Betreff
Wirtschaftsplan 2019 der StEF
Vorlage
StEF/131/2018
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2019 der StEF zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Fürth.


Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.

 

Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2019 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019

 

schließt im                       Erfolgsplan

 

                                               mit Erträgen von                                     30.833.700 €

                                               und Aufwendungen von                    30.780.200 €

 

und im                                Vermögensplan

 

                                               mit Einnahmen von                              47.081.846 €

                                               und Ausgaben von                                47.081.846 €

ab.

 

 

Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-

aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf             27.005.284 €

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögensplan beläuft sich

 

im Jahr 2020 auf                                                                                    11.980.000 €

im Jahr 2021 auf                                                                                       6.270.000 €

und im Jahr 2022 auf 4.570.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf                                 5.100.000 €

 

Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2018 in Höhe

von 16.472.562,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2019 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2019 für Investitionen zu Verfügung

 

Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2019