Benennung der Straße im Bereich des Bebauungsplans Nr. 291
in
„Am historischen Lokschuppen“
I. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 291 ist es erforderlich, die dort entstehende Straße zu benennen. (siehe Lageplan)
Aus historischer Sicht ist ein Bezug zum denkmalgeschützten Lokschuppen, der sich am Ende der geplanten Straße befindet, sinnvoll.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Straße in „Am historischen Lokschuppen“ zu benennen.
In der Sitzung des Ältestenrates
vom 15.10.2018 wurde dem Vorschlag einstimmig zugestimmt.
Die Benennung in „Am historischen Lokschuppen“ wird sowohl von StAM als auch von der Stadtheimatpflege unterstützt. (siehe Stellungnahmen im Anhang)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Stellungnahme StAM
Stellungnahme Stadtheimatpflege