Entfällt, da Kenntnisnahme
Das Grünflächenamt hat zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Die
Belastungen und Anforderungen, denen Baumbestand und Grünflächen ausgesetzt
sind, haben sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. Ursachen dafür
sind neben der zunehmenden Verdichtung und Intensivierung städtischer
Flächennutzungen vor allem die Veränderungen, die uns gegenwärtig im Zuge des
Klimawandels erreichen. Der vergangene extrem trockene Sommer hat dies nochmal
in deutlicher Weise sichtbar gemacht. Das genaue Ausmaß der Trockenschäden wird
sicher erst mit dem Austrieb im kommenden Frühjahr bzw. in den Folgejahren zu
erfassen sein.
Die Zahl der
notwendigen Wässergänge hat sich 2018 im Schnitt nahezu verdoppelt. Zudem hat
sich der Zeitraum in denen Bewässerung besonders von neu gepflanzten Bäumen
notwendig ist, weiter ausgedehnt So musste bereits Anfang April mit
regelmäßigen Wässern begonnen werden und nahezu durchgängig bis Anfang Oktober
fortsetzt werden.
Auch die
Anzahl der zu bewässernden Bäume steigt. Neu gepflanzte Bäume wurden bisher bis
zum 5. Standjahr gewässert, da man davon ausgeht, dass nach dieser Anwachsphase
genügend Wurzeln gebildet wurden, um eine eigenständige Versorgung über
Niederschläge und im Boden vorhandenes Wasser zu gewährleisten. In Dürrejahren,
wie sie sich jetzt häufen, müssen diese Bewässerungen jedoch auf ältere Bäume
ausgedehnt werden, die schon 6 Jahre oder länger stehen. So musste 2018 die
Zahl der zu wässernden Bäume um ca. 300 Stück erhöht werden. Dabei sind
Altbäume, die ebenfalls Dürreschäden aufweisen, nicht berücksichtigt.
Trotz aller
Schwankungen geht man davon aus, dass Hitze- und Dürresommer wie 2018 wohl in
Zukunft der Normalität entsprechen werden (Vorhersagen des Projektes Regionale
Klimaprojektionen Ensemble für Deutschland). Weitere Hitzejahre waren bereits
2003, 2006 und 2010 zu verzeichnen. Hinzu kommen Belastungen durch
Wetterextreme wie Sturm und Starkregen, die weitere Maßnahmen im Baumbestand
nach sich ziehen. (z.B. Sturmschaden vom August 2017).
Zu 2.
In der
Hitzeperiode wurden alle verfügbaren Kräfte im Grünflächenamt mit dem Wässern der
Bäume, Strauch- und Staudenpflanzungen beauftragt. Übrige Arbeiten wurden dazu
teilweise oder ganz zurückgestellt. Neben den planmäßigen Wässerungen durch die
Reviere und die Baumbewässerungen durch eigene Wässerfahrzeuge sowie
beauftragte Firmen wurden zusätzlich Fahrzeuge und Ausstattung angemietet, um
die Kapazität zu steigern.
Es sind
derzeit neben den Landschaftsbaufirmen, die im Rahmen der Fertigstellungspflege
und Entwicklungspflege wässern Firmen beauftragt, die im Zeit/Rahmenvertrag die
Stadtbäume als Unterhaltsleistung wässern. Auch hier hat sich bei allen
Aufträgen die Zahl der Wässerungen um 50 -100% gegen über den bisherigen
Aufwendungen erhöht.
Die
Kapazitäten der beauftragten Firmen sind dabei ebenfalls an ihre Grenzen
gestoßen. Es ist eine Ausweitung der Fremdvergaben erforderlich, die aber den
Gesamtbedarf für den städtischen Baum- und Grünflächenbestand nicht decken kann
und nur in Kombination mit Eigenleistung durch Personal des Grünflächenamtes zu
bewältigen ist. Hierfür wurde eine Aufstockung zum HH 2019 beantragt (s.
Pkt.6). Im Sommer 2018 wurde die Feuerwehr ebenfalls um Unterstützung gebeten
und hat durch die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen Grünanlagen
zusätzlich gewässert.
Zu 3 und 4.
Vom
Grünflächenamt wurde Richtlinien für die Pflanzung von Straßenbäumen erstellt.
Diese Richtlinien sollten konsequent umgesetzt werden und auch bei privaten
Bauvorhaben in denen Ausgleichpflanzungen vorgesehen sind zur Anwendung kommen.
(s.Anlage)
Ergänzung des Amts für Umwelt, Ordnung
und Verbraucherschutz:
Die Anwendung der Richtlinien für die
Pflanzung von Straßenbäumen bei privaten Bauvorhaben wird bereits praktiziert:
Soweit bei diesen Bauvorhaben Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, wird in der
Baugenehmigung regelmäßig gefordert, dass diese Pflanzungen entsprechend den
vorgenannten Richtlinien des Grünflächenamtes zu erfolgen haben.
Zu 5.
In den
Hitzeperioden war „jede Pflanze dankbar“ für zusätzliches Wasser und die
Unterstützung durch die Bürgerschaft wird grundsätzlich begrüßt. Oftmals stößt
dieses Engagement aber hinsichtlich der Möglichkeiten und Ausstattungen schnell
an seine Grenzen. Ein Straßenbaum benötigt pro Wässergang ca. 200 bis 300 l
Wasser, die langsam und ohne Spülschäden auszubringen sind. Dieses kann selten
von Privatleuten durchgeführt oder gar verlangt werden. Die Einbeziehung der
Bürgerschaft in die Pflege ist dennoch wichtig um die Verbindung zu dem
städtischen Grün zu fördern, ist aber eher als eine Aufgabe der
Öffentlichkeitsarbeit zu betrachten.
Zu 6)
Um den
zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden wurden für den Haushalt 2019 ein
weiteres Wässerfahrzeug sowie 2 Gärtner- und 2 Gärtnerhelferstellen beantragt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Ausführungsstandards für Baumpflanzungen