Der Werkausschuss nimmt den
Wirtschaftsplan 2019 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist
vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der
Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des
WiPl 2019 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
schließt im Erfolgsplan
mit
Erträgen von 30.833.700
€
und
Aufwendungen von 30.780.200
€
und im Vermögensplan
mit
Einnahmen von 47.081.846
€
und
Ausgaben von 47.081.846
€
ab.
Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt
auf 27.005.284 €
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan beläuft sich
im Jahr 2020 auf 11.980.000
€
im Jahr 2021 auf 6.270.000
€
und im Jahr 2022 auf 4.570.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 5.100.000 €
Die nicht
verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe
von 16.472.562,00
Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 kraft Gesetz (Art. 71
Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2019
übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2019 für Investitionen zu
Verfügung
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
|
Invest.-Plan |
|
Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2019