistung durch Personal des Grünflächenamtes zu bewältigen ist. Hierfür wurde eine Aufstockung zum HH 2019 beantragt (s. Pkt.6). Im Sommer 2018 wurde die Feuerwehr ebenfalls um Unterstützung gebeten und hat durch die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen Grünanlagen zusätzlich gewässert.

 

Zu 3 und 4.

Vom Grünflächenamt wurde Richtlinien für die Pflanzung von Straßenbäumen erstellt. Diese Richtlinien sollten konsequent umgesetzt werden und auch bei privaten Bauvorhaben in denen Ausgleichpflanzungen vorgesehen sind zur Anwendung kommen. (s.Anlage)

 

Ergänzung des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz:

Die Anwendung der Richtlinien für die Pflanzung von Straßenbäumen bei privaten Bauvorhaben wird bereits praktiziert: Soweit bei diesen Bauvorhaben Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, wird in der Baugenehmigung regelmäßig gefordert, dass diese Pflanzungen entsprechend den vorgenannten Richtlinien des Grünflächenamtes zu erfolgen haben.

 

Zu 5.

In den Hitzeperioden war „jede Pflanze dankbar“ für zusätzliches Wasser und die Unterstützung durch die Bürgerschaft wird grundsätzlich begrüßt. Oftmals stößt dieses Engagement aber hinsichtlich der Möglichkeiten und Ausstattungen schnell an seine Grenzen. Ein Straßenbaum benötigt pro Wässergang ca. 200 bis 300 l Wasser, die langsam und ohne Spülschäden auszubringen sind. Dieses kann selten von Privatleuten durchgeführt oder gar verlangt werden. Die Einbeziehung der Bürgerschaft in die Pflege ist dennoch wichtig um die Verbindung zu dem städtischen Grün zu fördern, ist aber eher als eine Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit zu betrachten.

 

 

Zu 6)

Um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden wurden für den Haushalt 2019 ein weiteres Wässerfahrzeug sowie 2 Gärtner- und 2 Gärtnerhelferstellen beantragt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Ausführungsstandards für Baumpflanzungen