Betreff
Vacher Straße zwischen Mühltalstraße und Friedrich-Ebert-Straße: Zwischenbericht zum Ausbau
Vorlage
SpA/632/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Vacher Straße zwischen Mühltalstraße und Friedrich-Ebert Straße weiter zu verfolgen.

Allerdings kann auf Grund der dargestellten schwierigen topographischen, baulichen und zeitlichen Randbedingungen die Baumaßnahme nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden. Eine Abrechnung von Anliegerbeiträgen nach Kommunalabgabengesetz (KAG) wäre somit ebenfalls nicht mehr möglich.


Die Vacher Straße zwischen Mühltalstraße und Friedrich-Ebert Straße ist als Kreisstraße FÜs 1 Teil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Fürth. Sie hat eine große Verkehrsbedeutung für den MIV, den ÖPNV (Buslinien 126, 171, 175 und N9), den Radverkehr und nicht zuletzt für die Erschließung der Grundstücke auch für den Fußgängerverkehr. Bei der letzten turnusgemäßen Knotenpunktzählung im Bereich Vacher Str. / Friedrich-Ebert-Straße wurden im Juli 2014 ca. 9.100 Fahrzeuge /24 h im Querschnitt ermittelt, davon 120 Busse, 215 Lkw (Schwerverkehrsanteil ca. 3,7 %) und etwa 560 Fahrräder. Die vier Knotenpunktarme queren etwa 770 Fußgänger am Tag.

 

Die Bedeutung für den Radverkehr wird nach Fertigstellung der Talquerung Eigenes Heim noch zunehmen. Durch die Einführung der Minibuslinie vom Hauptbahnhof zum Conrad-Stutz-Weg (geplante Betriebsaufnahme Fahrplanwechsel Dezember 2019/2020) wird auch hier das Vorfeld des Umspannwerks und des Nahversorgungszentrums intensiver genutzt werden. Aus der Bevölkerung wurde der Wunsch geäußert, im Bereich Heuweg, Friedrich-Ebert-Straße eine signalisierte Querungshilfe einzurichten.

 

In der Vacher Straße südlich der Bahnlinie Fürth – Erlangen befindet sich ein Umspannwerk der infra, eine Kleingartenanlage und ein Nahversorgungszentrum. Es schließt sich die Bahnquerung mit einer reduzierten lichten Breite an. Nördlich davon ist die Straße beidseitig mit Wohngebäuden angebaut. Die Grundstücke sind meist über steile Grundstückszufahrten oder Stichwege, teilweise über eine Nebenfahrbahn (nicht im Eigentum der Stadt Fürth) erschlossen.

 

Die Topographie ist anfangs wenig geneigt, ab etwa Haus Nr. 218 fällt die Straße in Richtung Farrnbach stark ab, um dann wieder in Richtung Mühltalstraße anzusteigen.

 

Entlang der Straße ist nur auf der Ostseite ein durchgängiges Gehen möglich, teilweise sind die Flächen unbefestigt sowie zu schmal und sehr steil. Auf der Westseite fehlt ein Gehweg zumindest in der Steigungsstrecke. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden. Es wird in den Seitenräumen ungeordnet geparkt.

 

Der bauliche Zustand der Straße und Seitenräume ist insgesamt als schlecht zu bezeichnen.

 

Ob Kanäle und Leitungen ausgetauscht werden müssen, wurde bei StEF bzw. Infra angefragt.

Für den Ausbau der Straße als Kreisstraße können voraussichtlich Fördermittel nach GVFG mit den entsprechenden Vorlauffristen beantragt werden.

 

Die bisherigen Überlegungen gingen von einer Beibehaltung der Gradiente der Straße und dem Einbau von Stützwänden aus. Durch die erforderliche Breite dieser Wände ist es jedoch nicht möglich, eine ausreichend breiten Querschnitt zu schaffen, der regelkonforme Abmessungen sowie die Unterbringung aller Nutzungen erlaubt.

 

Gemeinsam haben SpA und TfA nach möglichen Alternativen gesucht. Diese könnte in einer Anhebung der Straßengradiente bestehen, so dass die Höhenunterschiede geringer ausfallen und keine oder allenfalls deutlich kleinere Stützwände erforderlich werden. Dies könnte eine nutzbare Querschnittsbreite von ca. 12 m ergeben. Diese Anhebung der Gradiente hätte zumindest während der Bauphase voraussichtlich eine Vollsperrung zur Folge. Auch die Auswirkungen auf die Farrnbachbrücke sind noch zu prüfen.

 

Die schwierigen topographischen und baulichen Randbedingungen, der enge Querschnitt und die damit verbundenen nicht vollständig zu lösenden Nutzungskonflikte erfordern einen größeren zeitlichen Bedarf für Planung, Information und Beteiligung sowie den eigentlichen Bau.

 

Die Baufertigstellung inklusive Vorlage aller Schlussrechnungen ist daher bis Ende 2020 nicht realistisch. Eine Abrechnung von Anliegerbeiträgen nach Kommunalabgabengesetz (KAG) wäre somit ebenfalls nicht mehr möglich.

 

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Einteilung Planungsbereiche

Netzkonzeptionelle Bedeutung für den Radverkehr

Städtische Flächen und HQ extrem